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Änderungsantrag der Abgeordneten: Panse, Prof. Dr. Schipanski, Walsmann, Gumbrecht, Seela, Schwäblein, Jaschke, Grob und Rose zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses Soziales, Familie und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3244 „Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz - ThürNRSchutzG -)

 10.12.2007 

Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert:

§ 5 Raucherräume wird ersatzlos gestrichen

Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen wird dementsprechend geändert

Begründung:
Mit der Streichung des § 5 wird die konsequente Umsetzung des Nichtraucherschutzes auch in Gaststätten und Behörden umgesetzt. Jegliche Sonderregelungen, wie die mögliche Einrichtung von Raucherräumen, führen zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen den gastronomischen Einrichtungen. Erfahrungen aus Bayern insbesondere aber auch die vorliegende Stellungnahme der IHK Südthüringen zeigen, dass eine einheitliche Regelung für alle gastronomischen Einrichtungen im Sinne des Nichtraucherschutzes eher auf Akzeptanz der Betreiber von Gaststätten stößt. Damit ist zugleich der umfängliche Schutz der Mitarbeiter gastronomischer Einrichtungen vor Gesundheitsgefährdungen durch das Passivrauchen gewährleistet. Darüber hinaus ist die mögliche Einrichtung von Raucherräumen nach der im § 5 formulierten Regelung durch den Leiter der Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung möglich. Dies ist eine nicht darstellbare Ungleichbehandlung zu den weiteren im § 2 aufgeführten Einrichtungen. Eine abweichende Regelung für öffentliche Verwaltungen sowie Parlamente widerspricht der zu Recht angemahnten Vorbildwirkung politischer und administrativer Bereiche bei Regelungen, die alle Bürger des Freistaates Thüringen betreffen.

Michael Panse, MdL 10.12.2007
(Unterschriften der weiteren Antragsteller als Anlage)


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