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55. Plenum: Aktuelle Stunde b) auf Antrag der Fraktion derar SPD zum Thema: „Gute Betreuung ab eins! Thüringens Beitrag zum Bündnis für Kinder und Familien“

 01.03.2007 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
da ist es jetzt ganz schnell vorbei mit der schwarz-roten Einigkeit im Gegensatz zur vorherigen Aktuellen Stunde. Das hat Ihre Rede, Herr Matschie, auch mehr als deutlich gemacht. Wenn Sie heute hier eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Gute Betreuung ab eins!“ beantragen und das so ein Stückchen darauf abzielt, was die SPD in dieser Woche als ihr Konzept für einen Rechtsanspruch uns vorgestellt hat, dann sage ich Ihnen, dann sind Sie mit diesem Konzept, was die SPD präsentiert hat, so weit von der Thüringer Realität entfernt wie Ihr eigener Anspruch, politische Verantwortung zu übernehmen. Wir haben nämlich, wenn wir über den Thüringer Beitrag zu diesem Rechtsanspruch „ab eins“ diskutieren, schon festzustellen, dass wir das in Thüringen umsetzen können. Ganz anders, als sich das Ihre Kollegen in den alten Bundesländern wünschen, ganz anders, als es augenscheinlich die SPD auch bereit ist, im Bund zur Kenntnis zu nehmen. Man muss schon mal sehr deutlich sagen - und es wäre vielleicht auch gut, wenn Sie das Ihren Kollegen mit auf den Weg geben -, wir haben einen Rechtsanspruch ab zwei Jahre. Das gibt es nirgendwo sonst, das kann man aus dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz zitieren. Da steht geschrieben: „Jedes Kind mit einem gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Abschluss der Grundschule einen Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung.“ Darüber hinaus haben wir auch einen Anspruch für die unter Zweijährigen, das, was Sie im Bund so vehement für die unter Dreijährigen zunächst einfordern. Für die unter Zweijährigen haben wir nämlich im Gesetz stehen: „Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder die Aus- und Fortbildung der Eltern es erfordern.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das, was uns die SPD im Bund präsentiert, ist schlichtweg Thüringer Realität. Was allerdings utopisch ist, ist das, was uns die Bundes-SPD als Finanzierung auf diesem Gebiet vorschlägt. Ich will vorab aber noch mal etwas zu den Zahlen schon deutlich machen. Sie haben gesagt, das Landesamt für Statistik und mit den Zahlen, die Sie gelesen haben und die uns vorgestellt wurden. Es ist zutreffend, wir haben derzeit erstens fast 80 Prozent der Zwei- bis Dreijährigen in Betreuung. Ihre Bundes-SPD sagt uns, 70 Prozent würden ausreichen, um einen Rechtsanspruch umzusetzen. Wir haben das in Thüringen übererfüllt. Das darf ich feststellen. Es wäre gut, dass Sie das zur Kenntnis nehmen. Das betrifft in Thüringen 13.437 Kinder, die einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Wünschenswert wäre es für alle Bundesländer, das sage ich in der Tat. Zum Zweiten sagen sie, die Bundes-SPD, wenn wir den Rechtsanspruch umsetzen wollten, bräuchten wir für 50 Prozent der 1- bis 2-Jährigen ein Angebot. Ich stelle fest, in Thüringen haben wir derzeit 30 Prozent der Kinder, die Betreuungsangebote zwischen 1 und 2 Jahren nutzen. Das, was Sie skizziert haben mit den über 90.000, 93.000 Plätzen genau, die in den Einrichtungen bestehen könnten, zeigt so ein Stück die Kapazität auf, die Kapazität, die wir haben, wo auch Kommunen in der Lage sind, Betreuungsplätze zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn sie nachgefragt werden. Wir haben den Rechtsanspruch, die Eltern der Kinder können den Rechtsanspruch durchaus auch unterhalb von zwei Jahren einfordern. Wenn sie es tun, werden die Kommunen entsprechend die Möglichkeiten haben, von den 93.000 Plätzen, die theoretisch möglich wären, auch Plätze bereitzustellen. Da muss ich Ihnen schon deutlich sagen, der Adressat für die Bereitstellung der Plätze - auch das haben wir in unserem Kita-Gesetz benannt - sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Also ist diese ganze Diskussion, die wir führen, eine reine West-Diskussion und dabei bleibt es auch, auch wenn Sie in Ihrem Konzept suggerieren, Sie wollten 720 Mio. € den Ostländern geben.
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Na klar!)
Klar ist dann an dieser Stelle auch, dass die Zeitungskommentare stimmen, denn diese Zeitungskommentare, die dazu zu lesen waren, sagen, der Kita-Aufbau West wird vor allem dadurch finanziert, dass Sie vorher allen Eltern das Geld wegnehmen, und das ist verwerflich. Das ist mit der CDU mit Sicherheit nicht zu machen. Und das, was Sie als Vorschläge unterbreiten, ist unter anderem
(Beifall bei der CDU)
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wer hat denn so etwas gesagt?)
10 € Kindergelderhöhung auszusetzen. Aber es ist keine Kindergelderhöhung beschlossen, ich weiß nicht, wo Sie das hernehmen, woher Sie glauben, eine Kindergelderhöhung könne man aussetzen, noch dazu, wenn Sie es dann mit so
(Unruhe bei der SPD)
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Niemand hat etwas weggenommen.)
zumindest kritisch zu hinterfragenden Formulierungen kaschieren wie - ich zitiere mal aus dem SPD-Konzept: „Für einen überschaubaren Zeitraum soll auf eine geringfügige Kindergelderhöhung verzichtet werden.“ Das ist ein ziemlich verwerflicher Sprachgebrauch an dieser Stelle, denn es zeigt letztendlich, Sie wollen allen Familien Geld wegnehmen, um Ihre Defizite der Vergangenheit an dieser Stelle in den alten Bundesländern aufzuarbeiten. Als zweiter Punkt, und da sind Sie sich mit der PDS sehr einig, wenn Sie das Ehegattensplitting immer wieder auf den Prüfstand stellen - auch das wird mit der CDU nicht zu machen sein, denn Sie nehmen den Eltern vorher das Geld weg, um ihnen hinterher zu suggerieren, Sie hätten etwas Gutes für sie getan. (Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie haben den Kindergärten das Geld gekürzt.)
Ein Letztes: Auch die Freibeträge für die Kinderbetreuung, auch das ist etwas, wo die SPD nicht sagt, wir stellen zusätzlich Geld zur Verfügung - es ist Geld, was Sie den Eltern vorher wegnehmen und das ist etwas, da sage ich Ihnen, das mag vielleicht in der Philosophie
(Unruhe bei der SPD)
der Alt-68er zusammenpassen, mit unserem Verständnis von Familienförderung hat das garantiert nichts zu tun. Wir setzen jetzt und auch in Zukunft auf die Wahlfreiheit der Eltern. Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU)


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