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Mündliche Anfrage 2790: Kampf gegen Rechtsextremismus
29.03.2007
A n t w o r t des Staatssekretärs
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für 2007 das Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ mit einem Finanzvolumen von insgesamt 19 Mio. € aufgelegt. Danach können Thüringer Kommunen mit einer Förderung aus Bundesmitteln in Höhe von 100.000 € für Projekte im Kampf gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus rechnen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Zielsetzung hat das neue Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“? 2. Welche Thüringer Kommunen haben sich für den Programmbereich „Entwicklung integrierter lokaler Strategien“ beworben? 3. Welche Thüringer Freie Träger haben sich für den Programmbereich "Entwicklung und Umsetzung themenbezogener modellhafter Maßnahmen beworben? 4. Inwieweit ist die Landesregierung in dieses Programm eingebunden? Michael Panse
Illert, Staatssekretär: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bei diesem Programm handelt es sich ausschließlich um eine Maßnahme des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Nach Angaben der Bundesregierung verfolgt das Programm die folgenden Ziele: Es ist vorrangig im präventiv-pädagogischen Bereich angesiedelt. Es dient der Bewusstseinsbildung und es ist auf langfristige Wirkungseffekte ausgerichtet. Aufgrund der bisherigen Erfahrung mit dem Vorläuferprogramm CIVITAS und ENTIMON sollen lokale Aktionspläne in kommunaler Verantwortung gefördert werden, herausgehobene, modellhafte Maßnahmen unterstützt sowie auf Bundesebene zusätzliche Orte zentraler gesellschaftlicher Kommunikation über Vielfalt und Toleranz geschaffen werden. Zu Frage 2: Es haben sich folgende Städte und Landkreise beworben: Stadt Altenburg, Stadt Eisenach und Gemeinde Wutha-Farnroda, Stadt Erfurt, Eisfeld-Kreis, Stadt Gera, Stadt Gotha, Landkreis Hildburghausen, Ilm-Kreis, Stadt Jena, Kyffhäuser-Kreis, Landkreis Nordhausen, Stadt Nordhausen, Verwaltungsgemeinschaft Ohrdruf, Stadt Pößneck, Saale-Holzland-Kreis, Stadt Saalfeld, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Stadt Sömmerda, Landkreis Sonneberg mit den angrenzenden oberfränkischen Kreisen Coburg und Kronach, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburg-Kreis und Stadt Weimar gemeinsam mit dem Landkreis Weimarer Land. Zu Frage 3: Im Rahmen eines Vorverfahrens konnten die Länder jeweils ein Modellprojekt benennen. Seitens der Thüringer Landesregierung wurde das Projekt „Perspektivwechsel - Bildungsinitiative gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit“ vorgeschlagen. Träger ist die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. Die Bewerbungsfrist für die Träger von Modellprojekten bei der Bundesregierung, die so genannte Interessenbekundung, ist am 15. Februar dieses Jahres abgelaufen. Der Bund befindet sich derzeit in der Sichtung und Auswertung der etwa 360 aus dem Bundesgebiet eingegangenen Interessenbekundungen. Daher liegen bisher noch keine Informationen zu möglichen Thüringer Bewerbern vor. Zu Frage 4: Anders als bei den bisherigen Programmen CIVITAS und ENTIMON ist der Bund bei diesem neuen Programm bestrebt, sowohl die Länder als auch die Kommunen in die Umsetzung mit einzubeziehen. So haben die Länder im Programmbereich Entwicklung integrierter lokaler Strategien, so genannte Säule 1, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden den Auftrag, die eingegangenen Interessenbekundungen zu prüfen und zu bewerten. Im Bereich der Modellprojekte, so genannte Säule 2, bestand darüber hinaus ein Vorschlagsrecht für ein derartiges Projekt. Die endgültigen Förderentscheidungen über das Gesamtprogramm liegen jedoch abschließend beim Bund.
Vizepräsidentin Pelke: Es gibt Nachfragen. Bitte, Abgeordneter Panse. Abgeordneter Panse, CDU: Sie hatten bei der Beantwortung auf Frage 2 deutlich gemacht, ich glaube, 24 Regionen, die sich darum beworben haben, und bei der Beantwortung auf Frage 4, dass die Länder durchaus eine Stellungnahme dazu abgeben konnten. Deswegen meine Frage: Ist schon bekannt, für wie viele der Kommunen jetzt eine Förderung erfolgen wird, also für wie viele der 24 Bewerber, und war die Stellungnahme des Landes in einer Rang- und Reihenfolge oder geht es grundsätzlich um die Frage der Befürwortung oder Nichtbefürwortung der kommunalen Anträge?
Illert, Staatssekretär: Also, der Umfang der sozusagen erfolgreichsten Bewerbungen ist nach meiner Kenntnis ausschließlich bestimmt durch die Vorgabe des Bundes, nicht mehr als 10 Bewerbungen zum Erfolg führen zu wollen. Ob der Bund dabei bleibt, ist noch nicht klar. Ich nehme an, dass das so ist. Was die Beurteilung angeht: Die vom Bund beauftragte Gesellschaft, die die Erstbewertung vorgenommen hat, hat in einer Rang- und Reihenfolge uns unterrichtet, wie dort die Bewertung gesehen wird. Hier in Thüringen ist diese Bewertung durchdiskutiert worden, einmal von den Vertretern des Landes, zum anderen von den kommunalen Spitzenverbänden, mit denen dieses zusammen gemacht wurde, und diese Meldung ist anschließend wieder an den Bund zurückgegangen. Diese Bewertung ist eine rein fachliche Beurteilung gewesen, die - soweit ich Kenntnis habe - nicht wesentlich unterschiedlich ist von dem, was die Bundeseinschätzung war. Eine abschließende Beurteilung ist dieses aber im Zweifelsfall nicht, weil der Bund immer wieder betont hat, dass er sich ohne jede weitere Diskussion die Beschlussentscheidung vorbehält.
Vizepräsidentin Pelke: Herr Abgeordneter, es waren eigentlich zwei Fragen, die Sie gestellt haben. Selbstverständlich dürfen Sie eine Bitte äußern. Abgeordneter Panse, CDU: Da würde ich die Bitte gern äußern: Wenn der Bund entschieden hat, dass wir vielleicht zur Kenntnis bekommen könnten die Reihenfolge der zehn Projekte, die die Bewilligung gefunden haben. Wir haben damals fraktionsübergreifend in allen Landtagsfraktionen dafür geworben, dass sich möglichst viele auch zunächst einmal in dieses Rennen begeben. Ich glaube, wir haben ein gemeinsames Interesse, dann auch zu wissen, wenn die abschließende Entscheidung da ist, wer es geworden ist. (Beifall bei der Linkspartei.PDS) Illert, Staatssekretär: Dies ist hiermit zugesagt.
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