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Sozialpolitiker Michael Panse zur Debatte über gewerblich betriebene Kindergärten: Schüren von Ängsten vor privaten Betreibern ist verantwortungslos

 28.03.2008 

Erfurt - Gewerbliche Anbieter von Kindertagesstätten sollten nicht stigmatisiert werden. Das hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, heute zur anhaltenden Debatte um das zukünftige Kinderförderungsgesetz des Bundes erklärt. Bei verbindlichen und staatlich kontrollierten Standards lässt die Öffnung des Kita-Bereichs für gewerbliche Anbieter laut Panse ein vielfältigeres Angebot erwarten, das die Wahlmöglichkeiten der Eltern verbessert. In Thüringen könnten seit mehr als zwei Jahren auch Betriebe und Elterninitiativen Einrichtungen betreiben. Dies sei bereits eine vorsichtige Öffnung.


Der Politiker warnte die Grünen in Thüringen davor, „unbegründete Ängste zu schüren. Für alle Betreiber gelten selbstverständlich die gleichen strengen Qualitätskriterien. Dies ist im Thüringer Kita-Gesetz (§ 9 ThürKitaG) geregelt. Ausgeprägter dürfte bei gewerblichen Betreibern die Grundhaltung sein, in Eltern und ihre Kindern auch Nutzer zu sehen, die durch optimale Angebote umworben sein wollen.“ Panse verwies darauf, dass auch Schulen, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen in Thüringen durch gewerbliche Träger erfolgreich betrieben würden.


Durch private Betreiber wird nach Meinung des sozialpolitischen Sprechers zudem Kapital mobilisiert, das die öffentliche Hand nicht in ausreichendem Maß habe. Dies habe sich im Bereich der Pflege überdeutlich gezeigt. In diese Richtung wiesen auch die Betriebskindergärten der Jeonptik AG und des Krankenhauses in Altenburg sowie die Kooperationsmodelle zwischen IKEA und AWO und dem Helios-Klinikum und der Aktion Sonnenschein e.V. in Erfurt. In den alten Ländern ist der Kapitalbedarf laut Panse im Kita-Bereich ähnlich groß, wie er im Pflegebereich zu Beginn der 90er Jahre in den neuen Ländern gewesen ist. Schon deshalb sei der durch Ursula von der Leyen eingeschlagene Weg „fast alternativlos“.


Zu der von den gemeinnützigen Anbietern und einzelnen Politikern befürchteten sozialen Entmischung durch so genannte Reichen-Kindergärten kommt es nach den Worten des Abgeordneten viel eher, „wenn private Anbieter keine Zuschüsse bekommen und nur solche Kinder aufnehmen können, deren Eltern das nötige Geld mitbringen“. Erst staatliche Zuschüsse ermöglichen nach seinen Worten sozial gestaffelte und für alle erschwingliche Kita-Beiträge. Die Sonderung und Entmischung von Schülern sei im Übrigen grundgesetzwidrig.


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