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Koalition einigt sich endlich auf verbindlichere Vorsorgeuntersuchungen
14.12.2007
Am heutigen Tag hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition einen Antrag verabschiedet, mit dem ein 37-Punkte-Programm zum Schutz von Kindern in Risikofamilien auf den Weg gebracht werden soll. Vorgesehen sind unter anderem:
- Bonus-Programme zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, - der Ausbau aufsuchender früher Hilfen für Familien, - ein flächendeckendes Einladungssystem zu Vorsorgeuntersuchungen, - eine Anpassung der Intervalle für Kinderuntersuchungen sowie - ein umfassender Erfahrungstransfer hinsichtlich Best-Practice-Beispielen.
Die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann hat für den Antrag gestimmt: „Nachdem wir in Thüringen bei dieser Problematik schon weit voran gekommen sind, freut es mich, dass sich endlich auch der Bund positioniert hat. Nach vielen Initiativen aus den Ländern, hat sich nun auch Frau von der Leyen für mehr Verbindlichkeit bei Vorsorgeuntersuchungen ausgesprochen. Damit ist jetzt ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern möglich.“
In ihrer Funktion als Vorsitzende des Arbeitskreises Thüringer Familienorganisationen hat die Abgeordnete schon in Thüringen an der Umsetzung der nun geforderten Punkte mitgewirkt: „Erneut zeigt sich, dass Thüringen bei einigen Initiativen Vorreiter ist. So haben wir z.B. mit dem Projekt Familienhebammen die Beratung von Familien in besonderen Lebenslagen erheblich verbessert. Auch mit der Elternakademie, über die sich Eltern Rat und Infos bei besonderen Erziehungsproblemen holen können, erfüllen wir schon Kriterien des heute beschlossenen Antrags.“ Ein Problem ist jedoch, mit diesen Beratungsangeboten die Familien zu erreichen, die nicht von sich aus merken, dass sie ihre Probleme nicht alleine lösen können. Hier wird ein Schwerpunkt für die nächsten Monate liegen.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Panse sieht den Freistaat bei der Umsetzung der Forderungen auf einem guten Weg: „In Thüringen wird auf Antrag der CDU-Landtagfraktion zu Beginn des Jahres ein Gesetzentwurf beraten, der ein verbindliches Einladungswesen zu allen Vorsorgeuntersuchungen regelt und darüber hinaus nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung, zu den versäumten Vorsorgeuntersuchungen zu gehen, vorsieht das zuständige Jugendamt einzuschalten. Dieses soll dann im Kontakt mit den Familien mögliche Versäumnisse prüfen und Hilfen anbieten. Derzeit nutzen in Thüringen die Eltern die Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 4 noch zu deutlich über 90 Prozent. Danach sinkt aber die Quote auf rund 75 bei den U 8 und U 9 ab. Wir wollen auch diejenigen erreichen, die das Instrument der Vorsorgeuntersuchungen noch nicht umfänglich nutzen.“
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