Titel der Seite mit Bild von Michael Panse, MdL und Logo der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag, sowie Leitmotiv: Michael Panse, Ihr Landtagsabgeordneter für Erfurt
Start | Dokumente | Reden | Termine | CDU | Presse | Fotos | Privates | Kontakt
Dokumentensammlung
>> www.mdl-panse.de >> Dokumente >> Archiv

Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt: Personalbemessung in Erfurter Kindertageseinrichtungen

 28.03.2007 

A n t w o r t des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im § 14 (2) des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) wird die Mindestbemessungsgröße für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen vorgegeben. Neben der Vorgabe des Personalschlüssels für Kinder verweist das ThürKitaG auf den Betreuungsumfang von neun Stunden. Vor dem Hintergrund, dass das ThürKitaG dies ausdrücklich als Personalmindestausstattung benennt, wäre eine höhere Personalausstattung gemäß § 14 (3) ThürKitaG möglich. In der Stadt Erfurt wird bei der gegenwärtigen Bedarfsplanung jedoch von dieser Personalmindestausstattung nach unten abgewichen. In den Gesprächen zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern der Kitas wurde diesen grundsätzlich nur eine Bemessung des Personalschlüssels gemäß § 14 (2) ThürKitaG auf der Basis von 8,5 Stunden statt 9 Stunden zugebilligt.
Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Statistik wurden bei der letzten Erfassung in Erfurt 512 Kinder mit weniger als fünf Stunden, 263 zwischen 5 – 7 Stunden, 6.211 Kinder zwischen 7 – 10 Stunden und 263 Kinder mit mehr als zehn Stunden in Einrichtungen betreut. Vor dem geschilderten Hintergrund frage ich Sie:
1. Ist Ihnen die oben geschilderte Praxis bei der gegenwärtigen Bedarfsplanung in Erfurt bekannt und ist die Darstellung zutreffend?
2. Wie begründen Sie die Abweichung der Mindestpersonalbemessung vom ThürKitaG?
3. Wie viele zusätzliche VbE müssten in Erfurt zur Verfügung gestellt werden, um ausgehend von rund 7.300 in Einrichtungen zu betreuenden Kindern, die Personalbemessung von 8,5 auf die vom ThürKitaG vorgegebenen 9 Stunden Betreuungszeit zu erweitern?
4. Welche detaillierten Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung vom Umfang der Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen pro Kind (bitte einzeln pro Einrichtung auflisten)?
5. Wie erfolgt die Erfassung der Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen?
6. Warum werden trotz offensichtlich bestehenden unterschiedlichem Betreuungsumfang allen Trägern in der Regel nur 8,5 Stunden Betreuungszeit durch das Jugendamt zugebilligt?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Panse, Stadtrat


Sehr geehrter Herr Panse,

die von Ihnen gestellten Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
Die gesamte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und Tagespflege in der Stadt Erfurt wurde mir durch das Jugendamt umfassend dargestellt. Die Vorgehensweise des Jugendamtes ist mir bekannt.
Durch das Jugendamt wird durch Befragung der jeweiligen Träger und Leiterin der Einrichtung grundsätzlich von einer durchschnittlichen Betreuungszeit des einzelnen Kindes von täglich 8,5 Stunden ausgegangen. Die Darstellung, dass damit die Personalmindestausstattung gem. ThürKitaG unterschritten wird, ist nicht zutreffend. In den Trägergesprächen zur Kindertagestätten-Bedarfsplanung wurde von allen Trägern diese durchschnittliche Betreuungszeit bestätigt. Durch das Jugendamt wurde immer betont, dass eine abweichende Betreuungszeit angenommen werden kann, soweit diese nachgewiesen wird. Ihre Darstellung bestätigt im Übrigen die Herangehensweise des Jugendamtes ausdrücklich, wie die nachfolgende Übersicht zeigt:














 KinderzahlBetreuungszeit durchschnittliche
Betreuungszeit
durchschnittliche
Betreuungszeit
gesamt 
 


512
263
6.211
263
7.249

unter 5 Std.
5 bis 7 Std.
7 bis 10 Std.
mehr als 10 Std.


4,00
6,00
8,50
11,00


2.048,00
1.578,00
52.793,50
2.893,00
59.312,50
 

8,18 Std.

Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Höchstbetreuungszeit gem. §12 ThürKitaG von 10 Stunden würde sich eine noch geringere durchschnittliche Betreuungszeit ergeben.

zu 2.
Eine Abweichung von der Mindestpersonalbemessung gem. ThürKitaG liegt in Erfurt nicht vor. Sie gehen bei Ihren Überlegungen irrtümlich davon aus, dass die Mindestbetreuung eines Kindes 9 Stunden täglich beträgt. Die Betreuungszeit eines Kindes wird jedoch nicht durch den Gesetzgeber sondern von den Eltern bestimmt. Das ThürKitaG legt im § 14 Abs. 2 Satz 1 fest, dass die Bemessungsgröße für die pädagogische Arbeit z.B. in den Kindergärten eine Fachkraft für jeweils 15 Kinder beträgt. Daraus ergibt sich nach § 14 Abs. 2 Satz 2 ThürKitaG ein Personalschlüssel von 0,0825 VbE je Kind, allerdings nur bezogen auf eine Betreuungszeit von 9 Stunden. Sollte diese Betreuungszeit tatsächlich unter- oder überschritten werden, ist dieser Personalschlüssel der tatsächlichen Betreuungszeit anzupassen. Diese Personalberechnung wird vielerorts so vorgenommen und auch vom Landesjugendamt mitgetragen.
zu 3.
Zunächst muss hier nochmals wie bereits unter Nr. 2 angemerkt werden, dass durch das ThürKitaG keine Betreuungszeit vorgegeben wird. Hier werden lediglich die Grundlagen der ermittlun des Personalbedarfs festgeschrieben. Grundlage ist die jeweilige Pauschale, die bei einer 9-stündigen Betreuungszeit gilt. Die Betreuungszeit eines Kindes kann aber auch über 9 Stunden hinaus betragen, auch dies wäre bei der Personalbemessung zu berücksichtigen. Lge ich die von Ihnen angeführten Zahlen zugrunde, ergibt sich ein Personalschlüssel von 0,105 VbE pro Kind. Knapp 75% der Kinder in Erfurter Kindertageseinrichtungen sind im Alter zwischen 3 und 6/7 Jahren und hätten bei einer 9-stündigen "Kindergartenpflicht" einen Personalbedarf von 0,0825 VbE pro Kind. Die Gesamtsumme der mit den Trägern vereinbarten Personalschlüssel liegt um ca. 19 VbE höher, als das rein rechnerische Ergebnis bei 8,5 Stunden Betreuungszeit. Dies ist in der Berücksichtigung von Besonderheiten in den Einrichtungen begründet. Ich betrachte auch dies als einen Vorteil der Herangehensweise in Erfurt.
zu 4.
Eine Auflistung er Betreuungszeit aller Kinder in allen Kindertageseinrichtungen der Stadt Erfurt ist nicht möglich, da sich diese monatlich ändert und für den kommenden Bedarfsplanungszeitraum vorgenommen werden muss. Es wird deshalb hier auf Erfahrungswerte und frühere Analysen zurückgegriffen. Die Leiterinnen der einzelnen Einrichtungen können jedoch relativ zuverlässig die Betreuungszeiten der Kinder in ihren Häusern benennen.
zu 5.
Eine Erfassung der Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen ist nicht erfolgt.
Anlässliche der Bedarfsplanung für den Zeitraum 2004/2005 wurden in verschiedenen Einrichtungen Erhebungen zur Betreuung der Kinder durchgeführt. Hier wurden alle 30 Minuten die ankommenden und abgeholten Kinder gezählt. Das Ergebnis dieser Erhebung ergab eine durchschnittliche Betreuungszeit von täglich 8 Stunden je Kind. Es ist davon auszugehen, dass sich diese durchschnittliche Betreuungszeit nicht wesentlich verändert hat. Dies war der Anlass, nunmehr grundsätzlich von 8,5 Stunden Betreuungszeit auszugehen.
Die durch das Jugendamt vorgeschlagene Betreuungszeit von durchschnittlich 8,5 Stunden wurde von allen Trägern bzw. Leiterinnen akzeptiert. Nur wenige zweifelten diese an, allerdings ohne einen Nachweis zu erbringen, dass die Betreuungszeit in ihren Einrichtungen höher liegt.
Ich gehe davon aus, dass alle Träger die gemeinsam im Konsens ausgehandelte Personalbemessung durch den Abschluss der Vereinbarungen schriftlich bestätigen werden. Eine große Anzahl der Träger hat dies schon getan.
zu 6.
Wie bereits festgestellt, wurden keine Betreuungszeiten zugebilligt, sondern in den Trägergesprächen vereinbart.
Angemerkt werden muss an dieser Stelle, dass die Betreuungszeit nur einen Teil des Personalschlüssels ausmacht. Zu berücksichtigen ist auch das Alter der Kinder und die Höhe der Belegung. In Erfurt wird erheblich vom ThürKitaG abgewichen und ein höherer Personalschlüssel angenommen, um die negativen Folgen des Gesetzes zu kompensieren.
Es werden nicht die Stichtage 01.09. und 01.03. zur Personalbemessung genommen sondern die größtmögliche Kinderzahl laut Bedarfsplan. Es wird nicht das Alter der Kinder zu bestimmten Stichtagen sondern der Durchschnitt im Bedarfsplanungszeitraum berechnet. Mit dieser Herangehensweise liegen wir trotz der Annahme einer durchschnittlichen Betreuungszeit der Kinder von 8,5 Stunden erheblich näher an der Realität und können damit eine bessere Personalaustattung in den Erfurter Kindertageseinrichtungen gewährleisten. Die Träger begrüßen vor allem die mit der Vorgehensweise des Erfurter Jugendamtes verbundene Planungssicherheit und Flexibilität. Ansonsten verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 3 zur Berücksichtigung von Besonderheiten in einigen Einrichtungen. Bei strenger Auslegung und einer Mindestausstattung an Personal würde das Landesjugendamt z.B. im September 2006 ca. 30 VbE weniger in der Stadt Erfurt berechnen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein


(c) 2005 Michael Panse, MdL Impressum | Zum Seitenanfang