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53. Plenum: Thüringer Gesetz über die Wiedereinführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengeldes
25.01.2007
Drucksache 4/2618
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,
die Diskussion um das Blindengeld dreht sich im Wesentlichen um die Frage, wie wir das Unterstützungssystem für die 4.910 blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger im Freistaat Thüringen gestalten wollen.
Frau Künast, Sie haben es richtig angesprochen, es gibt zwei grundsätzliche Meinungen dazu. Wir haben auf der einen Seite die momentan bestehenden Regelungen, die sich an der sozialen Bedürftigkeit der Betroffenen orientieren und wir hatten bis vor einem Jahr die Regelungen des Blindengeldes, die sich an dem Nachteilsausgleich orientiert haben. Das sind zwei grundsätzlich verschiedene Positionen, wie wir diese Hilfe gestalten, und es gibt dazu die unterschiedlichen Instrumente - die Blindenhilfe oder das Blindengeld.
Für uns, für die CDU-Fraktion, bleibt es bei dem, was wir vor über einem Jahr, als es um die Änderung zur Blindenhilfe bzw. zum Blindengeld ging, gesagt haben: Für uns steht im Mittelpunkt, dass derjenige, der die Hilfe der Gesellschaft braucht, diese Hilfe der Gesellschaft auch erhält. Das haben wir damals als Gesetzesbegründung gesagt und wir haben unser Sozialstaatsprinzip, dass derjenige, der Sozialhilfe benötigt, die von der Gesellschaft erhalten soll, dass aber derjenige, der sich auch selbst helfen kann oder in der entsprechenden Situation ist, dass er finanziell/fiskalisch besser gestellt ist, sich auch selbst helfen soll. Das haben wir damals betont. Es gab damals gute Gründe dafür und es gibt heute gute Gründe dafür. Ich bitte Sie sehr herzlich, Frau Kollegin Künast, bei aller Diskussion, die wir führen, auch um die Blindenhilfe führen, im Auge zu behalten, dass das ein Instrument ist, das wir hier im Thüringer Landtag nicht diskreditieren können und nicht diskreditieren wollen. Die Blindenhilfe ist ein Bundesgesetz - das ist richtig -, aber wir bezahlen diese Blindenhilfe im Freistaat Thüringen. Wir bezahlen diese Blindenhilfe deswegen, weil wir sie nicht als das unterste soziale Netz ansehen, sondern als ein Netz, was sich speziell an den Bedürfnissen von blinden Mitbürgerinnen und Mitbürgern orientiert. Die Blindenhilfe ist anders gestaffelt - das wissen Sie sehr wohl - als die Sozialhilfe. Sie wissen auch sehr wohl, dass die Blindenhilfe sich unter anderem auch deshalb an einem niedrigen Vermögensniveau orientiert, weil Rot-Grün das vor einigen Jahren im Bund geändert hat. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu, das habe ich Ihnen bei der letzten Debatte hier im Thüringer Landtag schon einmal gesagt.
Deswegen bitte ich Sie sehr herzlich, wenn wir ehrlich und offen dieses Thema diskutieren, dann die Blindenhilfe nicht als ein Instrument zu diskreditieren. Ich habe es gesagt, wir haben vor einem Jahr unsere Gründe angeführt, warum wir damals das Blindengeld abgeschafft haben. Es waren damals greifbare Gründe, wir haben aber damals gesagt, wir werden nach einem Jahr die Auswirkungen sehr genau im Auge behalten und werden darauf achten, dass diejenigen, die Hilfe der Gesellschaft brauchen, die Hilfe auch erhalten. Dabei bleibt es. Wir haben seit einem Jahr die Situation, dass nur noch die unter 27-Jährigen, also 216 der insgesamt 4.900 Blinden in Thüringen, noch ein einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld bekommen, sie bekommen monatlich die 300 €, wie wir es damals gesetzlich auch beschlossen haben. Das bedeutet in der Konsequenz, dass 4,4 Prozent der Blinden respektive eine Gesamtsumme von rund einer Dreiviertelmillion € an Hilfe als Blindengeld noch erhalten. Darüber hinaus erhalten derzeit rund 1.200 Betroffene die Blindenhilfe, im Höchstfall die 585 € im Monat. Das ist gestaffelt, ich weiß das, aber es bedeutet eben, dass 25 Prozent der 4.900 Blinden im Freistaat Thüringen Blindenhilfe derzeit bekommen.
Wir müssen uns diese Zahlen genau anschauen, denn ich weiß sehr wohl, vor über einem Jahr, als wir darüber diskutiert haben, waren sowohl die Prognosen des Blindenverbandes als auch Schätzungen der Landesregierung, als auch die Diskussionen, die wir hier im Landtag geführt haben, damals bei einem geschätzten Niveau von etwa 70 Prozent der Betroffenen, die Anspruch auf Blindenhilfe haben könnten oder haben werden. Wir müssen uns also sehr genau die Frage stellen, warum haben offensichtlich derzeit nur rund die Hälfte der blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger im Freistaat Thüringen einen Antrag auf Blindenhilfe gestellt, denn rund so viele waren es.
Wir hatten über 2.000 Anträge im Laufe des letzten Jahres, von denen etwa 600 abgelehnt wurden, von denen die skizzierte Summe, die ich Ihnen vorhin genannt habe, 216 Betroffene, die unter 27-Jährigen, noch das Blindengeld bekommen und 1.200 die Blindenhilfe.
Wir müssen fragen, warum sind Fälle in einem hohen Maße auch abgelehnt worden, rund 30 Prozent der Anträge, und warum haben rund 50 Prozent keinen Antrag auf Blindenhilfe gestellt. Sie benennen bei Ihrem Gesetzentwurf zur Antragsbegründung drei mögliche Ursachen. Sie benennen zum einen die Vermögensgrenze, ich hatte etwas dazu gesagt, die Vermögensgrenze, die sich bei alleinstehenden Blinden derzeit auf 2.600 € beläuft, bei verheirateten auf 4.134 €. Es kann eine Möglichkeit sein, ja, das ist richtig, und wir werden genau schauen, an dieser Stelle, was zu dieser Vermögensgrenze alles zählt, was da alles hereingerechnet wird. Diese Diskussion um verwertbare Lebensversicherungen haben wir bereits vor über einem Jahr geführt. Wir werden das intensiv auch im Ausschuss weiterdiskutieren.
Sie führen als zweiten Grund an, dass Sie vermuten, es könnte ein hoher Prozentsatz sein, der sich schämt, soziale Leistungen zu beantragen. Das ist ein schwieriges Thema. Wir haben, als wir damals hier im Landtag darüber gesprochen haben, schon gesagt, es ist verständlich, dass derjenige, der eine soziale Leistung beantragt, dass das für ihn nicht angenehm ist, wenn er seine finanzielle Situation offenbaren muss, dass er darstellen muss, wie seine Situation ist, bevor er Leistungen der Gesellschaft erhält. Aber das ist ein Stückchen Teil dieses Sozialstaatsprinzips, das wir haben, dass wir gleichzeitig auch ein Stückchen schauen müssen, wie sich die Bedürftigkeit darstellt. Das ist ein schwieriges Feld. Das ist aber für jeden, der heute Hartz IV beantragt, für jeden, der früher Sozialhilfe beantragt hat, eine ähnliche Situation gewesen. Auch das bitte ich an dieser Stelle ehrlicherweise zu berücksichtigen. Wer Leistungen der Gesellschaft beansprucht, muss ein Stück weit auch darlegen können, warum er diese Leistungen der Gesellschaft beansprucht.
Sie benennen einen dritten Punkt in Ihrem Gesetzentwurf und auch darauf will ich eingehen, Sie beziehen sich auf eine mögliche Einbeziehung naher Angehöriger. Wir haben damals, als wir hier darüber gesprochen haben, schon festgestellt, das ist bei der Blindenhilfe anders als bei anderen sozialen Leistungen. Es werden nicht allgemein, so wie Sie es formulieren, nahe Angehörige herangezogen, sondern es ist etwas, was sich auf den Ehepartner beschränkt, nicht auf möglicherweise unterhaltsverpflichtete Eltern, was sich nicht auf möglicherweise unterhaltsverpflichtete Kinder bezieht, sondern lediglich in diesem Kreis auf den Ehepartner. Das gehört dazu, dass man das sagt und nicht im Gesetzentwurf schreibt, insgesamt nahe Angehörige könnten der Grund sein, dass Menschen keinen Antrag stellen auf Blindenhilfe.
Ich möchte einen vierten Punkt anführen, den Sie bei Ihrer Antragsbegründung nicht benannt haben - die Einkommens- und möglichen Pensionsansprüche. Wir haben derzeit die Situation bei der Blindenhilfe, dass bis zu einem Nettoeinkommen von 960 € die ungekürzte Blindenhilfe gewährt wird und dann die Blindenhilfe abgestuft bis zu einer Höhe von 2.400 € zumindest noch in Teilen gewährt wird. Auch da müssen wir Fragen, wie viele der betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger sich vielleicht in einer solchen Situation befinden. Das ist ein vierter Grund, der möglicherweise eine Ursache für eine Nichtbeantragung darstellen kann.
Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit des Thüringer Landtags werden wir auf Antrag der CDU-Fraktion die uns zugänglichen Zahlen, die durch das Ministerium zusammengestellten Zahlen diskutieren. Die CDU-Fraktion hat das beantragt. Wir haben zur Antragsbegründung auch gesagt, wir werden nicht nur die Zahlen diskutieren, wir werden auch analysieren, was die Ursachen sind und wir werden es auch bewerten. Wir werden auch bewerten beispielsweise, wie sich die Entwicklung des Härtefallfonds im letzten Jahr gestaltet hat. Sie wissen ja, es wurde ein Härtefallfonds eingerichtet. Auch aus diesem Bereich ist zu verzeichnen, dass wir mit 98 Anträgen derzeit etwa 52 Bewilligungen haben - ein verhältnismäßig überschaubarer Rahmen. Auch da müssen wir fragen, ob dieser Härtefallfonds in diesem Umfang bekannt war und wie aus diesem Härtefallfonds Leistungen gewährt wurden. Ich möchte Ihnen aber auch sagen, und da widerspreche ich sehr deutlich dem, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, ein Gesetz, was wir gestalten, wie Sie es in Ihrer Antragsbegründung schreiben, darf sich nicht daran orientieren, was wir im Haushalt für eine Finanzsumme zur Verfügung gestellt haben.
Sie schreiben in Ihrer Antragsbegründung, Ihr Gesetzentwurf orientiert sich an den 14,7 Mio. €, die im Haushalt stehen. Das ist grundfalsch. Wenn wir ein Gesetz machen, müssen die Haushaltsmittel passend zu diesem Gesetz bereitgestellt werden und nicht geschaut werden, wie viel im Haushalt steht und danach gestalten wir die Bemessensgrundlage, die Höhe auch dessen, was wir an Blindengeld gewähren wollten. Im Übrigen ist an dieser Stelle Ihre Berechnung falsch. Die 320 €, das ist leicht nachzurechnen, auf die 4.900 blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger plus diejenigen, die derzeit Blindenhilfe bekommen und vermutlich auch weiter bekommen werden, da kommen Sie beileibe nicht auf diese Summe von 14,7 Mio. €.
Das gehört dazu, dass man es in der Tat, wenn man es als finanzielle Auswirkung in einem Gesetz beschreibt, tatsächlich auch mal durchrechnet, Frau Kollegin Künast.
Ein Letztes, auch das möchte ich hier sagen, wir dürfen das mal festhalten, vor einem Jahr hatten wir 275 blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Blindenhilfe bekommen haben. Heute erhalten 1.211 blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger Blindenhilfe. Diese erhalten zumindest deutlich mehr als sie vor einem Jahr erhalten haben; das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Das sage ich auch im Interesse derjenigen, denn die werden natürlich ihren Blindenhilfeanspruch weiter behalten und darauf auch weiter beharren.
Das, was ich Ihnen skizziert habe, ist für die CDU-Fraktion ein Grund, dass wir diese und andere Fragen im Sozialausschuss diskutieren wollen. Dies ist allerdings anders, als es mancher vielleicht verstanden wissen möchte, kein Sinneswandel, kein Umschwenken, kein Einknicken, kein Entgegenkommen, sondern das ist nach meinem Verständnis guter parlamentarischer Umgang und Brauch, dass wir einen Gesetzentwurf, wenn er hier eingebracht wurde, bewerten, diskutieren, zu Schlüssen kommen und dann auch in den Fachausschüssen und letztendlich auch in der zweiten Lesung hier im Plenum darüber entscheiden, wie wir mit Gesetzentwürfen umgehen.
Wir werden genau aus diesem Grund, Frau Kollegin Künast, und ich habe das, denke ich, auch deutlich gemacht, den vorliegenden Gesetzentwurf im Sozialausschuss diskutieren. Sie hatten das beantragt, federführend im Sozialausschuss, aber begleitend dazu auch im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, denn es handelt sich um einen Gesetzentwurf von Fraktionen des Thüringer Landtags. Ich bitte zu dieser Ausschussüberweisung um Zustimmung. Vielen Dank.
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