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Volle Besteuerung von Tagesmüttern ist vorerst vom Tisch
07.12.2007
Auf die rund 30.000 von den Kommunen geförderten Tagesmütter kommen vorerst keine stärkeren finanziellen Belastungen zu. Die ursprünglich für Januar 2008 geplante Steuerpflicht wird für ein Jahr ausgesetzt. Das haben heute die Finanzminister der Länder in Berlin beschlossen. Bisher war geplant, ab dem 1. Januar 2008 alle in der Kindertagespflege vereinnahmten Gelder steuerpflichtig zu machen.
Die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann begrüßt dieses Ergebnis: „Notwendig ist eine Lösung im Interesse des Betreuungsausbaus. Würde das Geld der Kommune als steuerpflichtiges Einkommen gewertet, kämen viele Tagesmütter über die Grenze von 400-Euro-Jobs. Sie hätten sich selbst krankenversichern und höhere Rentenbeiträge zahlen müssen. Sollten durch verschlechterte Rahmenbedingungen Tagespflegemütter aufgeben, stehen die Kommunen, in der Pflicht, zusätzliche Krippenplätze zu schaffen.“
In einer Arbeitsgruppe mit den Arbeits- und Sozialministern und dem Bund wollen die Finanzminister deshalb über Ausnahmen bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung beraten.
Auch der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse hat sich in der Vergangenheit gegen die geplante Besteuerung ausgesprochen: „Auf ihrer letzten Sitzung in Düsseldorf haben sich die Sozialpolitiker der Länder gegen eine stärkere finanzielle Belastung der Tagesmütter ausgesprochen. Dass die Finanzminister unserem Votum folgen, freut uns natürlich. Mit dem heutigen Beschluss haben wir Zeit, über leistungsgerechte Vergütungen zu verhandeln.“ Derzeit werden in Thüringen etwa 600 meist ein- oder zweijährige Kinder durch Tagespflegemütter betreut.
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