Dokumentensammlung >>
www.mdl-panse.de >>
Dokumente >>
Archiv
Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt: Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) in Erfurt
21.05.2007
A n t w o r t des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nach Medienberichten in der TLZ vom 12.4.2007 ist die Landeshauptstadt Erfurt bei den Zahlungen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) im Jahr 2006 bei einer Summe von rund 3,2 Millionen Euro angelangt. Dies bedeutet verglichen mit dem Vorjahr 2005 eine Steigerung der Ausgaben um rund 200.000 Euro (siehe Stadtratsanfrage vom 22.5.2006). Die sogenannte Rückgriffsquote, also die Rückforderungen von Zahlungspflichtigen, beträgt nunmehr in Erfurt nur noch fünf Prozent und damit sei Erfurt das Schlusslicht in Thüringen. Die Rückgriffsquote ist in Erfurt seit 2001 konstant rückläufig von ehemals 13,55 auf nunmehr 5,03 Prozent. In Thüringen ist diese Entwicklung in den Landkreisen und Kreisfreien Städten höchst unterschiedlich. Die Rückgriffsquote ist auf Grund der wirtschaftlichen Situation meist rückläufig. Allerdings steigt in einzelnen Landkreisen trotzdem die Rückgriffsquote (u. a. in Greiz auf 20,45% oder in Saalfeld-Rudolstadt auf 22,87%). Dies wird dort unter anderem auf eine intensive Zusammenarbeit mit dem Finanzamt und dem Abgleichen mit Steuererklärungen der Zahlungspflichtigen zurückgeführt. Bei der Beantwortung der Stadtratsanfrage vom 22.5.2006 verwies die Verwaltung darauf, dass die Einkommens- und Vermögenssituation der Unterhaltspflichtigen in Erfurt in der Regel jährlich überprüft wird, ohne bei der Antwort auf die Art der Prüfung einzugehen. Vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhaltes frage ich Sie: 1. In wie vielen Fällen wurde in den vergangenen drei Jahren Unterhaltsvorschuss in Erfurt gewährt? 2. In wie vielen Fällen wurden Leistungen nach dem UVG in Erfurt im Laufe des jeweiligen Jahres in den letzten drei Jahren eingestellt? 3. Welche Ursachen sieht die Stadtverwaltung für den kontinuierlichen Rückgang der Rückgriffsquote in Erfurt? 4. Wie haben sich in Erfurt die Fallzahlen der Verfolgung der nach § 7 UVG übergegangenen Ansprüche in den letzten drei Jahren entwickelt? 5. Welche Maßnahmen der Anspruchsverfolgung (u.a. Mahnverfahren, Klageverfahren, Zwangsvollstreckungen, Stundungen, Niederschlagungen, Erlasse, Maßnahmen der Verjährungsunterbrechung und andere) wurden in welcher Anzahl genutzt (falls möglich einzeln aufschlüsseln)? 6. In welcher Form erfolgt in Erfurt eine Zusammenarbeit mit dem Finanzamt nach dem Beispiel Saalfeld-Rudolstadt und wird darüber hinaus das Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt genutzt, falls ja in welcher Zahl von Fällen? 7. Wie erfolgt in Erfurt die jährlich regelmäßige Überprüfung der Einkommens- und Vermögenssituation der Unterhaltspflichtigen? 8. Gibt es darüber hinaus in Erfurt eine Regelanfrage beispielsweise nach einer vorhandenen PKW-Art und dem Alter des Fahrzeuges beim Ordnungsamt der Stadt Erfurt?
Mit freundlichen Grüßen Michael Panse, Stadtrat
Sehr geehrter Herr Panse, Ihre Anfrage zum Thema "Umsetzung des Unterhaltsvorschusses (UVG) in Erfurt" möchte ich wie folgt beantworten: zu 1. Unterhaltsvorschuss wurde durch das Jugendamt Erfurt in den Jahren 2004 bis 2006 wie folgt gewährt:
2004 |
2.153 Zahlfälle |
2005 |
2.132 Zahlfälle |
2006 |
2.289 Zahlfälle |
zu 2. Unterhaltsvorschussleistungen wurden durch das Jugendamt Erfurt in den Jahren 2004 bis 2006 wie folgt eingestellt:
2004 |
893 eingestellte Fälle |
2005 |
816 eingestellte Fälle |
2006 |
782 eingestellte Fälle | zu 3. In der Stadt Erfurt ist in den vergangenen Jahren eine Verschlechterung der sozialen Situation der Unterhaltsschuldner zu verzeichnen. Dazu gehört eine stetig steigende Anzahl von schuldnern, die soziale Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, eine Zunahme von Insolvenzen und Privatinsolvenzen und die Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass selbst Stundungen mit kleinen Ratenzahlungen nicht mehr bedient werden können. Mit den geringen Einnahmen werden immer zuerst die Verzugszinsen und Mahnkosten gedeckt, so dass diese Zahlungen bei der Rückgriffsquote nicht berücksichtigt werden können. Die gleiche Situation trifft auch allgemein auf die Unterhaltsverpflichteten zu, so dass bei einer größeren Anzahl dieser wegen fehlender Unterhaltstitel, Urteile, Vergleiche und wegen der Tatsache, dass die Unterhaltsverpflichteten nicht leistungsfähig sind, keine Zahlungsverpflichtung besteht. Eine weitere Ursache liegt in den im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss verfügbaren Personalressourcen. Auf der Grundlage der Fallzahlen aus dem Jahr 2006 bearbeitet jder Mitarbeiter ca. 330 laufende und ca. 400 eingestellte, das heißt insgesamt ca. 730 Fälle. Im Vergleich dazu stehen nach Rückfragen in dem von Ihnen in Frage 6 genannten Jugendamt Saalfeld-Rudolstadt drei Mitarbeiter für insgesamt 780 Fälle zur Verfügung. Die Personalbemessung im Jugendamt Erfurt war bis zum 31.12.2006 ausreichend, um die laufenden Leistung Unterhaltsvorschuss an die Berechtigten zu erbringen. Außerdem konnte am Rückgriff in dem im Folgenden dargestellten Umfang gearbeitet werden. Eine personelle Erweiterung würde ggf. zu einer Erhöhung der Einnahmen aus Rückforderungen von Unterhaltsvorschussleistungen führen, da mit den Unterhaltsverpflichtungen intensiver gearbeitet werden könnte. Ob die möglicherweise zu erzielenden Mehreinnahmen die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen (Personal-, Sach-, Betriebs-, Verwaltungskosten) decken, kann jedoch nicht eingeschätzt werden. Deshalb wurde in Abstimmung mit dem Personal-, und Organisationsamt und dem Jugendamt vereinbart, für diesen Aufgabenbereich ab August 2007 einen Beamten im gehobenen Dienst z.A. für einen Zeitraum von ca. zwei Jahren einzusetzen, um den möglichen einfluss höherer Personalressourcen auf die Rückgriffsquote zu prüfen. zu 4. Die aus dem genutzten Datenverarbeitungsverfahren ermittelten Fallzahlen für die Verfolgung von übergangenen Ansprüchen nach § 7 UVG (2004 - 1.521, 2005 - 939, 2006 - 1.026) sind nicht ganz schlüssig. Eine Überprüfung anhand der einzelnen Fallakten ist jedoch auf Grund des damit verbundenen manuellen Aufwandes nicht möglich. zu. 5. Folgende Maßnahmen der Anspruchsverfolgung bzw. Anspruchsbearbeiung sind in den Jahren 2004 bis 2006 erfasst:
|
2004 |
2005 |
2006 |
Titelumschreibungen |
111 |
161 |
169 |
Zwangsvollstreckungen |
111 |
221 |
94 |
Mahnbescheide |
17 |
38 |
21 |
Klagen |
|
5 |
1 |
Haftbefehle |
6 |
4 |
3 |
eidesstattliche Vesicherungen |
16 |
25 |
23 |
Stundungen |
376 |
873 |
711 |
Niederschlagungen |
45 |
103 |
83 |
Erlasse |
1 |
2 |
1 | zu 6. Auch das Jugendamt Erfurt arbeitet hinsichtlich der Anspruchsverfolgung mit den Finanzbehörden zusammen. Dies erfolgt zum Beispiel durch Anträge auf Aufrechnung aus dem Steuerschuldverhältnis gmäß § 226 AO und §§ 387 ff BGB. Für Schuldner, deren zuständiges Finanzamt außerhalb Thüringens liegt, erfolgen entsprechende Anträge auf Abtretung. Die gennannten Anträge werden dann gestellt, wenn die Schuldner z.B. keine auskunft geben, selbständig oder nichtselbständig tätig sind und keine Zahlungen leisten. Zurzeit liegen etwa 3.500 Anträge des Jugendamtes Erfurt bei den Fianazbehörden vor. zu 7. Allen Unterhaltspflichtigen wird einmal jährlich ein Überprüfungsbogen zugeschickt. Dies erfolgt jewiels nach den monatlichen Zahlläufen in dem Monat, in dem Leistungen nach dem UVG beantragt wurden. In diesem Zusammenhang werden persönliche Daten und die Einkommenssituation abgefragt sowie auf die Verpflichtung zur Vorlage von nachweisen hingewiesen. Außerdem werden die Arbeitsagentur oder die Krankenkassen angeschrieben, wenn keine Rückäußerung erfolgt bzw. die Angaben unvollständig sind. Bei nichtselbständig erwerbstätigen Unterhaltspflichtugen werden Lohn- bzw. Gehaltsnachweise über die Arbeitgeber eingeholt. zu 8. In Erfurt gibt es keine Regelanfrage nach den vorhandenen PKW beim Ordnungsamt. Entsprechende Informationen sind für das Jugendamt nicht relevant, da zum Beispiel eine Pfändung in das bewegliche Vermögen ausschließlich durch die beauftragten Gerichtsvollzieher erfolgt. Mit freundlichen Grüßen A. Bausewein
|