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Alternativantrag ( DS 4 / 2549) der Fraktion der CDU: Vorsorgeuntersuchung

 31.08.2007 

Thüringer Frühwarnsystem und Schutzkonzept für vernachlässigte oder misshandelte Kinder - Früherkennungsuntersuchung

Der Freistaat Thüringen setzt auf ein kompaktes Maßnahmenbündel. Einen effektiven Kinderschutz gewährleisten soziale Frühwarnsysteme und aufsuchende Hilfen. Es müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Belastungen und Risiken für Kinder frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Hilfen anzubieten.

1. Die Landesregierung wird gebeten, das Thüringer Frühwarnsystem und Schutzkonzept für vernachlässigte oder misshandelte Kinder weiterzuentwickeln. Sie soll dabei auch mit den Krankenkassen verhandeln, um sie in die Konzeption einzubeziehen, etwa um den Ausbau eines Bonussystems als Anreiz zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen voranzutreiben. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen sollen im Gesetzentwurf nach Nr. 2 berücksichtigt werden. Um frühzeitig jungen Menschen sinnvolle Wege aus Konfliktsituationen aufzeigen zu können, wird die Landesregierung gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an Thüringer Schulen verstärkt über in Thüringen bestehende Möglichkeiten der frühen Hilfen und Beratungsangebote informiert und aufgeklärt wird. Über die eingeleiteten Maßnahmen berichtet die Thüringer Landesregierung dem Thüringer Landtag im 4. Quartal 2007.

2. Der Thüringer Landtag stellt fest: Der Rückgang bei Früherkennungsuntersuchungen mit steigendem Alter des Kindes, hängt nach Berichten von Behörden und Verbänden zusammen mit unzureichendem Wissen über deren Nutzen, mit Nachlässigkeit, mangelnder Fähigkeit oder gar fehlender Bereitschaft zur Sorge für das eigene Kind. Die Landesregierung wird dazu gebeten, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Regelung - einer höheren Verbindlichkeit der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sowie - der zeitnahen Ermittlung der nicht teilnehmenden Eltern als Ansatz für rechtzeitige helfende Interventionen und - der dafür erforderlichen Zusammenarbeit mit den verantwortlichen staatlichen Stellen unter Beachtung nachfolgender Eckpunkte vorzulegen:
· Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit richtet zur zeitnahen Ermittlung derjenigen Eltern, deren Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 9 nicht teilnehmen, eine landesweit tätige Zentrale Stelle ein.
· Diese Zentrale Stelle führt einen kontinuierlichen Abgleich zwischen dem Geburtenregister und den ärztlichen Meldungen über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen durch, in dessen Ergebnis die säumigen Eltern zur Vorstellung des Kindes zur jeweils anstehenden Vorsorgeuntersuchung aufgefordert werden.
· Erfolgt trotz zweimaliger Aufforderung keine Teilnahme, gibt die Zentrale Stelle die Daten der weiterhin säumigen Eltern an das Jugendamt weiter.
· Das Jugendamt wird im Rahmen seiner Aufgaben nach SGB VIII tätig und leitet im Bedarfsfall weitere Maßnahmen ein. Dabei liegt es in seiner Zuständigkeit, fallweise eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu suchen.

3. Der Thüringer Landtag begrüßt die derzeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vorgenommene Überarbeitung der Kinder-Richtlinien hinsichtlich der Untersuchungs­intervalle und Untersuchungsinhalte mit stärkerer Fokussierung auf Kindesvernachlässigung und Gewalt gegen Kinder. Damit wird der weiteren Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen Rechnung getragen.


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