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Anfrage nach § 9 (1) der GO für den Stadtrat Erfurt: Personalmindestausstattung in Erfurter Kindertagesstätten
10.07.2007
A n t w o r t des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Personalmindestausstattung in Kindertagesstätten wird im § 14 des ThürKitaG detailliert vorgeben und zwei Mal jährlich vom Landesjugendamt abgefragt. Bei der Abfrage der Daten zum 1. März 2007 wurde durch das Landesjugendamt festgestellt, dass die Personalmindestausstattung in 123 von ca. 1.300 Thüringer Kindertagesstätten unterschritten wurde. Von den in der Landeshauptstadt Erfurt bestehenden 89 Kindertageseinrichtungen unterschritten 11 Einrichtungen die Personalmindestausstattung im Jahresdurchschnitt. Nach Medienberichten gab es bei zumindest einer Erfurter Einrichtung, der Kita „Am Fuchsgrund“ der AWO AJS GmbH, bereits zum Beginn des Kindertagesstättenjahres 2006/2007 mehr Kinder als in der vom Stadtrat beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanung festgelegt und somit bereits damals eine Unterschreitung der Personalmindestausstattung. Meine Fragen hierzu sind:
1. In welchen Erfurter Kindertagesstätten und bei welchen Trägern wurde zum 1.3.2007 die Personalmindestausstattung gemäß ThürKitaG unterschritten? 2. Wie groß war in diesen Einrichtungen jeweils die Differenz zur Personalmindestausstattung? 3. Bei welchen dieser Einrichtungen bestand bereits bei der letzten Bestandserhebung im September 2006 eine Differenz zur Personalmindestausstattung? 4. In welchen Erfurter Einrichtungen wurden im Jahresdurchschnitt mehr Kinder aufgenommen, als im Kindertagesstättenbedarfsplan festgelegt? 5. Welchen Auswirkungen hat dies nach Ihrer Auffassung auf die Betreuungsqualität in den betreffenden Einrichtungen? 6. Worin sehen Sie die Ursache für die Unterschreitung der Personalmindestausstattung in Erfurt? 7. Wurde im zu Ende gehenden Kita-Jahr und insbesondere zum Stichtag 1.3.2007 in der Landeshauptstadt Erfurt insgesamt die Personalmindestausstattung eingehalten? 8. Falls Frage 7 mit ja beantwortet wurde, in welchen Einrichtungen lag dann die Personalmindestausstattung über den Vorgaben des ThürKitaG? 9. Liegen vor dem Hintergrund der vorstehenden Fragen die Personalausgaben der Landeshauptstadt für die Kitas über oder unter der Haushaltsplanung der Verwaltung und in welcher Höhe? 10. Welche Einflussmöglichkeiten auf den jeweiligen Träger hat die Verwaltung um sicher zu stellen, dass die Personalmindestausstattung eingehalten wird und nicht mehr Kinder betreut werden, als in der Kita-Bedarfsplanung festgelegt? 11. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass ab September 2007 in den Erfurter Einrichtungen nicht mehr Kinder betreut werden, als in der Bedarfsplanung festgelegt?
Michael Panse, Stadtrat
Sehr geehrter Herr Panse,
bevor ich auf Ihre Fragen im Einzelnen eingehe, erlauben Sie mir bitte einige Anmerkungen. Es bestehen nach wie vor unterschiedliche Meinungen zu den Regelungen im § 14 ThürKitaG - Personalausstattung. Die Landeshauptstadt Erfurt greift die Regelung der Personalbemessung "...ausgehend von einer Betreuung von neun Stunden..." wörtlich auf und rechnet die für die neun Stunden gültige Pauschale auf die in Erfurt bestehende durchschnittliche Betreuungszeit herunter. Diese liegt in den Erfurter Kindertageseinrichtungen zwischen 8 und 8,5 Stunden. Im Ergebnis der vorliegenden Planung erreicht die personelle Besetzung trotzdem 98% der VbE, die bei einer Berechnung mit durchgängig 9 Betreuungsstunden entstehen würden. Dies resultiert aus der sehr differenzierten Betrachtungsweise jeder einzelnen Einrichtung. Besonderheiten, wie eine höhere Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund, werden bei der Personalplanung in den betreffenden Einrichtungen konkret berücksichtigt.
Die Kontinuität der Personalberechnung in der Landeshauptstadt wird auch durch den über Jahre konstant bleibenden Personalschlüssel pro Kind belegt. So hat das Landesjugendamt für die Bedarfsplanung 2005/2006 einen durchschnittlichen Gesamtperonalschlüssel von 0,09 VbE pro Kind bestätigt. Exakt dieser Schlüssel ergibt sich auch aus der vorliegenden Planung. Wir sind uns sicher darüber einig, dass die Kinder nicht mit der Einführung des geänderten ThürKitaG plötzlich die Kindertageseinrichtungen länger besuchen als vorher. Allerdings erfolgte die Bestätigung der Bedarfsplanung 2005/2006 noch unter den Vorzeichen einer direkten Landesbeteiligung an den Personalkosten. Auf Grund der nun pauschalen Landeszuweisung erfolgt jede Erhöhung des Personalschlüssels über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus, allein auf Kosten der Gemeinden.
Da die Personalbemessung auf dem im Verlauf des Kindergartenjahres erwarteten Höchstniveua der Belegung sowie den Trägerangaben zu der durchschnittlichen Anzahl der zwei- bis dreijährigen Kinder beruht, ist eine Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels nach Gesetzeslesart des Jugendamtes grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen können entstehen, wenn Träger mehr Kinder aufnehmen, als im Bedarfsplan stehen oder die Planung des Trägers bei den zwei- bis dreijährigen Kindern deutlich niedriger ausfällt als später tatsächlich Kinder dieses Alters aufgenommen werden. Ich erlaube mir auch den Hinweis, dass das Kindergartenjahr erst am 31. August zu Ende ist, das heißt, ein Jahresdurchschnitt kann auch erst zu diesem Zeitpunkt ermittelt werden.
zu 1) Vorausschicken möchte ich, dass die Abfrage des Landesjugendamtes von einer pauschalen neunstündigen Betreuungszeit eines jeden Kindes ausgeht, was zumindest Erfurter Verhältnisse nicht genau abbildet. Hinzu kommt, dass die Abfrage den Besonderheiten flexibler Arbeitszeitkonten keinerlei Rechnung trägt. Diese Dinge sind jedoch regelmäßig Bestandteil der Trägergespräche bei denen zwischen dem Jugendamt, den freien Trägern, den Einrichtungen und Eltern eine einvernehmliche Personalplanung für ein Kindergartenjahr vorgenommen wird. Das Jugendamt kontrolliert die Belegung der Einrichtungen monatlich. Tatsächlich gab es Einrichtungen mit Überbelegungen gegenüber dem Bedarfsplan. Nicht zwangsläufig ist jedoch mit dieser Überbelegung ein Verstoß gegen § 14 - Personalausstattung des ThürKitaG verbunden. Hier könnten die durchschnittliche Betreuungszeit der konkreten Einrichtung und durch vorherige Unterbelegung entstandene Arbeitszeitguthaben der Erzieherinnen entgegenwirken. Aus diesem Grund bin ich auch nicht bereit, Einrichtungen wegen dieser Überbelegungen öffentlich an den Pranger zu stellen. Wir befinden uns im Jahr "1" nach der Änderung des ThürKitaG, die jetzt gesammelten Erfahrungen werden in Zukunft zu weniger Fehlern führen. Das Jugendamt wird ab September unverzüglich auf Abweichungen in den KIndertageseinrichtungen reagieren, die in der Folge zu Problemen bei der Absicherung der personnellen Mindestausstattung führen können.
zu 2) Auch hier gilt das oben Gesagte. Die Personalnminderausstattung bemisst sich nach der tatsächlichen Betreuungszeit der Kinder in einer Einrichtung. Von einer Unterschreitung kann eerst gesprochen werden, wenn nachgewiesen wurde, dass die Kinder täglich länger betreut wurden, als es der bestehende Personalschlüssel zulässt. Das Jugendamt verfügt über diese Daten für den genannten Zeitraum nicht. Diese lassen sich auch im Nachhinein nicht rekonstruieren.
zu 3) Ich bleibe dabei, keine Einrichtung öffentlich hervorzuheben. Mit den Trägern der Einrichtungen, bei denen es relativ zeitig im Kindergartenjahr zu einer Überbelegung kam, hat es im Jugendamt Gespräche gegeben. In einigen Fällen wurde der Personalschlüssel trotz der Fehler des Trägers bei der Aufnahme von Kindern aufgebessert.
zu 4) Diese Frage kann erst nach Ablauf des Kindergartenjahres beantwortet werden.
zu 5) Sicherlich ist der Personalschlüssel ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung der Betreuungsqualität. Tatsächlich zeigt die Belegungsstatistik jedoch, dass es Kindertagesstätten gibt, die von September bis August fast zu 100 Prozent belegt sind, andere erreichen ihre Bedarfszahl im gesamten Jahr kaum. Der Personalschlüssel in der ständig voll belegten Einrichtung ist zwangsläufig schlechter, als der in der weniger gut belegten Einrichtung. Trotzdem begründen Eltern den Wunsch nach Aufnahme in der stärker frequentierten Einrichtung mit der herausragenden Qualität und/oder mit dem anspruchsvollen Konzept dieser Kita.
zu 6) Mit Verwies auf das vorher Gesagte, halt ich die hier enthaltene Aussage für unbegründet.
zu 7) Es liegen keine Informationen im Jugendamt vor, dass dies nicht der Fall wäre, deshalb ist insgesamt von der Einhaltung des Mindestpersonalschlüssels auszugehen. Dies wid durch die Tatsache unterstützt, dass sich der durchschnittliche Personalschlüssel pro Kind zum Vorjahr nicht geändert hat und dass es am 01.03.2007 in der Landeshauptstadt noch unbelegte Plätze gab.
zu 8) Das unter Punkt 2. Gesagte gilt analog auch für diesen Sachverhalt.
zu 9) Die Personalausgaben für die Kitas liegen vor dem Hintergrund der vorstehnden Fragen im Soll der Haushaltsplanung. Auch dies ist ein Vorzug der in Erfurt praktizierten, mit den Trägern vereinbarten, über ein Kindergartenjahr stabil bleibenden Personalplanung.
zu 10) Das Jugendamt wird den Trägern gegebenenfalls in geeigneter Form den engen Zusammenhang zwischen Belegung, Betreuungszeit und Personalausstattung erläutern. Aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus, bin ich zutiefst davon überzeugt, dass in dem konstruktiven Klima zwischen Jugendmt und freien Trägern zu dieser Problematik immer Konsens erzielt werden kann und dass reglementierende Maßnahmen des Jugendamtes oder das Einscahlten der Fachaufsicht unnötig sein wird.
zu 11) Über das ab dem September 2007 noch effektiver durchgeführte monatliche Betreuungscontrolling des Jugendamtes werden Problemstellungen kurzfristig sichtbar. Treten Auffälligkeiten bei der Belegung auf, die im Gegensatz zur Bedarfsplanung stehen oder einen ungünstigen Jahresverlauf prognostizieren lassen, wird das Jugendamt notwendige Maßnahmen unverzüglich gemeinsam mit dem jeweiligen Träger abstimmen. Schlimmstenfalls kann es passieren, dass der Träger ungerechtfertigt angenommene Kitacards an die Eltern zurückgibt und das Jugendamt für die Kinder andere Plätze zur Verfügung stell.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein
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