Haushalt 2001/2002, Beratung zum Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit
19.12.2000 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
zum Einzelplan 08 des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit werde ich zu einigen Oppositionsanträgen Stellung nehmen und Aspekte zu den Anträgen der CDU-Fraktion erläutern. Zuvor aber einige allgemeine Bemerkungen.
Vom französischen Schriftsteller Balzac stammt das Zitat: „Wer viel redet, glaubt am Ende, was er sagt.“ Schlimm, dass dies bei Ihnen werte Kollegen von der Opposition und insbesondere bei Ihnen Frau Kollegin Thierbach, wohl so ist. Erwarten Sie aber bitte deshalb von der CDU-Fraktion nicht, dass sie Ihnen falsche Behauptungen widerspruchslos durchgehen läßt.
Viele von ihren Antragsbegründungen hier am Rednerpult klangen, wie schon tausend Mal gehört. Alle Jahre wieder, die Worte fielen dazu schon mehrfach. Aber die Argumente für Ihre Anträge sind tatsächlich keinesfalls besser geworden und so verwundert es mich nicht, dass sie erneut keine Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuß fanden. Ich hoffe, nein ich gehe davon aus, dass sie auch hier im Parlament keine Mehrheit finden werden.
Wir haben uns im Haushalts- und Finanzausschuß in mehreren Beratungen mit insgesamt 114 Haushaltsänderungsanträgen zum Einzelplan des TMSFG beschäftigt. 82 waren von der PDS, 8 von der SPD und 24 von der CDU-Fraktion.
Insbesondere die PDS-Fraktion, als größere der beiden Oppositionsparteien im Landtag, hat sich mit einer Vielzahl von Anträgen viel Schreibarbeit gemacht, aber dabei ganz offensichtlich wenig Mühe gegeben.
Die Einführung einer sogenannten Sozialpauschale steht im Zentrum ihrer Anträge, werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS.
Nicht neu, ja nicht einmal besonders originell, denn 48 Millionen DM forderten sie für geplante 800 zusätzliche Feststellen für das Betreuungs- und Beratungsangebot im sozialen Bereich schon mehrmals vergebens an diesem Pult. Die Landesentwicklungsgesellschaft war, glaube ich mich zu erinnern, eine ihre angegebenen Quellen für den Haushalt 2000. Nun ja, das haben sie aufgegeben, diesmal sollen es ESF-Mittel aus dem Kapitel 07 08 sein. Eine echte Konzeption, was für Stellen es eigentlich nun genau werden sollen, lassen sie erneut vermissen. Und als Begründung in dem Antrag schreiben sie, ich zitiere: „Arbeit ist in diesem Bereich genug da, die bisherige Förderung erwies sich als unzureichend. Die qualitative und quantitative Sozialarbeit kann auf Dauer gewährleistet werden.“
Dies klingt nicht nur nach Sozialismus mit staatlicher Beschäftigungsgarantie, es ist wohl auch wieder Sozialismus pur. Keine Rücksicht nehmen sie darauf, wo Geld herkommt, wofür und in welchem Umfang es eingesetzt werden kann und was geschieht, wenn die Mittel des Europäischen Sozialfonds in den nächsten Jahren nicht mehr in diesem Umfang nach Thüringen fließen. Trotzdem sollen mal eben 48 Millionen DM pro Haushaltsjahr hin und hergeschoben werden. Gleichgültig scheint ihnen zu sein, wie die zwingend notwendige Co-Finanzierung des Landes dazu erfolgen soll. Mit uns ist dies aber nicht zu machen. Deshalb wird die CDU-Fraktion diesen Antrag auch Morgen wieder ablehnen.
Ein weiteres Beispiel noch aus ihrer Rubrik „Keiner weiss so genau wozu, mit wem, warum oder wessen Aufgabe es ist – aber Geld wird sich schon finden.“:
Vier dezentrale und durch nichtstaatliche Organisationen betriebene Beratungsstellen für Asylbewerber und Flüchtlinge sollen ebenso entstehen, wie ein psychosoziales Behandlungszentrum für traumatisierte Flüchtlinge. 1,2 Millionen DM pro Jahr sollen es dafür schon mal sein.
Um für diese und andere Anträge Deckungsquellen offen zu legen und damit Geld zu beschaffen, hat die PDS-Fraktion in diesem Jahr ihre Taktik gewechselt.
Während im letzten Jahr für den Einzelplan 08 als Feindbild, und somit auch als Deckungsquellen, das Landesamt für Verfassungsschutz und die Landesentwicklungsgesellschaft herhalten mußten, sind es in diesem Jahr sogenannte Konsolidierungsfonds.
Wohl in der Hoffnung, keiner würde bei zahlreichen kleinen Kürzungsvorschlägen so genau hinschauen, wollen sie, werte Kollegen von der PDS, ohne Sinn und Verstand überall mal was streichen. Wie kurzsichtig dies ist, zeigt sich beispielsweise bei den zahlreichen Kürzungsvorschlägen im Bereich des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung sowie dem Thüringer Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamt (MLVUA).
Bis hart an die Grenze zum Rinderwahnsinn sollen hier mit 21 Einzelanträgen rund 2 Millionen DM gekürzt werden. Zumindest ihr Fraktionskollege Scheringer hat dabei wohl versäumt, sie auf die Folgen hinzuweisen. Nehmen sie also bitte nun hier im Parlament zur Kenntnis, dass Kürzungen in diesem Bereich denkbar falsche Signale für die berechtigten Sorgen der Verbraucher in Thüringen sind.
Die Kolleginnen und Kollegen von der kleineren Oppositionspartei haben sich mit der Summe ihrer Änderungsanträge zum Einzelplan 08 etwas zurückgehalten. Aber auf einige Anträge der SPD-Fraktion möchte ich trotzdem eingehen:
Im Kapitel 0820 Titel 684 12 bzw. nun bei 684 81 Sozialhilfe – Allgemein – „Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit“ wollen sie insgesamt 1,4 Millionen DM in den beiden Haushaltsjahren zulegen. Auch wir erkennen, wie sie, in diesem Bereich einen höheren Bedarf und auch ihre Begründung, dass dieses Programm jährlich ausgeschöpft wird ist richtig.
Leider paßte allerdings ihr Deckungsvorschlag aus dem Kapitel 17 16 Titel 123 03 nicht so recht. Aus dem Überschuß der Staatslotterien werden unter anderem auch der Landessportbund und die Liga der freien Wohlfahrtspflege finanziert. Wir wollen und werden die Finanzierung beider Träger keinesfalls gefährden. Positiv zu werten ist, dass sie zumindest dies nun ähnlich sehen und in ihrem Änderungsantrag 3 / 1221 vorschlagen, das Geld statt dessen bei 17 06 / 575 02, den Geldbeschaffungskosten, Schuldenaufnahme und Schuldendienst abzuzweigen. Leider ist aber auch dieser Deckungsvorschlag unsolide, denn die Geldbeschaffungskosten dienen der Flexibilisierung der Kreditbewirtschaftung und werden daher benötigt. Dr. Zeh hat ihnen dies bereits erläutert.
Nun zur Jugendpauschale: Die SPD-Fraktion will eine Erhöhung um rund 1,2 Millionen in 2001 und 2,4 Millionen in 2002 auf das Niveau des Haushaltsjahres 2000 erreichen. Ursprünglich wollten sie als Deckungsquelle im wesentlichen den Titel 17 04 / 812 02 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen mit 925.000 DM für 2001 und eine Million aus der gleichen Quelle 2002 sowie rund 1,36 Mio. bei den Geldbeschaffungskosten, Schuldenaufnahme und Schuldendienst nutzen. Auf die erstgenannte Deckungsquelle verzichten sie nun in ihrem Antrag 3 / 1221 zu der zweiten sagte ich gerade etwas. Ein Dorn im Auge bleibt der SPD-Fraktion aber ein weiterer Punkt, den sie ursprünglich für Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit wollten und nun für die Jugendpauschale vorschlagen. Unter 18 01 / 712 04 findet man für den Thüringer Landtag Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen. Der Beschluß zum Neubau des Thüringer Landtages wurde hier in diesem Haus schon vor geraumer Zeit gefaßt, ich weiß, sie waren dagegen. Finden sie sich aber bitte damit ab, dass sie diesen Beschluß nicht ändern werden, auch wenn sie versuchen, die Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Erschließung zu streichen.
Sie begründen ihren Korrekturvorschlag damit, dass eine Absenkung nicht bedarfs- und sachgerecht sei. Leider ist sie es aber doch, und ich bedauere dies außerordentlich. Frau Kollegin Pelke, Sie haben gesagt, die Kommunen würden sosehr geknebelt, dass sie diese Mittel nicht abfordern konnten. Dann frage ich mich aber, wie die Kommunen in der Vergangenheit geknebelt wurden, wenn Sie uns dies nun für den aktuellen Haushalt beschreiben. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben eben nicht die Summe von 24,5 Millionen DM in diesem Haushaltsjahr in Anspruch genommen. Es kommt also bei ihnen auch gar nicht zu einer Kürzung, wenn wir diese Summe nun anpassen. Dies bedeutet die Unterstützung der Jugendarbeit vor Ort wird auch in den nächsten Jahren einen unverändert hohen Stellenwert im Freistaat behalten und auch die Weiterbeschäftigung von fast 900 hauptamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit bleibt gesichert. Damit erbringt der Freistaat auch in Zukunft eine hohe Leistung für örtliche Maßnahmen und behält seine Vorbildfunktion für andere Bundesländer.
Bei 08 24 / 684 78 „Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Familienhilfe“ wollten die Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion die Zuschüsse für Familienverbände um eine halbe Million DM im Haushaltsjahr 2001 und um 100.000 DM im Haushaltsjahr 2002 erhöhen. Lobenswert sollte man meinen, aber diese Mittel sollten beim den Zuführungen zum Grundstockvermögen der „Stiftung für die Familie, Hilfe für schwangere Frauen in Not“ gekürzt werden. Auch nicht besonders neu dieser Vorschlag, bereits bei den letzten Haushaltsberatungen begründete Frau Kollegin Bechtum ihren Vorschlag damit, dass mit der Stiftung Lobbyarbeit für Frau Arenhövel geleistet würde. Unabhängig davon, dass Johanna Arenhövel diese Art von Lobbyarbeit nun gewiß nicht nötig hat, beurteilen wir nach wie vor die Notwendigkeit der Arbeit der Stiftung so, dass auch das Grundstockvermögen weiter steigen muß. Irgendwann soll diese Stiftung schließlich ohne weitere staatliche Zuschüsse den Stiftungzweck erfüllen können.
Einige Bemerkungen nun noch zu den Anträgen der CDU-Fraktion zum Einzelplan 08:
Die CDU-Fraktion möchte die beiden Titel „Honorierung ehrenamtlichen Engagements älterer Arbeitsloser“ und „Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit“ in einer Titelgruppe 08 20 / 81 „Förderung des Ehrenamtes“ zusammenfassen. Dies trägt zur Haushaltsklarheit bei und ermöglicht zugleich besser auf Entwicklungen und Bedürfnisse im Bereich der Förderung ehrenamtlicher Arbeit eingehen zu können. Das Gesamtvolumen dieser Titelgruppe mit sechs Millionen DM im Haushaltsjahr 2001 und 5,861 Millionen DM in 2002 orientiert sich am derzeitigen Bedarf und Mittelabfluß in diesem Gesamtbereich. Frau Kollegin Thierbach, zu Ihren Anregungen bitte einen Moment Geduld, die Große Anfrage der CDU-Fraktion ist auf dem Weg. Wir sollten gemeinsam abwarten, bis dazu Fakten auf dem Tisch liegen und dann gemeinsam daraus Schlüsse ziehen. Also einen kleinen Moment Geduld bitte noch, wenn ich darum bitten darf.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein neues Programm für hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter der Jugendhilfe will die CDU-Fraktion mit einem Antrag im Kapitel 08 24 / 68475 Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe. Für ein Fort- und Weiterbildungsprogramm unter dem Motto „Für Demokratie und Toleranz“ sollen in den Haushaltsjahren 2001 und 2002 jeweils 350.000 DM zur Verfügung gestellt werden. Dies ist ein absolut richtiges Signal!
Wie sie alle wissen, werden aus Mitteln der Jugendpauschale im Freistaat Thüringen fast 900 hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendhilfe gefördert. Auch die Kommunen unterstützen diese Feststellen – und dies ist ein ganz ein entscheidender Beitrag zur Jugendarbeit.
Von Seiten der kommunalen Spitzenverbände und auch von Vertretern des Landesjugendringes wird kritisiert, dass sich Jugendarbeit leider zu oft auf die reine Betreuung Jugendlicher beschränkt. Dies war auch schon Thema bei der Aussprache zur Regierungserklärung zum Thema „Familie und Jugend“ im September. Berechtigt wurde kritisiert, dass häufig Bildungsangebote nur eine eher untergeordnete Rolle spielen. Andere Formen der Bildungsarbeit müssen gefunden werden, um zukünftig unterschiedliche und breitere Teilnehmerkreise anzusprechen. Erzieherische Aufgaben, auch im Umgang mit extremistischen Tendenzen bei Jugendlichen, sind unverzichtbar. Das alles sind natürlich neue Herausforderungen. Unser Ziel ist die Weiterentwicklung neuer Qualitäten in der Jugendarbeit.
Neue sozialpädagogische Ansätze sind ebenso wichtig wie die Stärkung von Solidarität, Toleranz und Demokratieverständnis bei den Jugendlichen. Derzeit bestehen allerdings erhebliche Defizite bei Fortbildungsangeboten für die Mitarbeiter der Jugendhilfe. Diesen Defiziten soll das neue Programm „Für Demokratie und Toleranz“ landesweit abhelfen.
Im gleichen Kapitel 08 24 / 68475 sollen mit jeweils 50.000,- DM pro Haushaltsjahr die Arbeit der anerkannten Fanprojekte im Freistaat Thüringen unterstützt werden. Eine vergleichsweise geringe Summe zwar, aber deren Einstellung in den Haushalt ist angesichts der aktuellen Gewaltdiskussion und leider auch der Situation in den Stadien dringend notwendig.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Haushaltsberatungen hat kaum ein Thema für so viele Schlagzeilen und Emotionen gesorgt, wie die geplanten Änderungen am Kindertagesstättengesetz. Mehrere Redner haben bereits darauf verwiesen. Mit Vorwürfen haben sie, werte Kollegen von PDS und SPD, nicht gespart. Die meisten Stellungnahmen der Oppositionsparteien in den vergangenen Wochen dienten aber leider nur dazu, die Eltern und Träger zu verunsichern. Zur politischen Ehrlichkeit würde es gehören zu erklären, dass auch die SPD Mitverantwortung trägt. Mitverantwortung unter anderem für fehlende Deregulierungen von Verordnungen und Richtlinien in den letzten Jahren. Wir müssen gerade vor Ort die Frage stellen, warum die Spanne der Kosten für einen Kindertagesstättenplatz im Freistaat von 600 bis weit über 1000,- DM reicht und warum es Orte in Thüringen gibt wo für einen Kindertagesstättenplatz 60,- DM bezahlt wird, während Eltern mit dem gleichen Einkommen anderswo mit über 300,- DM zur Kasse gebeten werden. Seit mehreren Jahren gab es in vielen Kommunen keine Gebührenanpassungen obwohl die Betriebskosten in den Kindertagesstätten deutlich gestiegen sind. Auch dafür tragen sie, werte Kollegen von der SPD, häufig Mitverantwortung. Selbstverständlich gehören zu den Kosten eines Kindertagesstättenplatzes auch die Personalkosten. Erst recht, wenn sie zur Hälfte vom Land bezahlt werden und sich daran auch in Zukunft nichts ändern wird.
Die Eltern sollen nunmehr an den Gesamtkosten angemessen beteiligt werden, nicht mehr aber auch nicht weniger. Nun ist eine Positionierung der Verantwortlichen in den Kommunen gefordert. Ich bin überzeugt davon, dass man bei den notwendigen Anpassungen sehr verantwortungsbewußt entscheiden wird. Gerade die sozialverträgliche Staffelung der Gebühren ist hierfür ein Mittel, welches sich auch der Landesgesetzgeber wünscht. Die Kindertagesstättenplätze werden in Thüringen bezahlbar bleiben und auch an der Qualität der Kinderbetreuung wird es keine Abstriche geben. Wer wieder besserem Wissen etwas anderes behauptet, treibt ein böses Spiel mit den Sorgen der Eltern.
Auch wenn schon mehrfach gesagt, möchte ich noch einmal auf die Verdopplung der Investitionszuschüsse für Kindertagesstätten hinweisen. Der Ansatz von 10,65 Millionen DM in beiden Haushaltsjahren trägt dem hohen Bedarf in diesem Bereich Rechnung. Wir, die CDU-Fraktion, begrüßen diesen Ansatz im Haushaltsplan 2001/2002 ausdrücklich und ich bedauere es, dass dieser Punkt bei den Diskussionen um die Kindertagesstätten in den vergangenen Wochen kaum Erwähnung fand.
Im Kapitel 08 22 / 684 74 „Zuweisungen und Zuschüsse für Maßnahmen der Behindertenhilfe beantragt die CDU-Fraktion 100.000,- DM mehr für 2002 und einen Vermerk, der weitere Mehrausgaben ermöglicht. Der Sorge vieler Träger, dass die Kommunen ihrer Verpflichtung bei der Finanzierung von Maßnahmen des Betreuten Wohnens der Behindertenhilfe nicht nachkommen, wird damit Rechnung getragen. Die Förderung in diesem Bereich erfolgt auch weiterhin auf unverändert hohem Niveau, wenngleich wir auch in Zukunft die Kommunen zur Finanzierung stärker „ins Boot bekommen wollen“. Bei allen Unterschieden die sich zwischen uns und den Oppositionsparteien bei der Beurteilung des Landeshaushaltes im Einzelplan 08 gezeigt haben, möchte ich nun doch noch zu Schluß auf ein Thema hinweisen, wo über die Fraktionsgrenzen hinweg mit der SPD Einigkeit besteht. Im Kapitel 08 35 / 68571 soll die Förderung des Jugendsports erhöht werden. Der Antrag der CDU-Fraktion sieht mit jeweils 400.000,- DM pro Haushaltsjahr sogar mehr vor, als der SPD-Antrag. Damit dürfte es ihnen werte Kollegen von der SPD leicht fallen, unserem Antrag zuzustimmen. Gleiches sollte auch für den Antrag zum Kapitel 08 35 / 684 02 gelten. Um die sportmedizinische Betreuung der Landeskader Thüringer Sportverbände zu sichern, soll die Zuweisung im Haushaltsjahr 2001 um 400.000,- DM erhöht werden. Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die Zuschüsse für Maßnahmen bei Sportstätten und Badeanstalten im Kapitel 08 35 / 893 71. Fast verdoppelt werden die Zuschüsse in diesem Bereich in den nächsten Jahren. Zur Sanierung und Instandsetzung von Sportstätten sind immer noch enorme Finanzmittel notwendig, der Bedarf übersteigt auch hier die zur Verfügung stehenden Mittel. Aber bei allen Sparbemühungen macht auch der Haushalt 2001/2002 wieder deutlich, dass Thüringen ein Sportland ist und auch bleiben wird.
Abschließend bitte ich Sie Namens meiner Fraktion um Zustimmung zu den Anträgen der CDU und zum Einzelplan des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit.
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