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Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt: Beteiligung der Landeshauptstadt am Erprobungsmodell zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule

 12.06.2007 

A n t w o r t des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit 1991 wurden die Grundschulen in Thüringen als offene Ganztagsschulen konzipiert. In Thüringen nutzen fast 70 Prozent der Grundschüler das Hortangebot und damit die Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten. Nach den Diskussionen um eine mögliche Kommunalisierung der Horte, soll es nunmehr ab 1. Februar 2008 ein Modellprojekt mit Landkreisen bzw. kreisfreien Städten geben. Zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule sollen in einem Erprobungsmodell nach Auffassung des Landes, des Thüringer Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebundes die Einheit von Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen gestärkt werden um perspektivisch die vollständige Kommunalisierung der Grundschulen zu prüfen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern dabei die Übertragung von Aufgaben und Personal der Grundschulen und Horte zur Stärkung der Eigenverantwortung. Medienberichten zufolge beteiligt sich auch die Landeshauptstadt Erfurt an dem beschriebenen Modellprojekt. Bürgermeisterin Tamara Thierbach bestätigte dies bei einem Gespräch mit freien Trägern zur Schulsozialarbeit am 20. April 2007 im Gutenberggymnasium.

Meine Fragen dazu lauten:
1. Wie viele der Erfurter Grundschüler nutzen derzeit die Hortangebote in der Landeshauptstadt an welchen Grundschulen (bitte einzeln aufschlüsseln) und wie haben sich diese Zahlen in den letzten drei Jahren entwickelt?
2. Wie viele Wochenstunden werden derzeit durchschnittlich je Grundschüler an den Horten in Erfurt zur Betreuung benötigt?
3. Welche Platzkapazitäten bestehen an Horten der Erfurter Grundschulen und welche Plätze zur Hortbetreuung gibt es darüber hinaus an Kindertagesstätten?
4. Mit welcher Zielstellung beteiligt sich die Landeshauptstadt am oben aufgeführten Modellprojekt?
5. Welcher Vorbereitungsstand ist derzeit zu verzeichnen und welche Aktivitäten hat die Stadt bis zum jetzigen Zeitpunkt zu diesem Projekt entwickelt?
6. Soll das Modellprojekt an allen Erfurter Grundschulen und Horten umgesetzt werden und wie erfolgte die Information an die Beteiligten über Inhalte und Zielstellung?
7. In welcher Form wurden bis jetzt von der Stadt und den Grundschulen Partner im sozialen Nahraum einbezogen?
8. Wann wird der Erfurter Stadtrat über konzeptionelle Überlegungen der Stadtverwaltung informiert und in welchem Umfang ist eine Einbeziehung des Stadtrates bzw. der Fachausschüsse vorgesehen?
9. Wer vertritt die Landeshauptstadt in der Stabsgruppe des Thüringer Kultusministeriums zur Gestaltung des Gesamtprozesses?
10. Welche Position vertritt die Landeshauptstadt Erfurt zur vollständigen Kommunalisierung der Grundschulen?

Michael Panse, Stadtrat


Hinweis: Die erwähnten Tabellen können Sie gerne auf Anfrage erhalten.

Sehr geehrter Herr Panse,

Ihre Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt „Beteiligung der Landeshauptstadt am Erprobungsmodell zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule“ beantworte ich wie folgt:

Mit Schreiben vom 28.03.2007 wandte sich der Staatssekretär im Kultusministerium K. Eberhardt mit einer offiziellen Anfrage zur Bereitschaft der Teilnahem der Stadt Erfurt am Erprobungsmodell „Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulen“ an mich. Mit Schreiben vom 05.04.2007 wurde die Bereitschaft zur Teilnahme an notwendigen vorbereitenden Gesprächen bekundet. Mit Schreiben vom 11.05.2007 gab es die erste Einladung des Kultusministeriums zur „1. Stabsgruppenberatung“. Diese Beratung verlief anders als, entsprechend der Einladung des Kultusministeriums, geplant. Es wurden keine Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit den verschiedensten Problemen beschäftigen und Lösungsvorschläge machen sollten. Für die teilnehmenden Vertreter der Stadt Erfurt gab es keine neuen Erkenntnisse, außer, dass bis zu diese Tag kein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes zur „Stabsgruppe“ eingeladen war, während der Landkreistag neben Landräten und deren Vertretungen schon am Tisch saß. Durch die Vertreter der Landkreise wurden Forderungen nach Benennung des Finanz- und Personalbudgets durch das Kultusministerium erhoben. Es wurde vereinbart, sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu treffen.

zu 1. Tabelle Hortbetreuung 2006/2007 Tabelle Hortbetreuung – Historisch

zu 2. Durchschnittlich wird ein Kind 26 Stunden pro Woche im Schulhort der Stadt Erfurt betreut.

zu 3. Laut Schulbauempfehlungen für den Freistaat Thüringen mit Raumprogrammempfehlungen für allgemeinbildende Schulen(vom 10.07.1997) wird für Grundschulen bei Neubaumaßnahmen für jeweils einen Zug (4 Klassen) die Bereitstellung eines zusätzlichen Hortraumes empfohlen. Dieser Empfehlung kann in der Mehrzahl aller Erfurter Grundschulen entsprochen werden. Ein Großteil der Schulen nutzt mehr Räume als empfohlen (siehe Tabelle). Tabelle Hortraumkapazitäten an Grundschulen Stand April 2007 Tabelle Hortbetreuungsplätze an Kindertageseinrichtungen Stand Februar 2007

zu 4. Ziel der Beteiligung ist die Stärkung der Entscheidungskompetenz auf kommunaler Ebene, um die Gestaltungsmöglichkeiten für Unterricht und Betreuung in offenen Ganztagsschulen weiter zu entwickeln.

zu 5. Es fanden wie bereits oben erwähnt Gespräche und Briefwechsel mit dem Staatssekretär statt, ebenso auf Mitarbeiterebene zwischen Schulverwaltungs- und Staatlichem Schulamt zur Vorbereitung der Einbeziehung von Beteiligten (Grundschullehrer, Hortner innen, Eltern).

zu 6. Nach Auffassung des Kultusministeriums und dem Inhalt des Erprobungsmodell – Ja. Die Informationen an die Beteiligten über Inhalte und Zielstellungen erfolgt über das Staatliche Schulamt in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt.

zu 7. Nur über allgemeine Informationen, da bisher keine konkreten Auskünfte (siehe obern 1. Stabsgruppenberatung) gegeben werden konnten.

zu 8. Die Information an den Erfurter Stadtrat erfolgt nach Erarbeitung eines Entwurfs zur Umsetzung des Modellprojekts, welcher dann in den Fachausschüssen unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange zu diskutieren ist und abschließend vom Stadtrat beschlossen werden muss. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein solcher Entwurf noch nicht erarbeitet wurde, kann dazu noch keine genaue Zeitschiene angegeben werden, jedoch muss davon ausgegangen werden, dass, wenn die Landeshauptstadt Erfurt sich tatsächlich an diesem Modellprojekt beteiligt, spätestens im Januar 2008 ein Beschluss des Stadtrates vorliegen muss. Insofern sind seitens der Verwaltung die Vorarbeiten im September abzuschließen und der Konzeptentwurf im Oktober den Fachausschüssen zuzuteilen.

zu 9. Der Oberbürgermeister.

zu 10. Da das Modellprojekt „Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulen“ keine Kommunalisierung bedeutet beinhaltet, gab es keine Erörterung der Landeshauptstadt Erfurt zur vollständigen Kommunalisierung der Grundschulen. Sollte solch ein Vorhaben anstehen, ist ein öffentlicher Diskussionsprozess notwendig. Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein


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