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Verfahren über das Volksbegehren zur Familienpolitik -Michael Panse: „Wir sind nicht auf dem Basar“
17.10.2007
Weimar – Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, hat sich gegen den Gedanken gewandt, das umstrittene Volksbegehren zur Familienpolitik gegebenenfalls mit einem anderen Inhalt als im Zulassungsverfahren zur Abstimmung zu stellen. Einen entsprechenden Vorschlag hatte der Trägerkreis des Volksbegehrens heute vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar unterbreitet, um mögliche verfassungsrechtliche Klippen zu umschiffen. Panse unterstrich, dass die CDU-Fraktion an der erfolgreichen Familienoffensive des Landes festhalten werde.
Nach Meinung des Sozialpolitikers kann es nicht sein, dass im Zulassungsverfahren ein anderer Gesetzentwurf zur Abstimmung steht als in der eigentlichen Sammlungsphase. „Wir sind nicht auf dem Basar“, sagte Panse. Wenn der Trägerkreis aufgrund des Verhandlungsverlaufs nun selbst Zweifel an der Verfassungskonformität seines Gesetzentwurfs bekommen hat, muss er nach seiner Überzeugung einen neuen vorlegen. „Es dürfte allerdings schwerer werden, dafür Unterstützung zu gewinnen, weil etliche Sorgen in der Übergangsphase sich als gegenstandslos erwiesen haben“, so der Sozialpolitiker.
Wie er weiter ausführte, hält die CDU-Fraktion uneingeschränkt an ihrer Familienpolitik fest und wird insbesondere das Thüringer Erziehungsgeld nicht zur Disposition stellen. „Der Dreh- und Angelpunkt ist für uns die Wahlfreiheit, und das heißt, Eltern auch dann zu unterstützen, wenn sie sich für die häusliche Erziehung in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder entscheiden. Deshalb haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Elterngeld des Bundes auf zwei Jahre aufgeteilt werden kann, und aus dem gleichen Grund machen wir uns für ein Betreuungsgeld stark“, sagte Panse.
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