Auswirkung der Änderungen des Kindertageseinrichtungsgesetzes
15.03.2001 -
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich finde den Tagesordnungspunkt heute richtig und wichtig. Ich bin froh, dass wir hier im Landtag noch einmal sachlich über dieses Thema diskutieren können, denn ich denke, das bietet die Gelegenheit einiges geradezurücken. Und wenn ich sage geraderücken, möchte ich ausdrücklich an das anknüpfen, was heute in der TA zu lesen war.
Ich zitiere, Frau Präsidentin: "Wir haben wohl etwas überzogen, räumte PDS - Fraktionschef Werner Buse schon vor der Aktuellen Stunde über Kindergartengebühren heute im Landtag ein. Die PDS hat zwar keine genauen Zahlen, aber Buse ist sich sicher, die befürchtete Verdopplung oder Verdreifachung der Gebühren ist so nicht eingetreten." Sie haben Recht, Herr Buse, ich stimme ihnen ausdrücklich zu und finde es richtig, dass Sie das in dieser Form auch geäußert haben. Geraderücken, damit meine ich auch, dass wir ein Stückchen von dieser Verunsicherung wegnehmen, die wir, beginnend mit der aktuellen Stunde, vor nunmehr fünf Monaten am 12.10.2000 hier im Landtag hatten. Und da möchte ich auch auf ein Zitat verweisen.
Frau Thierbach, Sie sagten damals: "Ich kann Ihnen nur bestätigen, dass wir bereit sind, die öffentliche Unruhe in Protest umzuwandeln, damit dieses Gesetz im Landtag gekippt wird." Frau Pelke, sie haben uns damals Berechnungen vorgestellt, die flächendeckend von Verdopplungen im Lande ausgingen, und Herr Gerstenberger, Sie haben damals zu Herrn Minister Dr. Pietzsch gesagt: "Herr Minister Pietzsch, da unterstellen sie der Opposition, es gäbe draußen Proteste von Eltern, Unsicherheit von Trägern und das wäre die Verantwortungs-losigkeit der Damen und Herren der SPD und der PDS, die offensichtlich dafür gesorgt hätten, dass sich draußen Leute völlig grundlos aufregen." Herr Gerstenberger, heute und an dem Zitat Ihres Kollegen Buse sehen Sie, es bestätigt, dass der Herr Minister Pietzsch damals nicht verkehrt lag mit seiner Meinung. Die Situation stellt sich momentan in Thüringen so dar, dass es keine Beispiele für dramatische Erhöhungen und nur wenige für deutliche Erhöhungen gibt. In der Regel ist der Höchstbetrag für die Kindertagestättengebühren bei etwa 150,00 DM.
Es gibt negative Beispiele, das möchte ich auch einräumen, das sind Stadtroda, Eisenberg und Steinbach - Hallenberg, wo wir mit 200,00 DM Höchstgrenze operieren. Martinroda z.B. auch, das haben Sie in der Zeitung gelesen, wo von 75,00 DM auf 140,00 DM erhöht wurde. Auch das ist ein deutliches Beispiel. Aber auch dies haben wir damals in der Diskussion nicht ausgeschlossen, wir haben damals gesagt, wo lange an den Gebühren nichts erhöht wurde, da muss auch etwas getan werden und da ist es in der Verantwortung der Kommunen es auch zu tun. Die überwiegende Mehrheit der Thüringer Kommunen hat dabei sehr verantwortungsbewusst entschieden. In Erfurt beispielsweise und in anderen Städten wurde nur um 15,00 DM erhöht. In vielen anderen auch gar nicht. Die politische Entscheidung, das ist das, denke ich, Wichtige, ist grundsätzlich vor Ort zu treffen. Und dabei wird auch die Wirtschaftsentwicklung und die soziale Struktur berücksichtigt, wie Sie daran sehen, dass in Artern, Nordhausen oder im Altenburger Land moderater erhöht wurde als beispielsweise in Jena.
Aber es ist positiv, dass wir nunmehr flächendeckend eine soziale Staffelung haben und eine Übersicht über die Gesamtkosten der Kindertagesstätten eines Trägers. Die soziale Staffelung nach Kinderzahl, und in größeren Städten auch nach dem Einkommen, ist vorhanden. In den größeren Städten im Übrigen auch nach dem Einkommen, weil dort die notwendige Verwaltungsstruktur vorhanden ist. Auf dem flachen Land ist es in der Regel nicht so und manchmal ist es dort auch nicht gewollt, dass die Einkommensverhältnisse in dieser Form offengelegt werden. Ich möchte zur sozialen Staffelung noch ein anderes Zitat anführen, und zwar aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.1998, da steht geschrieben - ich zitiere: "Aus den vorgenannten Gründen dürfen Kindergartenplätze auch Kindern einkommensschwächerer Eltern nicht vorenthalten werden. Dieser Anforderung kann durch sozial gestaffelte Tarife genügt werden. Eine umfassende Bezuschussung der Kindergärten, die allen Eltern ungeachtet Ihrer Einkommensverhältnisse gleichmäßig zugute kommt, ist hingegen zur Sicherung ihrer allgemeinen Zugänglichkeit nicht erforderlich." Dazu und in diesem Zusammenhang gehört auch der § 90, Abs. 3 des SGB VIII erwähnt, wo geregelt ist, dass eine Kostenübernahme ganz oder teilweise erfolgen kann, wenn den Eltern diese Belastung nicht zumutbar ist. Das heißt, in der Regel ist auch in Thüringen unter 1.600 DM bzw. 1.700 DM Familiennettoeinkommen der Kindertagesstättenplatz kostenfrei. Bei zwei Kindern im Übrigen ungefähr bei 2.000. DM, das setzt sich dementsprechend fort. Das heißt aber auch, keiner muss Kinder abmelden.
Kein Alleinerziehender und keine sozial Schwächeren können sich Kindertagesstätten nicht mehr leisten, so wie sie das angekündigt hatten, Frau Bechthum, in der Sitzung im Oktober des vergangenen Jahres. Auf einen letzten Punkt möchte ich noch kommen. Der Landeselternverband hatte uns damals prognostiziert, dass sich die Kindertagesstättengebühren verdoppeln und verdreifachen werden. Heute sagt der gleiche Elternverband in der TLZ vom 06.03.2001: "Ein Trend scheint sich abzuzeichnen, während die Anhebung der Gebühren in den unteren Einkommensgruppen relativ maßvoll ausfällt, trifft es die oberen Einkommensbezieher ganz hart." Dieses Ende der sozialen Staffelung, die wir in den vergangenen Jahren in der Stadt Erfurt beispielsweise bei 4.000 DM hatten seit 1993, das hat sich in der Tat deutlich verschoben. Das geht inzwischen bis 6.000 DM und 7.000 DM. Ich halte es für richtig, dass Einkommensstarke auch entsprechend stärker mit zur Verantwortung gezogen werden. Das bestätigt auch das Bundesverfassungsgericht. Abschließend, ich ziehe das Fazit, dass Polemik auf dem Rücken unserer Kinder nicht angebracht ist; Horrorszenarien in dieser Form, wie sie prognostiziert wurden, nicht eingetreten sind, es keine leeren Kindertagesstätten gibt und verantwortungsbewusst vor Ort entschieden wurde. Ich bin dankbar für die Chance, dies hier noch einmal klarzustellen. Vielen Dank.“
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