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CDU-Fraktion verständigt sich auf Änderungen am Entwurf für Nichtraucherschutzgesetz: Anwendungsbereich ausgedehnt – weitergehende Änderungsanträge angekündigt
05.12.2007
Erfurt – Die CDU-Landtagsfraktion hat heute Änderungen am Entwurf der Landesregierung für ein Thüringer Nichtraucherschutzgesetz beschlossen, die in den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eingebracht werden. Das hat der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Panse, mitgeteilt. Unbeschadet der heutigen Änderungen geht Panse davon aus, dass zur zweiten Lesung des Gesetzes aus den Reihen der CDU-Fraktion weitere und weitergehende Änderungsanträge zur Abstimmung stehen werden, die sowohl auf eine Verschärfung wie eine Lockerung der vorgesehenen Rauchverbote zielen.
Laut Panse wird durch die heutigen Änderungen vor allem der Anwendungsbereich des geplanten Gesetzes ausgedehnt. Danach sollen die Gebäude des Landtags, Kommunikations- und Begegnungsstätten, Familienzentren, Frauenzentren und –häuser, Seniorenbüros und öffentlich zugängliche Gebäude an gewerblichen Flugplätzen einbezogen werden. Bestehende Rauchverbote sollen zukünftig „deutlich sichtbar am Eingang der Einrichtung kenntlich gemacht werden“, wie es in dem revidierten Gesetzestext heißt. Noch nicht näher ausgestaltet, aber möglich ist eine Übergangsregelung für Gaststätten, damit gegebenenfalls Zeit für notwendige bauliche Veränderungen oder die Einrichtung von Raucherinseln außerhalb von Gebäuden bleibt.
Der Sozialpolitiker ist mit dem erreichten Sachstand „durchaus zufrieden“, weist aber auf weitere Änderungswünsche hin, die bei der zweiten Lesung des Gesetzes zur Debatte stehen werden. „Mein Ziel ist, für Gaststätten und Behörden zukünftig keinerlei Ausnahmen zuzulassen, also auch keine abgesonderten Raucherräume. Dafür werbe ich weiter. Dem stehen Anträge gegenüber, die in einräumigen, als Familienbetrieb geführten Kneipen und in Nebenräumen von Diskotheken das Rauchen gestatten wollen“, so der Sozialpolitiker abschließend.
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