Dokumentensammlung >>
www.mdl-panse.de >>
Dokumente >>
Archiv
Informationen zur Kindertagestättenbedarfsplanung
10.07.2007
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Juli die Kita-Bedarfsplanung 2007/2008 beschlossen. Der Stadtrat wird diesen Plan in seiner Sitzung am 18.7. beraten und beschließen. Es ist dazu festzustellen: Im kommenden Kita-Jahr werden mehr Kita und Krippenplätze zur Verfügung gestellt. Die Betreuungsqualität hat sich nach dem Familienfördergesetz nicht verschlechtert. Im Gegenteil – bereits bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Linkspartei hat der Oberbürgermeister erläutert: „Der Großteil der Träger erklärte jedoch sowohl schriftlich als auch mündlich, dass er durch die neue Rechtslage eine bessere Personalausstattung und damit bessere Bedingungen als vorher hat.“ Unverändert sind die räumlichen Bedingungen/Standarts, die Betreuungszeiten und die Elterngebühren. Ab September soll voraussichtlich eine neue Gebührensatzung in Kraft treten. Diese soll zwar eine neue Staffelung beinhalten, aber das Gesamtaufkommen an Gebühren wird sich nicht erhöhen.
1. Wichtigste Veränderung zum 1. Entwurf vom März 2007: Betreuungsplätze für unter 2-Jährige Kinder Ursprünglich waren lediglich 410 Plätze und damit 10 Plätze mehr als im Vorjahr geplant, die Formulierung in der Bedarfsplanung: „überdurchschnittlich gute Belegung der vorhandenen Plätze“ war für die CDU-Fraktion ein deutlicher Fingerzeig, dass der Bedarf deutlich größer ist als das Platzangebot. Die CDU hat daher bereits bei der ersten Beratung des Entwurfes im März gefordert mindestens 20 Plätze mehr zur Verfügung zu stellen. Diese Plätze sollten nicht nur durch mehr Tagespflegeplätze sondern auch durch mehr Krippenplätze bei freien Trägern zur Verfügung gestellt werden.
Der Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung haben erfreulicherweise diese Forderung aufgegriffen. Der überarbeitete Entwurf der Bedarfsplanung enthält nun 453 Plätze für unter 2-Jährige Kinder (53 mehr als 2006/2007). Hinzu könnten bei Bedarf noch weitere 30 Tagespflegeplätze bei Tagesmüttern kommen. Im einzelnen sind es: - 272 Krippenplätze (24 mehr als im 1. Entwurf, 16 Plätze in der Krippe „Daberstetter Wonneproppen“ und eine Krippengruppe, d.h. 8 Plätze im „Evangelischen Kinderhaus am Drosselberg“) - 56 Plätze in altersgemischten Gruppen in Kitas (3 weniger) - 125 Tagespflegeplätze (22 mehr als im 1. Entwurf)
Seit Jahren steigt der Bedarf kontinuierlich an (1996 waren es noch 253 Plätze). Jetzt sind es 200 Plätze mehr und der Bedarf wird durch mehr Geburten und das Bundeselterngeld vermutlich die nächsten vier Jahre noch steigen. Erst ab 2012 prognostiziert das Landesjugendamt deutlich sinkende Geburtenzahlen (die jungen Frauen, die nach 1990 nicht mehr geboren wurden, bekommen dann auch keine Kinder!).
2. Betreuungssituation Erfurt (Ist-Stand bzw. laut Landesamt für Statistik) - Versorgungsquote unter drei Jahren 33 % - Drei bis Schuleintritt 93,7 % - fast alle Kinder (99 Prozent) mit Mittagsversorgung - 304 Kinder mit Behinderung (244 in integrativen Kitas, 60 mit mobiler Frühförderung) - 391 Kinder mit Migrationshintergrund (zusätzliche Personalförderung) - 66 Kinder in Betreuung ohne Hauptwohnsitz in Erfurt
3. Aufwand für Kinderbetreuung in Erfurt, kommunale Einrichtungen Kinderkrippen 1.009,12 Euro Platzkosten, Elternbeitrag durchsch. 171,55 Euro Tagespflege 434 Euro, davon Elternbeitrag durchschnittlich 182,49 Euro Kindertagesstätte 454,16 Euro, davon Elternbeitrag durchschnittlich 71,60 Euro
4. Kindertagesstättenbedarfsplan 2007/2008 Drei Einrichtungen sind im letzten Jahr neu entstanden (Kita Oststraße, Adalbertstraße und Rügenstraße) und hinzugekommen ist die neue Kita bei der Caritas in der Regierungsstraße. Es gibt somit 97 Einrichtungen, davon 79 in freier Trägerschaft, 10 kommunale, 6 Krippen und 2 Horte. - Versorgungsquote für Kinder 0 – 2 Jahre nun 13,8 % - Versorgungsquote für Kinder 2 – Schuleintritt 90,35 % Dies entspricht dem Bedarf für 2007/2008 von: - 7.005 Plätze für 2 – Schuleintritt zum 1.4.2008 (Kinderzahl 7.753) und - 453 für 0 – 2 Jährige zum 1.4.2008 (Kinderzahl 3.278) Im nächsten Kita-Jahr geplante neue Einrichtungen: Kita am Ringelberg (Neubau AWO), Kita „Das kleine Volk“ (Ersatzneubau Diakonie Kerspleben) Kita „Waldblick“ (Ersatzneubau Trägerwerk Soziale Dienste) Kita „Arche Noah/Haus der lustigen Käferkinder“ (Ersatzneubau Moskauer Platz, Evangelische Kirchengemeinde Gispersleben) Kita Daberstetter Kinderglück/Krippe Daberstetter Wonneproppen (Ersatzneubau Schleizer Str. kommunale Einrichtung) Kita „Glückspilz“ (Erweiterung AWO mit IKEA Bindersleben)
5. Probleme/offene Fragen Auslastung und regionale Unterschiede In den Ortschaften und Teilen des Stadtgebietes besteht eine große Nachfrage. Obwohl die Personalmindestausstattung gemäß ThürKitaG klar vorgegeben ist, wurde sie von 11 Erfurter Einrichtungen nicht eingehalten, weil dort mehr Kinder aufgenommen wurden als im Bedarfsplan vorgesehen waren (siehe Stadtratsanfrage). Die Trägerverantwortung ist hier gefordert, weil sich die Bedingungen für die betreuten Kinder nicht verschlechtern dürfen. Der Jugendhilfeausschuss wird diese Entwicklung kritisch begleiten.
Beitragsbefreiung für Erfurter Kinder in Kitas (siehe Stadtratsanfrage) Stadtratsbeschluss zum Haushalt lautete: mit der Bedarfsplanung sollte Verwaltung Vorschlag vorlegen. Dieser Vorschlag liegt nicht vor. Die Verwaltung prüft immer noch rechtliche Umsetzung mit dem Landesverwaltungsamt. Dies ist für die CDU-Fraktion unverständlich. Bereits bei der Beantwortung einer Landtagsanfrage im Juli 2006 hat das Kultusministerium erläutert dass eine generelle Gebührenbefreiung für Einwohner nicht möglich ist. In der letzten Bildungs- und Sozialausschusssitzung wurde dies noch einmal bekräftigt. Trotzdem hat die Verwaltung dem Landesverwaltungsamt einen solchen Vorschlag zur Prüfung unterbreitet. Rechtlich abgesichert und möglich ist gemäß Art. 28 Abs. 2 GG den eigenen Einwohnern einen beschränkten Zuschuss zu einheitlich festgesetzten und kalkulierten Benutzungsgebühren zu gewähren. Die CDU Fraktion wird deshalb vorschlagen, den Erfurter Eltern mit dem Familienpass oder der Kita-Card einen Gutschein über eine zunächst zwölfmonatige kostenfreie Kita-Betreuung zu übergeben. Die Eltern könnten dann frei wählen wann sie diesen Gutschein einsetzen und die Kita verrechnet ihn mit dem Jugendamt.
|