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Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat: Nutzung von Dienstfahrzeugen der Stadtverwaltung
04.10.2007
A n t w o r t des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bausewein,
am gestrigen Tag wurde von Herrn Spangenberg bei einem Pressetermin die Vorstellung des neuen Dienstwagens „Honda Civic Hybrid“ für die Beigeordneten der Stadtverwaltung vorgenommen. Nichterkennbar ist für mich, nach welchen Kriterien welcher oder welche Beigeordneten künftig dieses Fahrzeug nutzen werden. Seit einigen Tagen nutzen Sie, Herr Oberbürgermeister, einen BMW als Dienstwagen. Nach einem heutigen Bericht in der TLZ ist dieses Fahrzeug an den Seitentüren und im Heckscheibenbereich mit Werbung für ein Autohaus versehen.
Ich bitte Sie zu beiden Sachverhalten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Dienstfahrzeuge werden von welchen Amtsleitern, Beigeordneten der Landeshauptstadt, der Bürgermeisterin und Ihnen als Oberbürgermeister derzeit genutzt (bitte Fahrzeugtyp, Fahrzeugkosten, Laufzeit der Verträge und Verfügungsberechtigung einzeln auflisten)?
2. Welche dieser Fahrzeuge sind personengebunden? Welche Änderungen der Dienstwagen für Sie, die Bürgermeisterin, die Beigeordneten und die Amtsleiter gab es in den letzten zwölf Monaten?
3. Wie und mit welcher Zielstellung erfolgte, bzw. erfolgt die Ausschreibung für diese Fahrzeuge?
4. Nach welchen Gesichtspunkten und mit welchen Kosten wurde der Honda Civic Hybrid als Dienstfahrzeug ausgewählt und ist beabsichtigt weitere Hybrid-Fahrzeuge für die Stadtverwaltung anzuschaffen (falls ja, welche Kosten sind dafür vorgesehen)?
5. Welche Mehr- oder Minderkosten entstanden durch die Anschaffung des Honda Civic Hybrid im Vergleich zu einem herkömmlichen Fahrzeug?
6. Wurde vor dem Hintergrund der Beantwortung der Frage 5 von Ihnen in Erwägung gezogen, zukünftig statt eines BMW oder Mercedes ebenfalls ein Hybrid-Fahrzeug zu nutzen?
7. Welche finanziellen oder sonstigen Vorteile entstehen Ihnen oder der Stadtverwaltung durch die derzeitige Nutzung des BMW mit der umfänglichen Werbung an den Türen und im Heckscheibenbereich?
8. Ist diese Art der Werbung für kommunale Wahlbeamte auf Dienstfahrzeugen zulässig und welche einschlägigen Rechtsvorschriften müssen dazu gegebenenfalls berücksichtigt werden?
9. Ist durch die Stadtverwaltung beabsichtigt, weitere Fahrzeuge mit Werbung auszustatten?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Panse, Stadtrat
Sehr geehrter Herr Panse, in Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
zu 1, 2 und 3: Das einzige personengebundene Dienstfahrzeug der Stadtverwaltung steht dem Oberbürgermeister mit Fahrer zur Verfügung. Bis 13.08.2007 wurde eine Mercedes-Limousine der E-Klasse auf Leasingbasis mit einer Laufzeit von 12 Monaten und Gesamtfahrzeugkosten von 9.512,54 € genutzt. Durch eine beschränkte Ausschreibung wurde die Firma BMW zur Lieferung eines BMW 530d auf Leasingbasis (12 Monate) bezuschlagt. Hochgerechnet entstehen nach durchschnittlicher Berechnung des Fuhrparks der Stadtverwaltung in 12 Monaten Gesamtfahrzeugkosten in Höhe von ca. 6.900,00 €. Da das bezuschlagte Dienstfahrzeug durch BMW zum 13.08.2007 noch nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, wurde für den Zeitraum vom 13.08. bis 19.09.07 durch das Autohaus Cloppenburg ein gleichwertiges Fahrzeug zu den Leasingkonditionen (230,38 €/Monat) zur Nutzung übergeben.
Für die Bürgermeisterin und Beigeordneten besteht die Möglichkeit, ein Dienstfahrzeug als Selbstfahrer zu nutzen. Für diesen Zweck gab es bis Dezember 2006 einen Mecedes-Kombi, der je nach Bedarf genutzt wurde. Hierbei handelte es sich um ein Leasingfahrzeug mit einer Laufzeit von 12 Monaten und Gesamtfahrzeugkosten in Höhe von 5.651,25 €. Durch eine beschränkte Ausschreibung wurde ein Honda Civic Hybrid für 36 Monate geleast. Hochgerechnet entstehen nach durchschnittlicher berechnung des Fuhrparks der Stadtverwaltung in 12 Monaten Gesamtfahrzeugkosten in Höhe von ca. 5.600,00 €. Die Nutzung des Dienstfahrzeuges erfolgte ab 29.08.2007.
In den Ämtern werden entsprechend der Aufgabenstellung die Dienst-Pkw von den Mitarbeitern als Selbstfahrer genutzt. Über den Einsatz entscheidet der zuständige Amtsleiter.
Zu 4 und 5: Die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgte im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. Das Ziel der Beschaffung eines Dienstfahrzeuges für den Oberbrügermeister einer Landeshauptstadt ist neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch eine repräsentative und reisetaugliche Fahrzeugvariante zu finden. Das Dienstfahrzeug für die Bürgermeisterin und Beigeordneten ist vorwiegend für den städtischen Kurzstreckenverkehr gedacht und soll gleichfalls zur Beförderung von mehr als 2 Personen dienen. Dabei lag das Primat auf einem kostenoptimierten und umweltbewussten Modell. Es wurde ein Hybridfahrzeug favorisiert, welches aufgrund der Kombination von Verbrennungs- und Elektromotor diesen Erfordernissen gerecht wird, eine sichtbare Einsparung von Kraftstoff und eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes realisiert.
Zu 6 und 7: Ein Kostenvergleich zwischen Honda Hybrid und anderen Pkw-Typen in der Stadtverwaltung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da das Hybridfahrzeug das erste Fahrzeug mit dieser Antriebsart ist. Die Alltagstauglichkeit und mögliche Einsparpotentiale werden die Entscheidungsgrundlage für zukünftige Fahrzeugbeschaffungen der Stadtverwaltung sein.
Zu 8 bis 10: Bei Übernahme des Vorführwagens wurde von der Stadtverwaltung nicht darauf geachtet, dass dieses Fahrzeug mit Werbung des Autohauses versehen war. Eine bewusste Werbung für das BMW-Autohaus Cloppenburg war nicht beabsichtigt und auch nicht vereinbart. Die Stadtverwaltung Erfurt hat keine finanziellln oder sonstigen Vorteile von Seiten BMW, Autohaus Cloppenburg, erhalten. Die Stadtverwaltung beabsichtigt nicht, auf den Dienstfahrzeugen für Dritte zu werben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bausewein
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