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Anfrage nach § 9 (1) der GO für den Stadtrat Erfurt: Nutzung der "Kleinen Synagoge"
15.08.2007
A n t w o r t des Oberbrürgermeisters
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bausewein,
mit Befremden habe ich Ihre Beantwortung meiner Stadtratsanfrage vom 1. August 2007 zur Kenntnis genommen. Ich muss leider feststellen, dass Sie in einer Art und Weise über die Räumlichkeiten der Stadt Erfurt verfügen, die im krassen Gegensatz zum Stadtratsbeschluss 073/2007 steht. Der Anfrage zur Nutzung der Kleinen Synagoge von Herrn Ramelow, die Sie der Beantwortung beigefügt haben, ist an keiner Stelle zu entnehmen, dass diese Veranstaltung in irgendeinem Bezug zur Stadtratsfraktionsarbeit steht. Herr Ramelow ist nicht Mitglied des Erfurter Stadtrates. Er hat ausdrücklich in seinem Schreiben auf dem Kopfbogen als stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE darauf verwiesen, dass er als Bundestagsabgeordneter „mit Bürgerinnen und Bürgern zur Bundespolitik, über landesspezifische, aber auch regionale Themen" diskutieren wolle. Sowohl Herrn Ramelow, als auch Ihnen ist bekannt, dass eine solche Veranstaltung gemäß Stadtratsbeschluss 073/2007 nicht mehr in der Kleinen Synagoge stattfinden konnte. Einmütig hat der Erfurter Stadtrat diesen Beschluss, der von Ihnen initiiert wurde gefasst. Darin ist in Punkt 2 formuliert „Räumlichkeiten in öffentlich genutzten Liegenschaften der Landeshauptstadt Erfurt, insbesondere das Rathaus, werden politischen Parteien und ihren Untergliederungen ab sofort nicht mehr zur Verfügung gestellt.". Ihren Genehmigungsvermerk mit dem Zusatz „gemeinsam mit Stadtratsfraktion" bewerte ich daher als klare Aufforderung den Stadtratsbeschluss zu umgehen und damit eine kostenfreie Nutzung für Herrn Ramelow zu rechtfertigen.
Ich bitte Sie daher um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welchen Bezug zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit einer Stadtratsfraktion entnehmen Sie dem Schreiben von Herrn Ramelow?
2. Mit wem wurde die Nutzungsvereinbarung für die Kleine Synagoge für den 10.7.2007 abgeschlossen?
3. Wer hat wie überprüft, ob Ihr Genehmigungsvermerk „gemeinsam mit Stadtratsfraktion" umgesetzt wurde und mit welchem Ergebnis?
4. Haben Sie in weiteren Fällen Nutzer von öffentlich genutzten Liegenschaften der Stadt angeregt, zur Umgehung des Stadtratsbeschlusses 073/2007 eine Veranstaltung mit einer Stadtratsfraktion durchzuführen, falls ja in welchen Fällen?
5. Welche Anfragen zur Nutzung von öffentlich genutzten Liegenschaften der Stadt Erfurt durch Parteien und deren Untergliederungen, insbesondere für die Kleine Synagoge und das Rathaus, gab es seit dem Stadtratsbeschluss 073/2007 bis zum heutigen Zeitpunkt?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Panse, Stadtrat
Sehr geehrter Herr Panse,
in Beantwortung Ihrer Anfrage zur Veranstaltung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow am 10. Juli 2007 in der Begegnungsstätte Kleine Synagoge teile ich Ihnen folgendes mit:
1. Herr Ramelow hat mich mit Schreiben vom 18.06.2007 (siehe Kopie als Anlage) gebeten, den Veranstaltungsraum in der Begegnungsstätte Kleine Synagoge für eine Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.
2. O.g. Kopie können Sie bitte meinen Genehmigungsvermerk entnehmen, der den Zusatz enthält: "gemeinsam mit der Stadtratsfraktion". Dies wurde dem Bundestagsbüro auch so übermittelt. Die Vergabe der Räumlichkeit erfolgte zu den für diese Einrichtung üblichen kostenfreien Konditionen.
3. Durch den Zusatz im Genehmigungsvermerk wurde dem Punkt I.1. des Grundsatzbeschlusses 073/2007 Rechnung getragen, dass öffentlich genutzte Liegenschaften u.a. der im Stadtrat gebildeten Fraktionen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben dienen.
Mit freundlichen Grüßen i.V. Tamara Thierbach
* Hinweis: auf Veröffentlicheng der genannten Anlage kann verzichtet werden
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