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Stadtratssitzung zur Großen Anfrage der Fraktion Linkspartei.PDS: „Betreuungssituation in Erfurter Kindertagesstätten“
28.03.2007
Die Beantwortung der Anfrage versucht eine politische Bewertung des Familienfördergesetzes. Dies gelingt im Sinne der Fragesteller von der Linkspartei wohl nur sehr eingeschränkt. Für die CDU-Fraktion offenbart die Antwort, dass durch das Familienfördergesetz (FamFöG) in der Landeshauptstadt Erfurt deutlich mehr positive, als negative Effekte zu verzeichnen sind. Exemplarisch steht dafür unter anderem die Personalentwicklung bei den mehr als 700 VbE für die rund 7.000 Kinder: - In den Krippen, Horten und gemeinschaftlichen Einrichtungen sind es insgesamt 2,35 VbE weniger, - aber dafür bei den Kitas 5,73 VbE mehr verglichen mit der alten Rechtslage! In der Summe sind es 3,4 VbE mehr!
Folgerichtig steht daher das Zitat auf Seite 3: „für den Großteil der Träger bestehen durch neue Rechtslage bessere Personalausstattung und damit bessere Bedingungen“ Ich bin Oberbürgermeister Bausewein und Bürgermeisterin Thierbach sehr dankbar für dieses Zitat. Dieses Zitat verdient es, landesweit transportiert zu werden, zumal es noch kein Jahr her ist, dass auch hier am Rednerpult der Zusammenbruch der Erfurter Kita-Landschaft prognostiziert wurde. Als Fakt ist nachlesbar: Die personelle Ausstattung sichert die Betreuung auf einem guten – allerdings nicht komfortablen Niveau. Für die CDU-Fraktion steht fest: Wenn die Stadt Erfurt mehr will kann sie mehr leisten! – Im § 14 (2) des ThürKitaG steht: „Die Bemessungsgröße für die pädagogische Arbeit in der Kindertageseinrichtung ist mindestens...“ und im § 14 (3) steht: „Über die in Absatz 2 genannte Mindestausstattung hinaus kann die Arbeit der Fachkräfte durch weitere geeignete Mitarbeiter sowie durch Eltern unterstützt werden.“
Die durchschnittliche Gruppengröße betrug und beträgt 17 Kinder - also: Die Personalbemessung für die Gruppen hat sich nicht verschlechtert, sondern oft sogar verbessert. Darüber hinaus: - Die Gesamtzahl der Kinder in den Einrichtungen hat sich nicht verändert! - Die Elterngebühren sind nicht gestiegen! - Die Betreuungszeiten haben sich nicht geändert (siehe Seite 7)! - Die räumlichen Standarts haben sich nicht geändert (siehe Seite 12)!
Dies alles steht im krassen Gegensatz zur politisch motivierten Verunsicherungstaktik der letzten beiden eineinhalb Jahre.
Es gibt aber kritische Anmerkungen bei der Beantwortung der großen Anfrage, auf die ich auch eingehen werde. Die Betreuungssituation für die behinderten Kinder wird als schwieriger beschrieben. Zunächst muss aber festgehalten werden: Die Antwort ist an dieser Stelle leider fachlich unsauber. Dies überrascht um so mehr, als Frau Thierbach als Sozialausschussvorsitzende und Herr Bausewein als Landtagsabgeordneter die Diskussion und Beschlussfassung zum Familienfördergesetz im Landtag direkt mitbekommen haben.
- Durcheinander geworfen werden bei der Antwort auf die große Anfrage die Begrifflichkeiten für die betroffenen Kinder. - Das Familienfördergesetz des Landes aber vor allem auch das SGB XII und das SGB VIII benennt klar wer verantwortlich und Kostenträger für die Betreuung und zusätzliche Förderung von: 1. Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf 2. Kinder mit drohender Behinderung und 3. Behinderten Kindern ist.
Die fachlichen Empfehlungen des Kultusministeriums und des TMSFG zur Umsetzung von § 7 ThürKitaG in Verbindung mit den §§ 53,54, 58 SGB XII sowie § 19 Abs. 5 ThürKitaG können da sicher auch der Erfurter Stadtverwaltung hilfreich sein. Es ist eben gerade nicht fachlich unausgewogen wie von der Verwaltung behauptet, dass behinderte Kinder und Kinder mit drohender Behinderung (beide mit Eingliederungsvereinbarung gemäß SGB XII) vorrangig in integrativen Einrichtungen betreut werden (Zitat der Beantwortung der Anfrage auf Seite 10). Zum einen haben wir in Erfurt sieben anerkannte integrative Einrichtungen, von denen eine als Heilpädagogische Einrichtung anerkannt ist (228 Plätze für Kinder mit Behinderungen, Kostenträger für behindertenbedingten Mehraufwand ist der Sozialhilfeträger).
Zum anderen werden Kinder die von Behinderung bedroht sind (aktuell 62 Kinder) auch in Regeleinrichtungen betreut (§ 7 ThürKitaG erklärt nämlich: „Die Betreuung und Förderung kann auch in einer Regeleinrichtung erfolgen, wenn dies nach der Besonderheit des Einzelfalls geboten ist.“) Früher konnte für diese Kinder keine Eingliederungshilfe den Regeleinrichtungen gewährt werden, sondern es wurde für diese Kinder nur dann eine Förderung von einer zusätzlich halben Fachkraft gewährt, wenn mindestens zwei Kinder in einer Gruppe einer Regeleinrichtung waren. Diese Regelung ist im Übrigen noch nicht vollständig weggefallen, wie behauptet, sonder gilt noch übergangsweise bis Sommer 2008. Zukünftig erhalten nun auch Regeleinrichtungen für Kinder mit drohender Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe und müssen damit die spezifische Förderung sicher stellen.
- Die Veränderung des Tagessatzes für Behinderte Kinder und Kinder die von Behinderung bedroht sind wurde einvernehmlich zwischen den Sozialhilfeträgern und den Vertretern der Liga der Wohlfahrtspflege ausgehandelt. Dies hat mit dem Familienfördergesetz gar nichts zu tun, auch dies müsste zumindest Frau Thierbach wissen! Im Gegenzug zur ausgehandelten Reduzierung erhalten die Träger für diese Kinder die gleiche Grundförderung, wie für nichtbehinderte Kinder und ebenfalls Elternbeiträge. - Verändert hat sich die Situation für Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf (u.a. Migrationshintergrund, Sprachdefizite, motorische Defizite, Entwicklungsverzögerungen). 115 waren im gegenwärtigen Planungszeitraum 2006/2007 diesbezüglich anerkannt. Die pauschale Förderung mit einer zusätzlich halben Fachkraft bei mindestens zwei dieser Kinder in einer Gruppe fällt ab 2008 weg. Aber dafür erhält die Stadt einen festgelegten Finanzbetrag. Der Einsatz dieser Mittel für zusätzliche Förderung wird gegenwärtig im Jugendhilfeausschuss diskutiert. - Für die insgesamt zukünftig 428 Kinder mit Migrationshintergrund hat das Jugendamt bereits angekündigt jeweils pro Kind 0,03 zusätzliche VbE zu bewilligen, wenn mehr als ein Kind pro Gruppe betreut wird (für 210 Kinder damit geplant 6,3 VbE mehr). Dies ist richtig und sollte analog nach meiner Meinung auch für die Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf ausgeweitet werden.
Völlig unverständlich ist mir die Kritik am Wunsch- und Wahlrecht. Diese Regelung ist nicht weltfremd sondern nach langer Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden. Offensichtlich haben Oberbürgermeister Bausewein und Bürgermeisterin Thierbach dies im § 4 des ThürKitaG überlesen. Dort steht zum Wahlrecht der Eltern: „Sie haben den Träger der gewünschten Einrichtung und die Wohnortgemeinde unter Angabe der gewünschten Einrichtung über den Betreuungsbedarf in der Regel sechs Monate im Voraus zu informieren.“ Dies ist keineswegs weltfremd, sondern dient dazu den Bedarf bei der Kitaplanung in beiden betroffenen Kommunen berücksichtigen zu können. Die Formulierung „in der Regel“ lässt bewusst die Möglichkeit offen insbesondere bei Arbeitsplatzwechsels davon abzuweichen. Beim Wohnortwechsel gibt es ohnehin keine Probleme.
Besonders interessant ist die Beantwortung der Frage 7g auf Seite 14. Also nach dem Anreiz Kinder von 2-3 Jahren zu Hause zu betreuen. Gemeint ist damit das Landeserziehungsgeld in Höhe von 150 Euro/monatlich, welches von Linkspartei, SPD und Grünen in den Vergangenheit immer wieder als Herdprämie diffamiert wurde. Dieser zentrale Kritikpunkt am Familienfördergesetz platzt nun wie eine Seifenblase. Die Große Anfrage verweist auf 29 Kinder die wegen dem Landeserziehungsgeld abgemeldet wurden und 23 die erst später in die Einrichtungen gebracht wurden (von insgesamt rund 1.400 Kindern in den Einrichtungen!). Um überhaupt ohne Gesichtsverlust aus diesen Zahlen zu kommen verweist die Antwort darauf „man müsse noch die Entwicklung der nächsten Jahre abwarten.“ Die Realität sieht dazu aber noch deutlicher aus! Spannend ist nämlich vor allem das, was die Beantwortung der Großen Anfrage politisch motiviert lieber weg lässt. Ich habe mir diesen Punkt deshalb noch mal genauer im Entwurf der aktuellen Kita-Bedarfsplanung (immerhin ja auch ein Papier der Stadtverwaltung) angesehen. Dort steht zu diesem Thema: „Die verspätete Aufnahmen der 23 Kinder fanden aber trotzdem noch zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr statt. Die Leiterinnen berichteten, dass nicht sozialschwache Familien, sondern gut situierte Familien ihre Kinder (29 Kinder) zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr vom Besuch der Kita abgemeldet haben.“
Insgesamt ist die Zahl der Kinder die zwischen zwei und drei Jahren in Erfurter Einrichtungen betreut werden gestiegen, dies ist auch landesweit so! Also es ist an der Zeit, dass die blödsinnige Argumentation von der Lenkungsfunktion einer Herdprämie oder der Keksrolle für die Kleinkinder vorm Fernseher endlich aufhört. Sie beleidigen und diffamieren damit Eltern, die ihre Kinder verantwortungsbewusst zu Hause betreuen.
Beim Wegfall des Landeszuschusses für Sachkosten zur Frage 7i argumentiert die Verwaltung ausgesprochen unredlich. Verschwiegen wird, dass dieses Geld auch in Erfurt nur den wenigen Einrichtungen zu gute kam, die keine Defizitfinanzierung vom Jugendamt bekommen haben, also die wo praktisch alle Eltern auch Elternbeiträge am oberen Ende der Skala entrichtet haben. Allen anderen Einrichtungen wurden in Erfurt, wie in 90 Prozent der Thüringer Kommunen dieses Geld praktisch bei der Defizitabrechnung am Jahresende wieder von der Kommune weggenommen. Rund 1,4 Millionen Euro in Erfurt und rund 13 Millionen Euro in Thüringen dienten damit nicht der zusätzlichen Förderung der freien Träger sondern als so verstandenen Kopfprämie zur Entlastung der Kommunalfinanzen. Dies wurde mit dem FamFöG korrigiert und das ist auch richtig so.
Um die Befreiung von Elternbeiträgen ging es in Frage 8. Ausdrücklich hinzuweisen ist darauf, dass der sprunghafte Anstieg von Fallzahlen auf 1.608 Fälle im Jahr 2006 nichts mit dem FamFöG zu tun hat sondern mit den Verschiebungen im Rahmen der Hartz IV Reform. Zuvor waren es ähnlich hohe Zahlen, allerdings waren Sozialhilfeempfänger zuvor gebührenbefreit. Nunmehr bezahlen sie auch keine Gebühren, müssen aber eine Befreiung bzw. Antrag auf Kostenübernahme gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII stellen. Es ist allemal besser gemeinsam zu beraten, wie wir die guten Betreuungsmöglichkeiten in Erfurt mit den Möglichkeiten des Familienfördergesetzes weiter verbessern können. Die CDU-Fraktion hat dazu den Antrag auf Gebührenbefreiung für die Eltern in Kindertageseinrichtungen im letzten Sommer eingebracht. Wir werden zur zu Kita-Bedarfsplanung auf eine Ausweitung der Krippenplätze und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter zwei Jahren drängen und dies mit Anträgen ebenso untersetzen, wie die verstärkten Bemühungen zur Sanierung und zum Neubau von Erfurter Kindertageseinrichtungen.
Die Beantwortung der Großen Anfrage relativiert viele der Horrorszenarien der Diskussion um das Familienfördergesetz. Es ist gut, dass wir auf Antrag der Linkspartei dies hier klar rücken konnten. Ich habe bereits bei den letzten Diskussionen zu diesem Thema im Stadtrat gesagt, dass es unredlich ist Eltern, Träger und Erzieherinnen zu verunsichern. Ich sehe mich heute angesichts der vorgelegten Fakten bestätigt.
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