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Stadtratsanfrage des Stadtrates Michael Panse (CDU): Gebührensatzung für kommunale Tageseinrichtungen und Gebührenberechnung

 19.03.2007 

A n t w o r t des Oberbürgermeisters

Am 18.7.2006 hat das OVG Weimar im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen die Stadt Erfurt wesentliche Teile der „Gebührensatzung für die Benutzung und Verpflegung in kommunalen Tageseinrichtungen sowie der Tagespflege für Kinder in der Landeshauptstadt Erfurt“ für unwirksam erklärt. Im Juli vergangenen Jahres erklärte Oberbürgermeister Andreas Bausewein bei der Beantwortung einer Stadtratsanfrage, dass daraus resultierend ca. 300 bis 350 Kita-Gebührenbescheide keine Bestandskraft erlangten sowie: „Das Jugendamt wird alles Nötige veranlassen, um möglichst zeitnah eine neue Gebührensatzung auf den Weg zu bringen.“. Eine ähnliche Aussage traf Bürgermeisterin Tamara Thierbach im November 2006 im Hauptausschuss. Bis zum heutigen Tag wurde weder dem Stadtrat noch dem Jugendhilfeausschuss der Entwurf einer neuen Gebührensatzung vorgelegt. In einem Zeitungsartikel der TLZ (Regionalteil Eisenach vom 12.2.2007) wird zur Gebührenberechnung in Erfurter Kitas dargestellt „Wer in Erfurt sein Einkommen übrigens nicht freiwillig offen legt, muss ein Jahr lang nur das Essen bezahlen und wird für den Kita-Platz am Jahresende im Zuge des Steuerbescheides für das gesamte Jahr veranschlagt.“
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Warum wurde die Neufassung der Gebührensatzung bis zum heutigen Tag weder dem Stadtrat noch dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt und wann wird sie durch die Verwaltung vorgelegt?
Die neue Satzung wurde seitens des Jugendamtes zum 20.11.2006 erarbeitet. Aufgrund des bestehenden Abstimmungsbedarfes (Rechtsamt, Kämmerei, Landesverwaltungsamt) wird sie erst im April dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorgelegt. Vor der abschließenden Beschlussfassung im Stadtrat werden gemäß § 10 Absatz 2 ThürKitaG die Elternbeiräte der kommunalen Kindertageseinrichtungen zum entwurf der Satzung angehört ud parallel dazu ist vorgesehen, den Entwurf der neuen Satzung allen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis zu geben.
2. Welche Konsequenzen hat es, wenn Eltern aufgrund der unwirksamen bestehenden Gebührensatzung keine Gebühren mehr entrichten und welche Rechtsmittel gibt es für die Verwaltung, diese Gebühren einzutreiben?
Die Mehrzahl der Eltern, die seit 01.11.2006 vorläufige Gebührenermittlungen erhalten haben, folgen verantwortungsvoll der empfehlung des Jugendamtes, die ermittelten Gebühren zu bezahlen. Bei den Eltern, die nicht bezahlen, gibt es zum Inkrafttreten der neuen Satzung keine Möglichkeit der Vollstreckung.
3. Wie viele vorläufige Gebührenbemessungen wurden seit dem OVG-Urteil in Erfurt für die kommunalen Kitas vorgenommen, wie viele Widersprüche gab es dagegen und in welcher Form und mit welcher Frist werden Widersprüche gegen vorläufige Gebührenbemessungen bearbeitet?
Seit dem OVG-Urteil wurden insgesamt 677 vorläufige Gebührenermittlungen erstellt (485 für Kindergarten; 192 für Kinderkrippe/Tagespflege). Gegen vorläufige Gebührenmitteilungen ist kein widerspruch möglich. Unabhängig davon ist auch kein Widerspruch im Jugendamt eingegangen.
4. Welche Gebührenschulden bestehen zu den vorläufigen Gebührenbemessungen in Frage 3 und wie wird die Eintreibung dieser Gebührenschulden derzeit von der Verwaltung betrieben?
Die bezüglich der vorläufigen Gebührenmitteilungen aktuell bestehenden Gebührenschulden werden nicht erfasst. Ihre Erfassung würde momentan ohen rechtswirksame Folgen bleiben. Wer nicht bezahlt hat, wird in jedem Fall nach Inkrafttreten der neuen Satzung aufgrund eines rechtskräftigen Bescheides zur Begleichung angefallener Zahlungsrückstände aufgefordert. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass alle 677 vorläufigen Gebührenmitteilungen nach Inkrafttreten der neuen Satzung in Form eines Bescheides neu berechnet werden.
5. Ist es zutreffend, dass bei Nichtoffenlegung des Einkommens in Erfurt erst rückwirkend aufgrund des Jahressteuerbescheides Gebühren erhoben werden (falls ja, auf welcher rechtlichen Basis)?
Nein, die Aussage ist nicht zutreffend. A. Bauswein
Michael Panse, Stadtrat


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