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Anfrage nach § 9 (1) der GO für den Stadtrat Erfurt: Steuerpflicht von Tagespflegemüttern
06.08.2007
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Ankündigungen von Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) zur Steuerpflicht von Tagespflegemüttern ab dem 1.1.2008 haben zu erheblicher Verunsicherung bei den Tagespflegemüttern geführt. Bis jetzt waren auch in Erfurt Tagespflegemütter, wenn sie bis zu 5 Kinder über das Jugendamt vermittelt betreuen, steuerbefreit. (Siehe Beantwortung der Stadtratsanfrage, Schreiben vom 13.6.2006, Journal-Nr. 567) Zukünftig müssen die Tagesmütter rund ein Drittel der Einnahmen versteuern, auch wenn sie die Gelder direkt vom Jugendamt erhalten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie viele Tagesmütter haben in Erfurt im Jahr 2006 jeweils 1 bis 3 Kinder und wie viele 3 bis 5 Kinder betreut?
2. Wie viele dieser Kinder wurden halbtags und wie viele ganztags betreut?
3. Welcher Betrag wurde den Tagespflegemüttern je Kind halbtags und ganztags vom Jugendamt erstattet?
4. Wie hoch war der kommunale Zuschuss (abzüglich der Elternbeiträge und des Landeszuschusses) im Jahr 2006 je Ganztagespflegeplatz und je Ganztageskrippenplatz?
5. Welcher Stundenlohn errechnet sich aus den Zahlungen gemäß Frage 4 für die Tagespflegemütter, wenn sie a) 3 Kinder betreuen und b) 5 Kinder betreuen (abzüglich der Betriebsausgaben von derzeit 246 € je Kind und Monat und zukünftig 300 € je Kind und Monat)?
6. Sieht die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund des eingangs geschilderten Sachverhaltes die Notwendigkeit, den Zahlbetrag je Kind/monatlich für die Tagespflegemütter zu erhöhen?
Mit freundlichen Grüßen Michael Panse, Stadtrat
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