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Neue Kita-Gebührensatzung soll nicht zu Nachzahlungen führen

 27.02.2008 

Zu der in der nächsten Stadtratssitzung zur Beschlussfassung anstehenden neuen Kita-Gebührensatzung hat die CDU-Fraktion einen begleitenden Antrag eingebracht. Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat fordert in dem Antrag von der Stadtverwaltung, auf Nachforderungen gegenüber den Eltern zu verzichten. CDU-Stadtrat Michael Panse erläutert dazu:

„Es ist den betroffenen Eltern weder zuzumuten noch zu erklären, dass sie nun für eine seit Sommer 2006 bestehende ungelöste Hängepartie im Nachhinein zum Teil erheblich finanziell belastet werden sollen. Die Stadtratsvorlage des Oberbürgermeisters sieht einen Gebührenanstieg von der bisherigen Höchstgebühr von 245 Euro auf bis zu 380 Euro/monatlich für einen Ganztagskrippenplatz und von 148 Euro auf 200 Euro/monatlich für einen Ganztagskindergartenplatz vor. Dies würde zu Nachforderungen von 2.430 Euro für ein Krippenkind bzw. 936 Euro für ein Kindergartenkind für die letzten achtzehn Monate führen.

Die bisher zur Anwendung gekommene Satzung zur Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege wurde per Gerichtsurteil bereits im Sommer 2006 für unwirksam erklärt. Seit November 2006 erhalten Eltern daher nur noch vorläufige Gebührenmitteilungen. Nach Schätzungen betrifft dies zwischenzeitlich mehr als 1.500 nicht rechtswirksame Gebührenbescheide. Die nun zur Beschlussfassung vorliegenden Anträge wurden seit dem in den Gremien diskutiert, im Jugendhilfeausschuss mehrfach abgestimmt, vom OB Bausewein zurückgezogen, geändert und in der letzten Stadtratssitzung wieder verschoben. Panse erklärt dazu abschließend:

„Die Verwaltungsspitze im Rathaus trägt die Schuld an diesem schier endlosen Trauerspiel. Dies nun auf die Eltern abzuwälzen ist unredlich und wird von der CDU-Fraktion keinesfalls mitgetragen. Vielmehr wäre es Aufgabe der Verwaltung gewesen, zeitnah für Rechtssicherheit zu sorgen, so dass weder für die Eltern noch für Stadt ein finanzieller Schaden entstanden wäre. Um jetzt überhaupt Nachzahlungen von den Eltern zu erhalten, müssten vom Jugendamt Gehaltsbescheinigungen der letzten 18 Monate eingefordert und geprüft werden und dies teilweise auch für Eltern deren Kinder inzwischen die Schule besuchen. Neben dem erheblichen Verwaltungsaufwand ist dieses Unterfangen rechtlich unsicher. Schließlich könnten Eltern argumentieren, dass sie bei erheblichen Mehrkosten ihre Kinder lieber zu Hause betreut oder andere Betreuungsmöglichkeiten gewählt hätten.“


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