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51. Plenum: Förderung der Kindertagesstätten und verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen - Konsequenzen für Thüringen aufgrund aktueller bundespolitischer Beschlüsse

 14.12.2006 

Drucksache 4/2499

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Matschie, bis zu Ihrer Rede, nein, eigentlich bis zu Ihrem Artikel in der „Südthüringer Zeitung“ am 09.12. war es noch etwas schwierig, zu ahnen, worauf Sie hinaus wollten, denn die von Ihnen in der Überschrift angeführten bundespolitischen Beschlüsse gibt es in der Tat in dieser Form noch nicht. Wir sind aber dann dahinter gekommen, dass Sie den CDU-Bundesparteitag meinen. Ich kann das verstehen und ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie uns hier eine gute Gelegenheit geben, über den CDU-Bundesparteitag so ein Stückchen auch zu erklären, was wir dort für Beschlüsse gefasst haben. Ich kann Ihnen auch sagen, angesichts der dürftigen Ausbeute bei so manchen SPD-Bundesparteitagen kämen wir nicht auf die Idee, über diese Beschlüsse hier zu diskutieren, aber okay. Wir nutzen es, weil beim Bundesparteitag dieser Beschluss nicht einmütig gefasst wurde. Ich nutze also gern die Gelegenheit auch so ein Stückchen zu den beiden von Ihnen aufgeführten Punkten erklärend zu sagen, warum der nicht einmütig gefasst wurde. Wie gesagt, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass die Gelegenheit besteht.

 

Ich komme hier zunächst zu den Früherkennungsuntersuchungen. Sie haben es angesprochen, dass im Bundesparteitagsbeschluss der CDU gefordert wurde - ich zitiere: „Die CDU fordert die Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder U 1 bis U 9 gemäß § 26 SGB V gesetzlich verpflichtend vorzuschreiben. Dabei soll mit den zuständigen Ländern eine verfassungskonforme Lösung erarbeitet werden, die den öffentlichen Gesundheitsdienst mit einbezieht.“ Gleichzeitig soll die Richtlinie zu den Kindervorsorgeuntersuchungen überarbeitet werden und - es wird Sie nicht überraschen - ich persönlich unterstütze diese Forderung, ich habe das auch in der Vergangenheit mehrfach sehr deutlich hier gesagt. Insofern ist diese Diskussion nicht erst jetzt im Thüringer Landtag angekommen, wir diskutieren seit geraumer Zeit darüber. Herr Kollege Matschie, allein im Mai-Plenum - habe ich mal nachrecherchiert - gab es da etliche Wortmeldungen dazu, auch Aussagen dazu, wie wir uns das mit den Vorsorgeuntersuchungen vorstellen. Denn es ist auch in Thüringen so, wir haben laut einer Kleinen Anfrage von mir von Anfang dieses Jahres die Antwort bekommen, dass die Nutzung der U 3 bei 90 Prozent liegt, aber bei der U 9 es nur noch 74 Prozent der Eltern sind, die das für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Obwohl da in den letzten paar Jahren eine Steigerung zu verzeichnen war, ist es zweifellos so, dass wir mehr Steigerung in diesem Bereich brauchen, ein verbindliches System an dieser Stelle brauchen.

 

Herr Matschie, Sie haben gesagt, Sie wollen eine zentrale Überwachungsstelle für diese Vorsorgeuntersuchung. Wir haben, als wir damals im Mai darüber diskutiert haben, gesagt, wir möchten, dass die Jugendämter, die Krankenkassen da enger zusammenarbeiten, das auch als verbindliches Indiz dafür nehmen, wo vielleicht eine Kindeswohlgefährdung in einer Familie bestehen könnte. Aber wir haben damals auch schon gesagt, es sind Fragen zum Datenschutz zu klären. Wir haben heute oder morgen wahrscheinlich noch die Gelegenheit, beim Tagesordnungspunkt 11 darüber zu diskutieren. Da gibt es einen Antrag Ihrer Fraktion, da gibt es einen Antrag unserer Fraktion. Unsere Fraktion bezieht sich so ein Stückchen auf die Vorsorgeuntersuchung, Ihre auf das, was Sie hier skizziert haben - die Kinderschutzdienste, den Kinderschutzbereich. Das hat nun wiederum mit den Vorsorgeuntersuchungen nichts zu tun, ist aber ein Mosaikstein der Diskussion.

 

Ich muss Ihnen aber auch sagen, Herr Matschie, es gibt rechtliche Unklarheiten und verfassungsrechtliche Bedenken. Ulla Schmidt, die nicht in dem Verdacht steht, der CDU so nahe zu stehen, hat in diesen Tagen erst erklärt, dass sie eine Verankerung der Untersuchungspflicht im SGB V nicht für möglich hält, dass das nicht geht und dass das auch nicht zu machen ist. Ich kann das nicht bewerten, ob das rechtlich geht oder nicht. Ich kann allerdings schon sagen, wir können uns dazu äußern, ob wir den politischen Willen dazu haben, ob wir das politisch wollen. Da können wir gern auch streiten und diskutieren, aber der Streit muss sich dann auf allen Ebenen in der Tat auch fortsetzen. Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Frau Christel Humme, sagt, ich zitiere: „Wir haben in der Koalition den gemeinsamen Wunsch, dass Untersuchungen verbindlicher gemacht werden, aber eine Verpflichtung mit Sanktionen wird es nicht geben.“ In einer ddp-Meldung vom 28.11. sagt die SPD-Fraktionsvize, Frau Kressl, ich zitiere: „In der SPD stößt der Plan des Koalitionspartners CDU, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zur Pflicht zu machen, auf Ablehnung. Sie sehe in ihrer Fraktion keine Mehrheit für verpflichtende Untersuchungen.“ 

 

Herr Matschie, ich kann Sie nur herzlich bitten, machen Sie an dieser Stelle auch so ein Stückchen als Thüringer SPD-Parteivorsitzender Ihre Hausaufgaben, ermutigen Sie Ihre Kollegen, auch die Thüringer Bundestagsabgeordneten, im Bund diese Diskussion gemeinsam mit uns zu führen.

 

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wir können das im Land regeln.)

 

Wir können das im Land und im Bund machen, dazu bedarf es eines Antrags, und die Aktuelle Stunde ist dazu zu wenig. Da Sie aber vorhin gesagt haben, das hat Ihnen so Freude bereitet, der eine oder andere Beschluss des CDU-Bundesparteitags, ich habe Ihnen komplett die Beschlüsse mitgebracht, um vielleicht in der Vorweihnachtszeit Ihre Freude noch etwas zu steigern. Jetzt fehlt leider die Zeit, um das kostenfreie Kindertagesstättenjahr zu diskutieren. Sie kennen meine persönliche Meinung. Wir haben in den letzten paar Tagen erlebt, dass es da durchaus kommunale Diskussionen gibt. In der Stadt Erfurt tun sich einige Ihrer Genossen etwas schwierig an dieser Stelle. In Weimar haben sie es gestern Abend alle gemeinsam beschlossen. Ich glaube, das ist eine Diskussion, die muss auch auf kommunaler Ebene stattfinden. Denn natürlich müssen die Kommunen entscheiden können, ob sie niedrige, hohe oder gar keine Kindertagesstättengebühren wollen. Diese Diskussion gibt es, die findet statt. Ich hoffe, auch darüber können wir intensiv streiten. Aber dann sage ich Ihnen noch etwas: Für die neuen Bundesländer geht es dann vielleicht weniger um das letzte Kindertagesstättenjahr, sondern um den Einstieg in die Kindertagesstätte. Im letzten Kindertagesstättenjahr haben wir 96 Prozent der Kinder, die in Einrichtungen sind, da lassen Sie uns doch mal diskutieren, wie wir den Einstieg in Kindertagesstätten dann erleichtern können und gestalten können. Da bin ich gern dabei, diese Diskussion können wir führen, aber dazu ist in der Tat eine Aktuelle Stunde etwas zu kurz. Vielen Dank.

 

(Beifall bei der CDU)


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