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Kleine Anfrage 4/3033: Beantragung von Leistungen des Bundeselterngeldes im ersten Quartal 2007 in Thüringen

 16.05.2007 

A n t w o r t des Ministers

Beantragung von Leistungen des Bundeselterngeldes im 1. Quartal 2007 in Thüringen
Die Kleine Anfrage 1277 vom 30. März 2007 hat folgenden Wortlaut:
Seit dem 1. Januar 2007 ist die neue Regelung zum Bundeselterngeld in Kraft. Eltern bzw. Alleinerziehende können den Bezug des Bundeselterngeldes für zwölf oder 14 Monate in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist auch eine Streckung auf das Doppelte also maximal 28 Monate möglich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Kinder wurden in Thüringen im 1. Quartal 2007 geboren und wie viele Kinder wurden im Vergleichszeitraum 2005 und 2006 geboren?
2. Wie viele Eltern haben das neu geltende Bundeselterngeld bereits beantragt und für wie viele Eltern wurden bereits Leistungen bewilligt?
3. Wie viele dieser Eltern beantragten das Bundeselterngeld für die Dauer von zwölf bzw. 14 Monaten und wie viele Eltern machten von der Streckungsmöglichkeit Gebrauch?
4. Wie viele Eltern erhalten nur den Mindestbetrag des Bundeselterngeldes, weil sie über kein eigenes bzw. nur über ein niedriges Einkommen oder über staatliche Unterstützungsleistungen verfügen?
5. Welcher durchschnittliche Betrag kommt für die Thüringer Eltern im Rahmen der Zahlungen des Bundeselterngeldes zur Auszahlung?

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Mai 2007 wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Die Geburtenzahlen für das I. Quartal 2007 liegen dem Thüringer Landesamt für Statistik noch nicht vor. Im I. Quartal 2005 wurden 3 812 Kinder geboren, im I. Quartal 2006 waren es 3 635 Geburten.
Zu 2.: Mit Stichtag 30. April 2007 waren 3 797 Anträge im elektronischen Verfahren erfasst. Hiervon wurden 3 046 Anträge bereits bewilligt.
Zu 3.: Von den bewilligten Anträgen bezogen sich 2 830 auf eine Dauer von zwölf Monaten, 216 auf eine Dauer von 14 Monaten. Insgesamt machten 611 Eltern Gebrauch von der Streckungsmöglichkeit.
Zu 4.: 1 736 Bewilligungen betreffen den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.
Zu 5.: Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag beläuft sich auf 473,25 Euro pro Monat.
Dr. Zeh, Minister


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