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Anfrage nach § 9 (1) der GO für den Stadtrat Erfurt: Nutzung von Hortangeboten und der Mittagessenversorgung in der Landeshauptstadt Erfurt
07.01.2008
A n t w o r t des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Nutzungsgebühren sowie Gebührenschulden in Kindertagesstätten und Horten sowie den Verpflegungskosten in Kindertagesstätten und Horten bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie viele Erfurter Kinder nutzten zum 01.September 2007 die bestehenden Hortangebote an Erfurter Grundschulen?
2. Wie viel Prozent der jeweiligen Schüler besuchten jeweils in den Klassenstufen 1 bis 4 in den zurückliegenden drei Jahren die Hortangebote?
3. Wie viele Schüler nutzen die Mittagessenversorgung? (bitte auch Entwicklung analog zur Frage 2 darstellen)
4. In welchem Umfang bestehen Außenstände bzw. Gebührenschulden bei den Nutzungsgebühren bzw. Verpflegungskosten an den Horten?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung vor, in welchem Umfang und warum Hortkinder die Mittagessensversorgung nicht nutzen?
6. Besteht rechtlich die Möglichkeit zur Übernahme der Verpflegungskosten für Hortkinder und Kindergartenkinder aus sozialschwachen Familien für die Stadt Erfurt und hätte dies ggf. Auswirkungen auf die Regelsatzleistungen gem. SGB II ?
7. Bestehen derzeit Unterstützungsformen seitens der Stadtverwaltung für sozialschwache Familien bezüglich der Verpflegungskosten in Kindertageseinrichtungen und Horten (z.B. Stundung, Tilgung, Erlass von offenen Forderungen bzw. Kostenübernahmen auf Einzelantrag) ?
Mit freundlichen Grüßen Michael Panse, Stadtrat
Sehr geehrter Herr Panse,
Ihre Anfrage bezüglich der Hortangebte und Mittagessenversorgung an den Erfurter Grundschulen beantworte ich wie folgt:
zu 1.) Per 01.09.2007 waren 4.669 Schüler an den Horten der Erfurter Grundschulen angemeldet.
zu 2. und 3.) Die Tabellen gibt es auf Nachfrage per Mail oder Fax, weil die Lesbarkeit der Seite sonst sehr eingeschränkt wird.
zu 4.) Per 20.11.2007 bestehen immBereich Hort Gebührenschulden i.H.v. 48.354 EUR. Die Kassierung des Elternanteiles an der Mittagsversorgung obliegt auuschließlich dem jeweiligen Versorgungsunternehmen. Daher kann keine Aussage über die Höhe eventueller Außenstände getroffen werden.
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