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Anfrage nach § 9 (1) der GO für den Stadtrat Erfurt: Eintrittspreise für Schwerbehinderte und Begleitpersonen

 20.10.2007 

A n t w o r t des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Rahmen der im Frühsommer diesen Jahres stattgefundenen Diskussion zu den Eintrittspreisen für Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen auf der EGA wurde festgestellt, dass hierzu unterschiedliche Regelungen unter anderem im ÖPNV, Museen, Kultur- und Sporteinrichtungen und kommunalen Freizeiteinrichtungen (u.a. dem Zoopark) bestehen. Eine einheitliche Regelung wurde im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten für wünschenswert gehalten. Bürgermeisterin Thierbach sagte damals neben der Gegenüberstellung der bestehenden Situation einen einheitlichen Verfahrensvorschlag zu.
Ein solcher Vorschlag liegt bis jetzt noch nicht vor, wäre aber vor dem Hintergrund der Haushaltsplanungen und Erstellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und Einrichtungen wünschenswert.

Ich frage Sie:
1. Wie sind die Eintrittspreise und Benutzungsgebühren für Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen sowie weitere Gruppen (Rentner, Kinder, Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialhilfeleistungen etc.) in den im Sachverhalt aufgeführten Einrichtungen gestaffelt?

2. Gibt es zwischenzeitlich einen einheitlichen Vorschlag seitens der Stadtverwaltung und wie gestaltet sich dieser? Welche Ausgleichskosten für Ermäßigungen sind in den nachfolgenden Einrichtungen im städtischen Haushalt eingeordnet:
- EGA
- Schwimm- und Freibäder
- Zoopark und Aquarium
- Museen und Ausstellungen
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- Weitere Einrichtungen
(Bitte einzeln auflisten und differenzieren nach Ermäßigungsgruppen wie z.b. Kindergartengruppen, Anzahl der Nutzer und Gesamtermäßigungsgruppen)?

3. Mit welcher Begründung werden weitergehende Ausgleichskosten zu Frage 3 (wie z.B. für städtische Kindergartengruppen auf der EGA) abgelehnt?

Michael Panse, Stadtrat


Sehr geehrter Herr Panse,

in Auswertung der öffentlichen Anfrage von Frau Stange aus der Stadtratssitzung vom 09.05.2007 sowie der Behandlung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung am 13.06.2007 wurde seitens der Verwaltung die Beantwortung ausschließlich auf die Begleitpersonen für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "B" bezogen. Dabei wurde der Wunsch der einheitlichen Regelung in diesem Bereich geäußert und in kommunalen Einrichtungen umgesetzt. Weiterreichende Ermäßigungen, wie in Ihrer Anfrage vom 25.09.2007, wurden nicht behandelt.

In meiner Antwort beziehe ich mich schwerpunktmäßig auf die von Ihnen genannten Einrichtungen.

zu 2. und 4.
Innerhalb der Stadtverwaltung Erfurt wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Entwurf einer weitgehenden einheitlichen Regelung zu Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen und den Eigenbetrieben diskutiert.
Innerhalb der Thüringer Freizeit und Bäder GmbH (TFB) hat der Aufsichtsrat in diesem Fall bestimmt, dass die Preisgestaltung (einschließlich der Ermäßigungstatbestände) von ihm entschieden wird und nicht vom Geschäftsführer oder Oberbürgermeister bzw. Stadtrat.

Demzufolge hat die Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung keinen Einfluss auf die Gestaltung der Eintrittspreise der ega sowie im Bereich der Bäder.

In allen Aufsichtsräten sind Stadtratsmitglieder vertreten. Ich gehe somit davon aus, dass diese den Auftrag aufgenommen haben und in den Aufsichtsräten die benötigten Aktivitäten vorantreiben und entscheiden.

zu 3.
- ega
- Schwimm- und Freibäder
- Zoopark und Aquarium
- Museen und Ausstellungen
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- weitere Einrichtungen

kommunale Einrichtungen
Die Ausgleichszahlung für kommunale Einrichtungen erfolgt über die Einstellung der Planzahlen in den städtischen Haushalt. Die Darstellung über eine separate Haushaltsstelle erfolgt nicht.

Eigenbetriebe (Theater, Zoo)
Die Ausgleichszahlung für Ermäßigungen an die Eigenbetriebe erfolgt zum einen über die Einstellung des Zuschusses in den städtischen Haushalt, sowie über eine separate Haushaltsstelle zur Finanzierung des Familienpasses (25.000 EUR für das Haushaltsjahr 2007 Thüringer Zoopark Erfurt).

ega und Bäder
Über den städtischen Haushalt erfolgt die Einstellung von Ausgleichskosten zur Finanzierung des Familienpasses an die TFB in Höhe von 25.000 EUR im Haushaltsjahr 2007.

Mit freundliche Grüßen

i.V. T. Thierbach


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