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Stadtratsantrag CDU-Fraktion 19.9.2007 Konzept zur Steigerung der Rückgriffsquote bei Unterhaltsvorschussleistungen
04.09.2007
Sachverhalt:
Unterhaltsvorschussleistungen werden gewährt wenn das unterhaltspflichtige Elternteil gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil seinen Kindesunterhalt nicht zahlt bzw. nicht zahlen kann. Die Unterhaltsvorschussleistungen werden gemäß Unterhaltvorschussgesetz (UVG) gemeinsam vom Bund, Land und Kommunen zu jeweils einem Drittel geleistet. Diese Leistung (Mindestunterhalt in Höhe von 177 Euro) wird für höchstens 72 Monate und maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gewährt. Aus dieser Vorschusszahlung der Kommune entsteht ein Anspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigem der im Idealfall (bei wieder bestehender Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungsbereitschaft) zum Rückgriff, d.h. der Rückzahlung der Unterhaltssumme an die Kommune führt. In den letzten Jahren stiegen die Ausgaben der Unterhaltsvorschussleistungen in Erfurt von 2.499.276 Euro im Jahr 2002 auf 3.164.491 Euro im Jahr 2006. Die Rückgriffsquote betrug 2006 im Landesdurchschnitt 11,94 Prozent. Die Landeshauptstadt Erfurt hat mit 5,03 Prozent die landesweit niedrigste Rückgriffsquote. Die Erfurter Quote sank in den letzten Jahren stetig ab (im Jahr 2001 waren es noch 13,55 Prozent).
Die Verschlechterung der sozialen Lage ist der Hauptgrund, für diese Entwicklung. Allerdings gibt es Landkreise und kreisfreie Städte die trotzdem eine deutlich höhere Rückgriffsquote erreichen (Saalfeld-Rudolstadt 22,87 %, Weimar 19,19 %, Suhl 17,31%). Um effektiv auch Rückzahlungen zu organisieren, ist nach Aussagen der Stadtverwaltung unter anderem die derzeitige Personalbemessung in Erfurt zu gering. In Erfurt bearbeitet durchschnittlich ein Mitarbeiter 730 Fälle, in Saalfeld-Rudolstadt bearbeiten hingegen drei Mitarbeiter insgesamt 780 Fälle. Neben den zu erzielenden Einnahmen für den Haushalt der Landeshauptstadt hätte eine Steigerung der Rückgriffsquote und konsequentere Fallbearbeitung voraussichtlich auch positive Auswirkungen auf die Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen.
Beschlusswortlaut:
01. Die Stadtverwaltung berichtet dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im November über die Entwicklung zur Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes. 02. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis Dezember 2007 ein Maßnahmekonzept zur Steigerung der Rückgriffsquote zur Beschlussfassung vor. 03. Zur Erstellung dieses Konzept soll nachfolgende Maßnahmen geprüft und über das Ergebnis der Prüfung berichtet werden: - Verstärkung der Personalbemessung der zuständigen Fachabteilung UVG im Jugendamt - Trennung der Bearbeitung von Leistungsgewährung und Rückforderung - Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Finanzamt - Regelanfrage an das Ordnungsamt durch das Jugendamt zur Überprüfung ob innerhalb der letzten 12 Monate ein PKW neu zu gelassen wurde - Zusammenfassung und gemeinsamen Bearbeitung von Gebühren und Zahlungsschulden in der Landeshauptstadt - Auslagerung des Inkassoverfahrens
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