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Kleine Anfrage: Glücksspielsucht und Suchtprävention in Thüringen
09.01.2007
Nach Schätzungen der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen e.V. sind im Freistaat Thüringen 5000 Menschen süchtige Spieler. Nach Einschätzung von Medienberichten und der Landesstelle für Suchtfragen ist diese Zahl nur „die Spitze des Eisberges“, so dass die Dunkelziffer deutlich höher liegen könnte. Für die Betroffenen und deren Familien ist der Beginn der Spielsucht auch der direkte Weg in die Verschuldung. Im Haushaltsplan Kapitel 0829 Titelgruppe 68471 sind 681.700 Euro für Maßnahmen der Suchtprävention und der Drogenhilfe sowie in der Titelgruppe 547 71 für Verwaltungsausgaben im Rahmen der Gesundheitsförderung und der Aufklärungen über Suchtgefahren 40.000 Euro für 2007 bereitgestellt. Derzeit befindet sich ein Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) unmittelbar vor der Unterzeichnung. Dieser Staatsvertrag soll das Entstehen von Glückspielsucht und Wettsucht verhindern und einen Beitrag zur Suchtbekämpfung leisten. Suchexperten fordern dazu eine Finanzierungsvereinbarung zur Verwendung eines Teils der staatlichen Einnahmen für Hilfeeinrichtungen, Forschung und Prävention.
Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Umsätze wurden in Thüringen in den letzten drei Jahren bei a.) Glücksspielautomaten b.) Geldspielautomaten und c.) Lotterien erzielt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
2. Welche staatlichen Einnahmen wurden im gleichen Zeitraum aus diesen Bereichen erzielt?
3. Welche Projekte der Suchprävention gegen Spielsucht werden mit wie viel der Finanzmittel durch die Landesregierung unterstützt?
4. Welchen Stellenwert hat die Glücksspielsucht im Rahmen der Arbeit von regionalen Thüringer Suchtberatungsstellen?
5. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten normativ aktiv zu werden, um die Betreiber von Spieleinrichtungen an der Prävention vor Spielsucht zu beteiligen?
6. Wird es für notwendig erachtet, die Menschen im Freistaat Thüringen deutlicher auf das Problem aufmerksam zu machen, um so mögliche Betroffene und deren Familien frühzeitig auf Hilfsangebote hinzuweisen?
7. An wen können sich Angehörige von Spielsüchtigen wenden, um kompetente Hilfe zur Sucht und bei Verschuldung zu bekommen (Beratungsstellen, Projekte, Selbsthilfegruppen etc.)?
8. Welche Veränderungen wird es mit der Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages für die Betreiber von Glücks-, Geldspielen und Lotterien sowie für die Hilfeeinrichtungen, Forschungs- und Präventionsarbeit geben und wie soll für Letztgenannte die künftige Finanzierung erfolgen?
Michael Panse
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