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Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt: Sanierung und Neubau von Bolzplätzen

 16.04.2007 

A n t w o r t des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der TLZ vom 14.04.07 war zu lesen, dass der DFB rund 12 Mio. Euro aus den 21. Mio. Euro Überschüssen der Fußballweltmeisterschaft 2006 in die sportliche Infrastruktur investieren will. 1.000 Mini-Spielfelder (Bolzplätze) sollen ab Herbst 2007 gebaut werden. In Erfurt sind die kommunalen Bolzplätze nicht als Sportstätten eingeordnet sondern unterstehen als Spielplätze der Zuständigkeit des Jugendamtes.
Meine Fragen dazu lauten:
1. Über wie viele sogenannte Bolzplätze verfügt die Landeshauptstadt an welchen Standorten (bitte auch aufführen im Einzuggebiet welcher Schulen und auf welchen Schulgeländen)?
2. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Bestand an Bolzplätzen im Verhältnis zum Bedarf?
3. Wie beziffert die Verwaltung den notwendigen Sanierungsbedarf an bestehenden Bolzplätzen und gibt es dafür eine Prioritätenliste (falls vorhanden bitte beifügen)?
4. Wird das Jugendamt der Stadt Erfurt mit dem DFB in Verbindung treten, bzw. gibt es schon Planungen an dieser Initiative des DFB teilzunehmen?

Michael Panse, Stadtrat

Hinweis: die umfangreichen Auflistungen sind bei Bedarf auf Anfrage erhältlich.

Sehr geehrter Herr Panse,
Ihre Anfragen zum Thema "Sanierung und Neubau von Bolzplätzen" möchte ich wie folgt beantworten:

zu 1.) Die Stadt Erfurt verfügt über 45 Ballspielflächen. Die abweichende Begrifflichkeit Ballspielfläche zur Fragestellung ist darauf zurückzuführen, dass der klassiche Bolzplatz mit seiner Monofunktionalität hinsichtlich der Art des Ballspiels oftmals durch weitere Ballspielangebote ergänzt wird (Street-/ Basketball und/oder Volleyball). Davon sind 39 dieser Anlagen im Eigentum bzw. in Verwaltung der Stadt Erfurt. Wiederum zwei der stadteigenen Anlagen befinden sich auf Schulgeländen. Die nachfolgende Übersicht beschreibt die Lage im betreffenden Stadt-/Ortsteil und das/die Einzugesgebiet(e) der Schulen in welchen sich die Anlagen befinden.

zu 2.) Diese Frage ist nur subjektiv zu beantworten, da keine verbindliche Richtlinie (Norm) bzw. Bedarfsdefinition hierüber existiert. Aus Sicht der Verwaltung wird der quantitative Bestand im Stadtgebiet als zufriedenstellend eingeschätzt. Im Stadtteil Herrenberg könnte auf eine der drei sehr dicht beieinander liegenden Anlagen unter Umständen verzichtet werden. Zusätzlicher Bedarf wird im Nordwesten des Wohngebietes Drosselberg und insbesondere in Daberstedt gesehen. Beide Gebiete sind aus Sicht der Verwaltung unterversorgt.

zu 3.) Der überwiegende Teil der Anlagen konnte in den vergangenen Jahren schrittweise so weit instand gesetzt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einem Investitionsstau gesprochen werden kann. Lediglich acht der vorhandenen Ballspielanlagen müssen nich einer umfassenden Instandsetzung unterzogen werden. Bei weiteren 12 solchen sind die Spielflächen in Teilen bzw. vollständig zu überarbeiten. Hieraus resultiert nach heutigem Stand ein Instandsetzungsbedarf in Höhe von ca. 240.000 EUR. Es ist jedoch anzumerken, dass sowohl die bereits instand gesetzten als auch die mit diesem Betrag abschließend instand zu setzenden Anlagen dann lediglich funktionalen bzw. sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Dies muss als Minimallösung gesehen werden, da eine wesentliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Bespielbarkeit und Multifunktionalität hiermit nicht erreicht wird bzw. wurde.
Eine Prioritätenliste, die sich lediglich auf Ballspielflächen beschränkt, gibt es nicht, da diese nicht losgelöst vom Oberbegriff Spielanlage/Spielplatz betrachtet werden dürfen. Denn Ballspiele sind nur eine Facette des gesamten Spielverhaltens von Kindern und Jugendlichen. Daher wird im Folgenden eine prioritäre Übersicht der stadteigenen Spielplätze und Ballspielanlagen dargestellt, die vordergründig wegen hohen technischen Verschleißes saniert werden müssen.

zu 4.) Nach einer Rückfrage beim DFB in Frankfurt durch das Jugendamt wurde klargestellt, dass aus den Überschüssen der Fußballweltmeisterschaft 2006 Ballspielflächen ausschließlich auf Schulgeländen geschaffen werden sollen. Dabei müsste gewährleistet werden, dass die entstehenden Flächen von Kindern und Jugendlichen ganztägig zur Verfügung stehen. Dies ist bei der Mehrzahl der Schulhöfe nicht möglich bzw. nur schwer realisierbar. Bei entsprechenden Bedingungen unter der Berücksichtigung schulischer Belange sind jedoch im Einzelfall Bewerbungen möglich, so hat die Grund- und Regelschule Stotternheim bereits ihre Bewerbung an den DFB eingereicht.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein 


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