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Kleine Anfrage: Umgang mit der Übergangsregelung gemäß Schulgesetz zum Rauchen

 11.01.2008 

A n t w o r t des Ministers

Das Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in der aktuellen Fassung regelt im § 47 Abs. 2 Satz 1 -Gesundheits- und Sexualerziehung -, dass das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt ist.
Im § 61a ThürSchulG, - Übergangsbestimmung - heißt es: „Die Umsetzung von § 47 Abs. 2 an den Schulen kann auf Beschluss der Schulkonferenz bis zur Erarbeitung eines Konzepts zur Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise nach § 47 Abs. 1, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2008, ausgesetzt werden. Der Schulleiter erlaubt in diesem Fall Schülern über 18 Jahren auf Beschluss der Schulkonferenz an besonders dafür ausgewiesenen Bereichen das Rauchen auf dem Schulgelände.“

Ich frage die Landesregierung:
1. An welchen Thüringer Schulen ist (bzw. wird) der § 47 Abs. 2 ThürSchulG ausgesetzt? (Bitte nach Regelschule, Gymnasium, Berufsschule aufschlüsseln.)

2. Wurde in jedem Fall der erforderliche Beschluss der Schulkonferenz eingeholt?

3. Welche Maßnahmen von Thüringer Schulen hinsichtlich der Umsetzung des § 47 Abs. 2 ThürSchulG  sind dem Thüringer Kultusministerium als Schulaufsicht bekannt?

Michael Panse Erfurt, 7. November 2007

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Dezember 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Umsetzung des § 47 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz wurde an folgenden staatlichen Gymnasien und staatlichen berufsbildenden Schulen ausgesetzt:
- Staatliches Gymnasium Klosterschule Roßleben
- Staatliches Gymnasium "Osterlandgymnasium" Gera
- Staatliches Gymnasium "J. H. Pestalozzi" Stadtroda
- Staatliches Gymnasium "Fridericianum" Rudolstadt
- Staatliches Gymnasium "Marie-Curie" Bad Berka
- Staatliches Berufsschulzentrum "Gotha West" Gotha
- Staatliche Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr Gotha
- Staatliche Berufsbildende Schule für Wirtschaft und Soziales Altenburg
- Staatliches Schulzentrum für Gewerbe und Technik Altenburg 
- Staatliche Berufsbildende Schule I Greiz
- Staatliche Berufsbildende Schule II Greiz
- Staatliches Berufsbildungszentrum Saale-Orla-Kreis, Schleiz
- Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Jena
- Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg
- Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Meiningen
- Staatliches Gewerblich-Kaufmännisches Berufsschulzentrum Suhl
- Staatliches Berufsbildungszentrum Schmalkalden
- Staatliches Berufsbildungszentrum Meiningen
- Staatliche Berufsbildende Schule Schwerstedt
- Staatliche Berufsbildende Schule Wirtschaft/Verwaltung und Ernährung Weimar
- Staatliche Berufsbildende Schule 2 Nordhausen
- Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit/Soziales und Wirtschaft Nordhausen
- Staatliche Berufsbildende Schulen Eichsfeld, Leinefelde-Worbis

Zu 2.: ja

Zu 3.: Dem Thüringer Kultusministerium sind vielfältige Maßnahmen und Projekte der Schulen, unter anderem zur Raucherentwöhnung für Lehrer oder Schüler, bekannt. Schulen berichten zum Beispiel über Aufklärung durch Beratungslehrer und Fachlehrer im Unterricht und über Schautafeln im Schulgebäude. Präventive Arbeit findet im Unterricht und in verschiedenen Projekten statt. An vielen Schulen nehmen die Klassen an dem internationalen Wettbewerb „Be smart, don’t start" teil, für den für Thüringen die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V., AGETHUR, verantwortlich zeichnet. Darüber hinaus sind folgende Aktivitäten der Schulen bekannt:
- Gespräche mit allen an der Schule Beteiligten, vor allem mit den Betroffenen vor Ort,
- Visualisierung des Rauchverbots in den Schulen durch selbstgestaltete Plakate, Spruchbänder, Piktogramme u ä.,
- Beratung und Diskussion des Problems in Lehrerkonferenzen, Schulkonferenzen, bei den Klassen- und Schülersprechern sowie in Elternversammlungen,
- Umsetzung des Rauchverbots als permanenter Bestandteil von Gesundheitstagen und -wochen,
- Einbeziehung externer Partner (z. B. Gesundheitsamt),
- Gespräche mit dem Ordnungsamt,
- Änderungen der Hausordnung (z. B. Erweiterung des Schulgeländes, um die Nichtraucherzone auszuweiten),
- Verkürzung der Pausenzeiten,
- Rauchverbot als Inhalt des Unterrichts - verstärktes Augenmerk,
- Unterstützung der Pausenaufsicht durch Schüler.

Prof. Dr. Goebel, Minister


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