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Panse: Wahlfreiheit bedeutet Rechtsanspruch und Betreuungsgeld

 15.09.2007 

Erfurt – „Eine echte Wahlfreiheit für Eltern bedeutet für mich, dass es auf der einen Seite ausreichend Betreuungsplätze gibt und auf der anderen Seite die Betreuung und Erziehung in der Familie auch anerkannt wird. Deshalb kann es nur eine parallele Einführung von Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und Betreuungsgeld geben.“ Das sagte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Panse, heute mit Blick auf die Diskussion im Bund.

In seinem Referat beim heutigen Forum „Familienpolitik mit Zukunft – Thüringen auf richtigem Kurs“ der CDU-Fraktion verwies Panse auf die guten Erfahrungen in Thüringen. „Die Kombination aus Landeserziehungsgeld und Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz funktioniert. Deshalb fordere ich von der Bundesregierung, dass die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Kindertagesstättenbetreuung einher gehen muss mit einem Betreuungsgeld“, so der CDU-Sozialpolitiker.

In Thüringen habe sich die Einführung auf einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab 2 Jahren bewährt. „Ungebrochen rund 80 Prozent der Kinder nutzen dieses Betreuungsangebot. Es gibt keinerlei Hinweise, dass aufgrund der sozialen Situation die Kinder flächendeckend aus den Einrichtungen herausgenommen oder nicht angemeldet werden“, sagte Panse. Eltern wüssten sehr gut, verantwortungsbewusst zu entscheiden, was ihrem Kind am besten tut.

Alle vorher skizzierten Horrorszenarien der Opposition in Thüringen seien nicht eingetreten. „Ich hoffe nur, dass die Bundesregierung diesen Kritikern nicht zu viel Gehör schenkt, denn in Thüringen zählen die zum Teil abenteuerlichen Szenarien von immer mehr vernachlässigten Kindern nicht zur Lebenswirklichkeit“, so Panse abschließend.


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