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Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt: Ganztägige Nutzbarkeit Erfurter Schulhöfe

 11.07.2007 

A n t w o r t des Oberbrügermeisters

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bei der Beantwortung meiner Stadtratsanfrage „Sanierung und Neubau von Bolzplätzen“ erklärten Sie mit Schreiben vom 30.05.2007, dass eine umfängliche Beteiligung der Stadt Erfurt am DFB-Programm daran scheitere, dass die Mehrzahl der Erfurter Schulhöfe den Kindern und Jugendlichen nicht ganztägig zur Verfügung stünden.
Ausgehend von Ihrer Aussage frage ich Sie:

1. An welchen Schulen sind die Schulhöfe in Erfurt Kindern und Jugendlichen ganztägig zugänglich und an welchen nicht?

2. Wie begründet es die Stadt Erfurt als Träger der Schulgebäude und Schulgelände, dass diese in der Mehrzahl nicht ganztägig zugänglich sind?

3. Welche Beschädigungen, Unfälle oder sonstigen Vorkommnisse gab es in den letzten drei Jahren auf Schulhöfen in Erfurt, die der Stadtverwaltung bekannt wurden?

4. Welche Überlegungen gibt es von der Verwaltung hinsichtlich der Öffnung von Schulen, unter anderem auch im Rahmen der Schuljugendarbeit, sowie Schulhöfen, um Kindern und Jugendlichen mehr Raum zu geben und den sozialen Nahraum von Schulen zu nutzen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Panse, Stadtrat

Sehr geehrter Herr Panse,

in Beantwortung zu Ihrer Anfrage "Ganztägige Nutzbarkeit Erfurter Schulhöfe" möchte ich Ihnen wie folgt antworten:

zu 1) Öffentliche, ganztägig zugängliche Schulhöfe befinden sich an folgenden Einrichtungen:
Staatliche Regelschule 1 - Johannesschule, Rosa-Luxemburg-Str. 49:
Im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes "Soziale Stadt" wurde der Schulhof der Grundschule geöffnet. 2006 musste aufgrund von Vandalismus und Verschmutzungen der Schulhof in einen geschlossenen und einen öffentlichen Bereich getrennt werden.

Staatliche Grundschule 25 - Astrid-Lindgren-Schule Curiestraße 29:
Auf dem Gelände befindet sich ein öffentlicher Bolzplatz.

Staatliche Grundschule 27 - Grundschule am Berliner Platz; Staatliches regionales Förderzentrum - "Emil-Kannegießer" Erfurt Nord, Berliner Straße 1A:
Auf Grund massiver Anwohnerbeschwerden musste eine öffentlich genutzte Kleinsportanlage auf dem Schulgelände rückgebaut und geschlossen werden.

Staatliche Regelschule 1 - Thomas-Mann-Schule, Hallesche Straße 18:
Im Rahmen des Städtebauförderprogrammes "Urban" wurde der Schulhof geöffnet.

Staatliche Regelschule 25 - Karl-Reimann-Ring 14:
Die Schulleitung hat für die Jugendlichen des Roten Berges die Kleinsportanlage bis 20:00 Uhr geöffnet.

Staatliches Gymnasium 3 - Johann-Gutenberg-Gymnasium, Gutenbergplatz 6:
Der Bereich um das Gymnasium ist öffentlich begehbar.

Staatliches Gymnasium 7 - Albert-Schweitzer-Gymnasium, Vilniuser Straße 19:
Der Schulhof ist öffentlich begehbar.

zu 2) Die Stadt Erfurt ist für die sichere und gefahrlose Nutzung aller, den Schulen zur Verfügung stehenden Gebäude, Einrichtungen, Flächen, Ausstattungen usw. zuständig. Der Schulleiter übt laut Thüringer Gesétz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) gemäß § 10 (1) das Hausrecht aus.

Thüringer Schulgesetz (ThürSchG) gemäß § 38 (5)
Die Schulkonferenz entscheidet über:
7. die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen im Rahmen von Projekten zur Öffnung von Schulen gegenüber ihrem sozialen Umfeld und unter Berücksichtigung der gegebenen sächlichen Voraussetzungen.

Eine Öffnung der Schule steht somit nicht im Ermessen des Trägers. Die Schulkonferenz, als Organ der Schule entscheidet über eine Öffnung der Schule. Gemäß ThürSchG § 38 (2) ist der Schulträger rechtzeitig über die ihn berührenden Angelegenheiten zu informieren; er kann durch Beauftragte an der Beratung teilnehmen.
Aufgrund der in den vergangenen Jahren gesammelten Erfahrungen stehen die Schulen und das Schulverwaltungsamt weiteren Schulhoföffnungen kritisch gegenüber.

zu 3) Aus den Schulhoföffnungen ergaben sich folgende Probleme:
Staatliche Grundschule 1:
-die Sicherheit der Schüler und Erzieher war in den Pausen und während des Hortbetriebes durch schulfremde Personen nicht mehr gegeben;
-Störung des Unterrichtes durch lautstarkes Toben von Jugendlichen auf dem Schulhof, Anpöbeln der Schüler, Lehrer und Erzieher;
-Anwohnerbeschwerden durch Lärmbelästigung bis in die späten Nachtstunden;
-grobe Verunreinugung des Schulgeländes durch Bier- und Schnapsflaschen (Verletzungsgefahr durch Scherben);
-der Schulhof und der Schulgarten wurden als öffentliche Toilette benutzt (der Schulgarten konnte aus hygienischen Gründen nur noch eingeschränkt genutzt werden);
-Restmüllentsorgung (Getränkepackungen, Flaschen, Glassplitter, Zigarettenkippen usw.);
-Vandalismus: Fenster wurden mehrfach eingeworfen, Dachrinnen abgerissen;
-Tischtennisplatten sowie Spiel- und Klettergeräte wurden zerstört, Neuanpflanzungen herausgerissen oder niedergetrampelt;
-Schulkinder und Eltern wurden beim Abholen der Kinder angepöbelt, Eltern äußerten große Bedenken zur Sicherheit des Schulweges;
-Eltern stellten Gastschulanträge zur Beschulung ihrer Kinder an anderen Schulen;

Staatliche Regelschule 1, Staatliche Regelschule 25, Staatliches Gymnasium 7:
-Verunreinigung des Schulgeländes
-Schulhof wurde als öffentliche Toilette benutzt
-Vandalismus

Staatliche Grundschule 20:
-aufgrund des zeitweisen Aufenthaltes eines Triebtäters im Umfeld der Schule musste zeitweise der Schulhof auch in der Unterrichtszeit geschlossen werden.

zu 4) Die Öffnung von Schulen und Schulhöfen im Rahmen der Schuljugendarbeit wird bereits prktiziert. Kindern und Jugendlichen wird die Möglichkeit gegeben, unter Aufsicht schulische Einrichtungen zu nutzen.
Bei der Öffnung der Schulgebäude muss jedoch die Sicherheit der Schüler und des Gebäudes oberste Priorität haben. Ich möchte hier nur auf die Problematik Chemieräume und die dort aufbewahrten Chemikalien hinweisen, sowie eine Erhöhung der Anschlagsgefahr.

In Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den freien Trägern der Jugendhilfe sind für folgende Schulen Maßnahmen durch den Jugendhilfeausschuss bestätigt:
Staatliche Regelschule 3, Kolping-Schule
Staatliche Regelschule 6, Lessingschule
Staatliche Regelschule 5, Otto-Lilienthal-Schule
Staatliche Regelschule 7, Ulrich-von-Hutten-Schule
Staatliche Regelschule 8, Friedrich-Ebert-Schule
Staatliche Regelschule 10, Regelschule Steigerblick
Staatliche Regelschule 14, Friedrich-Schiller-Schule
Staatliche Regelschule 23, Regelschule an der Geraaue
Staatliche Regelschule 25
Staatliche Regelschule 27, Willy-Brandt-Schule
Staatliche Regelschule Kerspleben
Staatliche Regelschule Stotternheim
Staatliche Regelschule Urbich
Staatliches Gymnasium 5, Heinrich-Mann-Gymnasium, "Zur Himmelpforte"
Staatliches Gymnasium 8, Am Buchenberg
Staatliche Integrierte Gesamtschule
Staatliche Gesamtschule, Kooperative Gesamtschule Am Schwemmbach
Staatliches regionales Förderzentrum Erfurt-Mitte, Lutherschule

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein


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