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Kleine Anfrage 4/3270: Ermittlungen wegen schweren Landfriedensbruchs gegen mutmaßliche Linke
17.08.2007
A n t w o r t des Ministers
K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Panse (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums
Ermittlungen wegen schweren Landfriedensbruchs gegen mutmaßliche Linke
Die Kleine Anfrage 2018 vom 26. Juni 2007 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht der Erfurter Lokalausgabe der TLZ vom Montag, 25. Juni 2007, ("Vermummte randalieren im 'Alten Fritz'") haben 20 bis 30 Vermummte die Gaststätte "Alter Fritz" in der Krämpfervorstadt überfallen. Sie sind nach zitierten Polizeiangaben augenscheinlich dem linken Spektrum zuzuordnen, schlugen dem Bericht zufolge mehrere Scheiben mit Steinen ein, zerstörten und beschädigten Gaststätteninventar, den Zaun und ein dort parkendes Auto. Es wurden 14 der Polizei bereits bekannte Personen festgenommen, gegen die wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt wird. Wie der Seite http://de.indymedia.org/2007/02/167632.shtml zu entnehmen ist, gilt die Gaststätte bei der Antifa als "Nazitreffpunkt". Dokumentiert wird auf der Seite ein vermutlich im Februar 2007 veröffentlichtes Flugblatt unter dem Titel "Nazikneipe in Ihrer Nachbarschaft!", das mit dem Aufruf endet "Rock den Fritz - Nazikneipen dichtmachen!!". Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welchen Gruppen des in dem Beitrag sogenannten linken Spektrums sind die mutmaßlichen Täter zuzurechnen? 2. Wie viele Personen sind in Thüringen insgesamt dem gewaltbereiten linksextremen Spektrum zuzurechnen? 3. In wie vielen Fällen ist in den zurückliegenden Jahren wegen schweren Landfriedensbruchs und anderer Gewaltdelikte gegen Personen des linksextremen Spektrums ermittelt worden? In wie vielen Fällen wurden Personen verurteilt? 4. Überprüft die Landesregierung Internetseiten autonomer und antifaschistischer Gruppen um die Gefährdung von Sachen und ggf. Personen rechtzeitig zu erkennen? 5. Welche präventiven Strategien gibt es gegen die Gewalt autonomer und antifaschistischer Gruppen?
Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. August 2007 wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung: Die Landesregierung sieht unter Verweis auf Art. 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen von Auskünften, die Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden und insbesondere des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz zulassen, ab. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf solche Erkenntnisse, die offen verwertbar sind. Für weiter gehende Auskünfte steht die Landesregierung gegebenenfalls der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Verfügung.
Zu 1.: Das Ziel und der Ablauf der Sachbeschädigungen bzw. des schweren Landfriedensbruchs lassen einen linksextremistischen Hintergrund der Tat vermuten. Nach bislang vorliegenden Erkenntnissen wurde die Aktion bislang jedoch noch nicht in der Szene öffentlich diskutiert. Des Weiteren liegt keine Taterklärung einer entsprechenden Gruppe vor. Im Ergebnis dessen kann die Tathandlung deshalb momentan keiner speziellen Gruppierung zugeordnet werden.
Zu 2.: Gegenwärtig werden circa 150 Personen dem gewaltbereiten linken Spektrum zugerechnet. Diese Zahl ist seit mehreren Jahren konstant geblieben.
Zu 3.: In den Jahren 2002 bis 2006 sind der Thüringer Polizei die in der Anlage 1 aufgeführten, der Politisch motivierten Gewaltkriminalität im Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - Links" (PMK - Links) zuzuordnenden Straftaten wegen Landfriedensbruchs gemäß § 125 StGB beziehungsweise wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gemäß § 125a StGB bekannt geworden. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2002 bis 2006 die in der Anlage 2 dargestellten anderen Gewaltdelikte aus dem Phänomenbereich PMK - Links registriert. Zu allen der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Straftaten wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zu der Frage, in wie vielen Fällen Personen verurteilt worden sind, können keine Angaben gemacht werden. Insbesondere gibt es im Bereich der Justiz weder Statistiken zu Ermittlungsverfahren gegen Personen des linksextremen Spektrums wegen schweren Landfriedensbruchs und anderer Gewaltdelikte noch Statistiken zu Verurteilungen dieser Personen wegen entsprechender Taten. Die nachträgliche Erhebung würde angesichts des großen Aktenbestands und der Möglichkeit, dass sich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren ändert, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften führen und ist daher nicht möglich.
Zu 4.: Die Sicherheitsbehörden der Landesregierung werten im Rahmen ihrer Aufgaben Internetseiten mit extremistischem Inhalt aus, wobei auch Seiten bekannter autonomer und antifaschistischer Gruppen aus Thüringen mit einbezogen werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden in eine gegebenenfalls erforderliche Lage- und Gefährdungsbewertung einbezogen.
Zu 5.: Die Thüringer Polizei geht sowohl präventiv als auch repressiv gegen extremistische Bestrebungen vor. Hierzu zählen auch der Bereich des Linksextremismus und die Gewalt autonomer und antifaschistischer Gruppen. Grundlage ist die Extremismuskonzeption des Thüringer Innenministeriums vom 27. März 2000, zuletzt geändert am 18. September 2001, in der eine Vielzahl präventiver und repressiver Maßnahmen enthalten sind, um Aktivitäten extremistisch motivierter beziehungsweise gewaltbereiter Personen oder Gruppen effektiv zu bekämpfen.
Im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz wird der Präventionsarbeit durch die gezielte Information der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung zugemessen. In diesem Zusammenhang wird auf den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht, das Vortragsangebot des Landesamts sowie das von diesem im Jahr 2003 durchgeführte Symposium "Militanter Linksextremismus - Zwischen ideologischer Rezession und Aufbruch zu neuen Ufern" verwiesen.
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, insbesondere die Landesstelle Gewaltprävention (LSGP), setzt im Zusammenhang mit der Bekämpfung extremistischer Bestrebungen an mehreren Punkten an. Ein Schwerpunkt liegt in der Durchführung schulischer Prävention, wobei in erster Linie soziale Kompetenz, Verantwortungsübernahme und ein gewaltfreier Umgang miteinander gefördert werden. Ergebnisorientiert soll dies mittelbar auch der Prävention von politisch motivierter Gewalt und Extremismus dienen. Darüber hinaus leistet die LSGP im Fachbereich Prävention von politischem Extremismus Aufklärungsarbeit für die breite Öffentlichkeit, um über die Gefahren des Extremismus zu informieren.
Weiterführend konnte in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Initiativgruppen, Kommunalverwaltungen und der LSGP wesentlich intensiviert werden, um mit gemeinsam abgestimmten Lösungsstrategien gegen extremistische Erscheinungen in Städten und Kommunen vorzugehen.
Im Übrigen wird auf die Berichte der Landesregierung zur Drucksache des Thüringer Landtags 4/1853 "Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt" vom 31. März 2006 in den Drucksachen 4/2333, 4/2872, 4/2885 und 4/3231 verwiesen.
Dr. Gasser, Minister
Anlagen*) *) Hinweis: Des Weiteren können sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.
Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Nr. 2018 Anmerkung: Die nachfolgende Auflistung stellt eine Gesamtübersicht der registrierten Straftaten zum Landfriedensbruch gem. § 125 StGB und dem Besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs gem. § 125a StGB der Politisch motivierten Gewaltkriminalität im Phänomenbereich PMK – Links über den Zeitraum 2002 bis 2006 dar. Jahr Anzahl der registrierten Delikte 2002 0 2003 3 2004 3 2005 5 2006 2
Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Nr. 2018 Anmerkung: Die nachfolgende Auflistung stellt alle registrierten Gewaltdelikte aus dem Phänomenbereich PMK – Links, ohne die bereits genannten Straftaten gem. §§ 125, 125a StGB, dar. Jahr Anzahl der registrierten Delikte 2002 14 2003 6 2004 13 2005 43 2006 15
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