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Michael Panse zur heutigen Anhörung zur Familienpolitik im Sozialausschuss: Vorstellungen der Opposition undurchführbar und unfinanzierbar

 18.04.2008 

Erfurt - „Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zur Änderung des Kindertageseinrichtungsgesetzes und weiterer Gesetze erweist sich in seiner Gesamtheit als undurchführbar und unfinanzierbar.“ Mit diesen Worten hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, erste Schlussfolgerungen aus der heutigen Anhörung im Sozialausschuss zu diesem Gesetzentwurf gezogen. Außerdem hat sich nach seinen Worten erneut gezeigt, dass die Kritik der LINKEN und der SPD an der Familienpolitik des Landes „auf Mutmaßungen und Unterstellungen beruht“. Auf einhellige Zustimmung sei das Vorhaben gestoßen, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz auf Einjährige auszuweiten.


Wie Panse sagte, haben die kommunalen Spitzenverbände verdeutlicht, dass die Vorstellungen der Oppositionsfraktionen alleine die Kommunen mit Mehrkosten von mindestens 63,5 Mio. € belasten würden. Zusätzlich hätte das Land 60 Mio. € mehr für Personal aufzuwenden. Überdies ist nach Angaben des Sozialpolitikers völlig unklar, wo die Erzieherinnen herkommen sollen, „mit denen diese Vorstellungen umgesetzt werden müssen. Bei gegenwärtig 8177 Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) würden nach dem Gesetzentwurf 2343 VBE zusätzlich benötigt. Wie die Gewerkschaften ausgeführt haben, fehlen aber jetzt bereits in einigen Regionen qualifizierte Fachkräfte.


Intensiv befasst hat sich der Ausschuss mit der realen Betreuungssituation in den Kitas. Dabei hat sich nach den Worten des Sozialpolitikers gezeigt, „dass in einzelnen Einrichtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel nicht eingehalten werden. Hier sind die Eltern und Elternvertreter gefragt, auf die Missstände hinzuweisen. Von einer Unterversorgung kann insgesamt nicht gesprochen werden. Nach den Belegungsstatistiken des Statistischen Landesamts müsste es in Thüringen 7696 VBE geben, tatsächlich sind aber 8177 vorhanden“, sagte Panse. Der gesetzliche Betreuungsschlüssel von 1:15 für Dreijährige und Ältere sei europaweit akzeptiert.


In überschaubarem Umfang zusätzlicher Personalbedarf kann nach seinen Angaben entstehen, wenn der Bildungsplan für Kinder bis 10 verbindlich wird. „Dadurch wird die Vor- und Nachbereitung einen höheren Stellenwert gewinnen. Diesen Punkt werden wir prüfen. Auch wenn der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz um ein Jahr abgesenkt wird, kann sich ein gewisser Mehrbedarf ergeben. Der ist allerdings weit von den abenteuerlichen Vorstellungen der Oppositionsfraktionen entfernt.“


Bemerkenswerte Erkenntnisse hätten sich zu dem ursprünglich von der Opposition prognostizierten Rückgang der Belegungsquote bei Zweijährigen ergeben. „Wie heute zu hören war, ist in dieser Altersgruppe die Quote in den Einrichtungen der LIGA um gerade einmal 2 % gesunken. Mitgliedsverbände der LIGA tragen die meisten Einrichtungen in Thüringen. Dafür, dass sozial problematische Eltern ihre Kinder zu Hause behalten, gibt es keinerlei belastbare Daten“, sagte Panse. Dieser These werde allerdings weiter nachgegangen.


Die einhellige Forderung, den Betreuungsanspruch auf Einjährige abzusenken, werde die CDU-Fraktion wohlwollend prüfen. „Dementsprechend muss dann allerdings auch das Thüringer Erziehungsgeld angepasst und mit dem Bundeselterngeld harmonisiert werden. Die Wahlfreiheit ist und bleibt für uns der Eckpfeiler unserer Familienpolitik“, so Panse abschließend.


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