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Kleine Anfrage 4/3391: Besteuerung der Einnahmen von Tagespflegemüttern

 06.08.2007 

A n t w o r t des Ministers

Die Ankündigung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) zur Steuerpflicht von Tagespflegemüttern ab dem 1.1.2008 hat zu erheblicher Verunsicherung bei Tagespflegemüttern geführt. Bis jetzt waren auch in Thüringen Tagespflegemütter, wenn sie bis zu 5 Kinder über das Jugendamt vermittelt betreuen, steuerbefreit.
Zukünftig müssen die Tagesmütter rund ein Drittel der Einnahmen versteuern, auch wenn sie die Gelder direkt vom Jugendamt erhalten. Im September werden voraussichtlich die Länderfinanzminister mit dem Bundesministerium für Finanzen abschließend beraten, um die Höhe des Steuerfreibetrages für die Betriebsausgaben von Tagespflegmüttern festzulegen.
Die Kindertagespflege wird in Thüringen, als zu der Betreuung in Einrichtungen gleichberechtigten Betreuungsform, im Familienfördergesetz und in der Thüringer Kindertagespflegeverordnung geregelt. Gemäß § 6 der Thüringer Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege (ThürKitapflegVO) wird die Höhe und der Anspruch auf eine laufende Geldleistung für Tagespflegemütter durch das Landesjugendamt festgelegt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie haben sich die Zahlen der von den örtlichen Jugendämtern vermittelten Tagespflegemütter und die Zahl der betreuten Kinder in Thüringen in den letzten drei Jahren entwickelt?

2. Wie hoch war im gleichen Zeitraum das prozentuale Verhältnis der in Tagespflege betreuten Kinder an der Zahl Kinder unter zwei Jahren und der in Tageseinrichtungen betreuten Kinder unter zwei Jahren?

3. Welche Höhe der laufenden Geldleistungen gemäß § 6 ThürKitapflegVO wurden durch das Landesjugendamt in den letzten drei Jahren festgelegt, inwieweit wurden dabei Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge berücksichtigt und wie setzten sich die Aufwendungen für die Tagespflege zusammen?

4. Welcher Betrag wurde den Tagespflegemüttern in den letzten drei Jahren je Kind halbtags und ganztags von den Jugendämtern erstattet und gab es dabei Abweichungen in Thüringen?

5. Wie hoch waren die kommunalen Zuschüsse und wie hoch waren die durchschnittlichen Elternbeiträge für Ganztagspflegeplätze bei Tagesmüttern und bei der Betreuung in Einrichtungen in den Jahren 2004, 2005 und 2006 (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

6. Wird vor dem Hintergrund des eingangs geschilderten Sachverhaltes die Notwendigkeit gesehen, den Zahlbetrag je Kind/monatlich für die Tagespflegemütter zu erhöhen, um die Tagespflege weiterhin als attraktives Betreuungsangebot vorhalten zu können?

Michael Panse
Erfurt, 06.08.2007

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. September 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Zuarbeiten der Jugendämter zeigen, dass sich überwiegend in den kreisfreien Städten die Zahl der Tagespflegepersonen und die Zahl der in Tagespflege vermittelten Kinder erhöht haben. Eine Ausnahme bildet die Stadt Gera, in der die Tagespflege fast ausschließlich für ergänzende Betreuung zu Kindertageseinrichtungen besteht. In den Landkreisen gibt es sowohl Anstiege als auch Rückgänge; es ist kein signifikanter Trend zu verzeichnen. Im Landesdurchschnitt wurden in den Jahren 2004 bis 2006 je Tagespflegeperson ein bis drei Kinder vermittelt.

Zu 2.: Vergleiche mit den zurückliegenden Jahren sind nicht möglich, da die Betreuung der Kinder in Tagespflege in der Regel bis zum Rechtsanspruch erfolgt. Der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bestand in Thüringen bis Ende 2005 für Kinder im Alter ab zwei Jahre und sechs Monate. Entsprechend dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) kann die Betreuung der Kinder in Tagespflege bis zum vollendeten dritten Lebensjahr erfolgen. Kinder unter dem Rechtsanspruch wurden in Kindertageseinrichtungen bis zum Juli 2006 überwiegend in altersgemischten Gruppen betreut, nach Gruppen vom Land und der Kommune finanziert und somit nicht einzeln erfasst. Eine Erfassung der Kinder beschränkt auf das Alter unter zwei Jahren ist somit weder für Tagespflege noch für Kindertageseinrichtungen möglich. Angaben zur Betreuung liegen vom Thüringer Landesamt für Statistik im Zusammenhang mit der Bundesstatistik, die zum Stichtag 15. März 2006 erhoben wurden, zu Kindern im Alter von null bis unter drei Jahren vor. Danach wurden zu diesem Zeitpunkt in Thüringen 571 Kinder in Tagespflege, das entspricht 1,1 Prozent und 18 697 Kinder in Einrichtungen, das entspricht 36,8 Prozent, betreut.

Zu 3.: Die Festlegung der monatlichen Pauschalbeträge (Aufwendungsersatz) bei Tagespflege gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII wurde zuletzt am 14. Februar 2005 vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossen. Die überarbeiteten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Ausgestaltung der Kindertagespflege nach den §§ 22, 23 und 24 SGB VIII wurden erst am 28. September 2005 beschlossen. Eine Berücksichtigung konnte daher nicht stattfinden. Berücksichtigung fand bei der Neufestsetzung das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG - und die Verordnung zur Durchführung des § 28 des SGB XIII vom 3. Juni 2004. Die Berechnung der monatlichen Pauschalbeträge für Tagespflege im Freistaat Thüringen orientiert sich an den Pauschalbeträgen für Vollzeitpflege. Pauschalbeträge für die Tagespflege        

























 Altersgruppe Betreuungszeit Materielle Aufwendungen in €Kosten der Erziehung in €  Gesamtbetrag
in €
bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Halbtagsbetreuung
2/3 Betreuung Ganztagsbetreuung
 138,60
 184,80
 231,00
 70,20
 93,60
 117,00
 208,80
 278,40
 348,00
vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 7. Lebensjahr Halbtagsbetreuung
2/3 Betreuung Ganztagsbetreuung
 115,50
 154,00
 192,50
 58,50
 78,00
 97,50
 174,00
 232,00
 290,00
vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollenden 14. Lebensjahr Halbtagsbetreuung
2/3 Betreuung Ganztagsbetreuung
 105,60
 140,80
 176,00
 46,80
 62,40
 78,00
 152,40
 203,30  254,00 

Des Weiteren wurden Empfehlungen der Verwaltung des Landesjugendamtes zur Erstattung von Beiträgen zur Unfallversicherung und Alterssicherung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII beschlossen. Altersvorsorge Sofern keine anderweitige (z. B. eine gesetzliche) Rentenversicherung besteht, wird für eine angemessenen Alterssicherung ein monatlicher Betrag von 78 Euro empfohlen, welcher hälftig vom örtlichen Träger der Jugendhilfe zu erstatten ist. Unfallversicherung Für die Erstattung der Beiträge für eine nachgewiesene Unfallversicherung wird der Betrag von 75 Euro pro Jahr empfohlen.

Zu 4.: Nach den Angaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Landkreise und kreisfreien Städte wurden den Tagesmüttern durch die Jugendämter in den Jahren 2004, 2005 und 2006 für einen Halbtagsplatz 208,80 Euro und für einen Ganztagsplatz 348,00 Euro erstattet. Abweichungen gibt es in den Städten Erfurt und Weimar. In Erfurt erhielten die Tagesmütter im Jahr 2004 eine Pauschale für einen Halbtagsplatz von 256 Euro und einen Ganztagsplatz von 410 Euro im Monat. Ab 2005 beträgt dieser Pauschalbetrag 269 Euro und 434 Euro. Das Jugendamt der Stadt Weimar gibt an, dass die Stadt Weimar 100 Euro pro Kind im Monat mehr zahlt, als vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossen wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass eine Tagesmutter für die Betreuung über acht Stunden ab dem Jahr 2005 in Weimar 448 Euro erhält.

Zu 5.: Zur Erstattung für Ganztagspflegesätze bei Tagesmüttern seitens des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Statistische Erhebungen über die nachgefragten Sachverhalte bei Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden liegen der Landesregierung nicht vor. Die nachgefragten Sachverhalte sind zwar dem Handeln der Kommunen im eigenen Wirkungskreis zuzurechnen und unterliegen damit der staatlichen Aufsicht nach § 117 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung, jedoch wäre eine landesweite Abfrage der Kommunen mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Zu 6.: Die Höhe des Erstattungsbeitrages für Tagespflegepersonen orientiert sich an den Vollzeitpflegesätzen. Derzeit wird eine neue Berechnungsgrundlage geprüft und soll dem Landesjugendhilfeausschuss vorgelegt werden.

Prof. Dr. Goebel, Minister


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