An den Bundesminister der Finanzen Herrn Peer Steinbrück: Vorläufige Aussetzung der Besteuerung für Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII
05.12.2007
Sehr geehrter Herr Bundesminister, die kinder-, jugend- und familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben anlässlich ihrer Konferenz am 29. und 30. November 2007 in Düsseldorf einen Beschluss zur Frage der Besteuerung der Tagespflege gefasst, den ich Ihnen mit der Bitte um Berücksichtigung übersende.
Konferenz der kinder-, jugend- und familienpolitischen Sprecher/-innen der CDU/CSU-Landtagsfraktionen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 29./30.11.2007 in Düsseldorf
Beschluss zur Aussetzung der Besteuerung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII
Der Kindertagespflege kommt im Rahmen des geplanten bundesweiten Ausbaus der Betreuungsplätze für Unterdreijährige gemeinsam mit dem Ausbau der Plätze in institutioneller Betreuung herausragende Bedeutung zu. Nur mit einem Erhalt und konsequenten Ausbau beider Betreuungsangebote kann das erstrebte Ziel, ein hinreichendes Betreuungsangebot für Familien mit kleinen Kindern zu schaffen, realisiert werden. Der Ausbau der Betreuungsplätze darf daher nicht durch die geplante Besteuerung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII und vor allem durch die hierdurch ausgelöste Sozialversicherungspflicht gefährdet werden. Bis zur Erarbeitung einer tragfähigen Lösung bei der Besteuerung der Tagespflege fordern wir daher die Aussetzung der beabsichtigten Besteuerung.