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Essensgeldbefreiung in Kitas und Horten als Diskussionsthema im Stadtrat

 27.05.2008 

Zur morgigen Stadtratssitzung wird die CDU-Fraktion einen Alternativantrag zum SPD-Antrag „Kinderarmut bekämpfen“ einbringen, der die mögliche Verfahrensweise konkret beschreibt. Grundsätzlich unterstützt die CDU darin das Anliegen den Eltern, deren Kinder aus finanziellen Gründen nicht an der Mittagsessensversorgung in Kitas und Horten teilnehmen, einen Zuschuss zu gewähren bzw. die Kosten analog den Vorgaben des Sozialgesetzbuch VIII zu übernehmen.

Stadtrat Michael Panse (CDU) erläutert dazu:
„Während nahezu 100 Prozent der Kinder, die in Erfurt einen Ganztagsbetreuungsplatz in Kitas oder Tagespflege in Anspruch nehmen, am Mittagessen teilnehmen, sind es in den Horten nur rund 63 % der Hortkinder. In Beantwortung einer diesbezüglichen Stadtratsanfrage wurde dazu erklärt, dass vier Gründe dafür hauptsächlich zu benennen seien. Dies sind: finanzielle Aspekte, Kinder essen abends zu Hause, Lebensmittelunverträglichkeiten und andere Ernährungsgewohnheiten. Wir nehmen insbesondere die finanziellen Gründe sehr ernst und wollen ein verbindliches Unterstützungsangebot seitens der Stadt an die Eltern, um den Kindern die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen. Seit dem Beginn diesen Jahres besteht mit der Änderung der Arbeitslosengeld II / Sozialgeld-Verordnung, die Möglichkeit zur Übernahme von Verpflegungskosten für Kinder in Ganztagsbetreuung, ohne dass diese Leistung zur Kürzung der Regelleistungen gemäß SGB II führt.
Die Stadtverwaltung soll deshalb gemeinsam mit den Trägern der Einrichtungen ermitteln, welche Kinder aus vorwiegend finanziellen Aspekten nicht an der Essensversorgung teilnehmen. Nach einer Prüfung der sozialen Bedürftigkeit gemäß § 90 (3) Sozialgesetzbuch VIII und soll den Eltern, die nicht über ausreichende Finanzmittel verfügen, ein Angebot zu einer auf ein Jahr befristeten Kostenübernahme der Verpflegungsgebühren ab dem 1.1.2009 unterbreitet werden.“
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