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Stadtratsvorlage der CDU-Fraktion: Verzicht auf Nachforderungen bei der Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - KitaSEF
26.02.2008
Beschlusstext: Ergeben sich aus der Festsetzung der Elternbeiträge nach der Beschlussfassung einer neuen Gebührensatzung gegenüber der Forderung aus den vorläufigen Gebührenermittlungen Nachzahlungen für die Eltern, verzichtet die Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum von November 2006 bis zum Monat der Veröffentlichung der Satzung auf die Durchsetzung dieser Forderung.
Begründung: Der Beschlusstext war bereits Bestandteil der Stadtratsvorlage 067-1/07 und wurde vom Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung befürwortet. In der dem Stadtrat zur Beratung vorliegenden neue Fassung 067-2/07 fehlt dieser Nachforderungsverzicht ebenso wie in der geänderten Fassung des Jugendhilfeausschusses. Durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht wurde im Sommer 2006 die bis dahin geltende Kita-Gebührensatzung für unwirksam erklärt. Seit November 2006 erhalten Eltern daher nur noch vorläufige Gebührenmitteilungen. Nach Schätzungen betrifft dies zwischenzeitlich mehr als 1.500 nicht rechtswirksame Gebührenbescheide. Unabhängig davon welche Gebührensatzung zukünftig in der Landeshauptstadt gelten soll, wird es zu Veränderungen der Elternbeiträge kommen. Bei Beschlussfassung der Stadtratsvorlage 067-2/07 könnten z.B. die Gebühren für einen Kinderkrippenplatz von 245 € auf 380 Euro/monatlich steigen und bei einem Ganztagskindergartenplatz von 148 € auf 200 €. Dies könnte zu Nachzahlungsforderungen von bis zu 2430 Euro pro Kind (Krippe) bzw. 990 Euro (Kita) führen. Neben dem immensen Verwaltungsaufwand der Nachforderungen müssten gegebenenfalls Gehaltsbescheinigungen der letzten 18 Monate eingefordert und geprüft werden und dies teilweise auch für Eltern deren Kinder inzwischen die Schule besuchen. Den Betroffenen Eltern bzw. Personensorgeberechtigten von Kindern in den genannten Einrichtungen ist dies weder vermittelbar noch erscheint es angemessen, sie mit diesen Kosten zu belasten. Vielmehr wäre es Aufgabe der Verwaltung gewesen, zeitnah für Rechtssicherheit zu sorgen, so dass weder für die Nutzer noch für die Kommune finanzieller Schaden entstanden wäre.
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