Ehrenamtliches Engagement in Thüringen
17.05.2001 -
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
das Ehrenamt ist nicht tot und auch in Zukunft ist es nicht gefährdet. Im Gegenteil, es lebt und bereichert unsere Gesellschaft, dies ist klar erkennbar das Fazit der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zum ehrenamtlichen Engagement in Thüringen. Entgegen der landläufigen Meinung gibt es immer noch erfreulich viele Menschen in Deutschland, die sich ehrenamtlich engagieren. Seit den 80-er Jahren nimmt die Zahl derjenigen, die „für die Ehre“ arbeiten kontinuierlich zu. Mindestens jeder Vierte engagiert sich ehrenamtlich, bundesweit werden dabei nach jüngsten Zahlen etwa 22 Millionen geschätzt.
In Thüringen sind es nach Angaben in der Antwort zur Großen Anfrage grob geschätzt etwa 625.000 Menschen und diesen Menschen gilt an erster Stelle unser Dank. Dank für ihre Arbeit und Dank für den unschätzbaren Beitrag, den sie für unsere Gesellschaft leisten.
Mit der Anerkennung der von ihnen geleisteten Arbeit verbinden wir die Hoffnung, dass auch in der Öffentlichkeit immer wieder ihr wichtiges Engagement wahrgenommen und gewürdigt wird. Der Ehrenamtliche ist nicht der billige Jakob unserer Gesellschaft der bestehende Defizite ausgleicht, ohne nach Entlohnung zu fragen. Er ist vielmehr derjenige, der unsere Gesellschaft reich macht, reich im sozialen Engagement und im „füreinander da sein, wenn einen der Nächste braucht“. Kein Ehrenamtlicher wird im materiellen Sinne reich mit seinem Engagement. Aber er findet eine Form der Bestätigung und Anerkennung für sich selbst und er schafft soziales Kapital im Sinne der Vielfalt vertrauensvoller sozialer Beziehungen der Menschen untereinander.
Danken möchte ich an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit für die Beantwortung der Großen Anfrage.
Es ist die erste in diesem Umfang vorliegende Zusammenfassung des ehrenamtlichen Engagements in Thüringen. Da nur auf wenige Studien und Zahlen zurückgegriffen werden konnte, mußte auch die Beantwortung der Großen Anfrage noch in einigen Bereichen unvollständig bleiben. Aber es ist eine gute Arbeitsgrundlage geworden, auf der man in Zukunft aufbauen kann.
Anlass zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion zum Ehrenamtlichen Engagement ist in besonderer Weise das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahr der Freiwilligen. Mit dem begleitenden, ihnen vorliegenden Antrag „Neue Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes“ will die CDU-Fraktion deutlich machen:
Wir wollen und werden die Ehrenamtlichen in unserer Gesellschaft bei ihrem Engagement weiter ermutigen und unterstützen.
Wie sieht er aber eigentlich aus der „typisch Ehrenamtliche“? Glaubt man den Studien verschiedener Institute und Fachhochschulen, so ist er weder arbeitslos noch erwerbslos. Im Gegenteil oftmals sind es Leute, die eigentlich genug zu tun haben. Auch Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, kennen sicherlich genügend Beispiele aus ihrem eigenen Umfeld. Sehr oft sind es gut qualifizierte Erwerbstätige in sogenannten „gesicherten Familienverhältnissen“ mit Kindern, die ihre knapp bemessene Freizeit oft sogar noch in mehreren Vereinen opfern.
Daran schließt sich folgerichtig die Frage an, was treibt sie in ihrem Engagement an? Die Beantwortung der Großen Anfrage nennt mehrere Gründe, die zumeist auch gemeinsam wirken. Der Wille Gutes zu tun, spielt ebenso eine Rolle wie die Suche nach sozialen Kontakten oder die Hilfe zur Selbsthilfe gerade beim Engagement älterer Menschen. Aber auch die Frage der persönlichen Betroffenheit bei Eltern von Schülern oder im Behinderndenbereich spielt eine große Rolle. An den Motiven hat sich in den letzten Jahren wenig geändert und so ist es zu erklären, dass sich auch in Thüringen fast ein Drittel der Bevölkerung ehrenamtlich engagiert. Befragungen gehen sogar davon aus, dass bis zu 50 Prozent der Bevölkerung bereit wären, sich in irgendeinem Bereich einzubringen.
Die uns heute zur Diskussion vorliegende Drucksache benennt zahlreiche Bereiche ehrenamtlichen Engagements. An der Spitze steht auch in Thüringen der Sport, gefolgt von Sozialem, Schule und Kindergarten, Kultur sowie Unfall- und Rettungsdiensten und den Feuerwehren. Leider statistisch nicht erfassbar sind die unzähligen Stunden bei der Nachbarschaftshilfe, individuellen Betreuung und ähnlichem. Aber gerade dies sind auch elementare Bereiche des Ehrenamtes. Die Aufzählung in der Großen Anfrage kann nur unvollständig sein, denn niemand von uns kann alle Bereiche ehrenamtlichen Engagements benennen oder alle Facetten beschreiben. Und so muss die Beantwortung der Großen Anfrage auch unvollständig bleiben, wenn es um exakte Zahlen, geschlechtsspezifische Aussagen sowie Alter und soziale Situation geht. Vergleichbare genaue Zahlen gibt es derzeit nur vom Landesjugendring, dem Landessportbund und den Feuerwehren.
Mit rund 4,1 Milliarden Deutsche Mark beziffert die Große Anfrage die Wertschöpfung im ehrenamtlichen Bereich, eine enorme Summe, die unterstreicht, dass ohne ehrenamtliches Engagement keine Gesellschaft existieren kann. Der wirkliche Wert des Engagements ist als materieller Wert aber gar nicht erfassbar und einen finanziellen Ausgleich dafür könnte kein öffentlicher Haushalt jemals bewältigen. Keiner, erst recht nicht der ehrenamtlich Aktive, will eine Entlohnung für die Zeit und Arbeitskraft, die er opfert. Gespräche und Diskussionsrunden in jüngster Vergangenheit zeigen dies deutlich.
Aber der Ehrenamtliche darf nicht auch noch unangemessene finanzielle Einbussen erleiden und an diesem Punkt ist sehr wohl die Politik gefragt, Rahmenbedingungen zu verändern. Wir haben die Pflicht, Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements zu erleichtern und Hemmnisse abzubauen.
Der Antrag der CDU-Fraktion greift dazu einige Punkte auf. Der Wichtigste, und dazu sind bereits in den vergangenen Wochen und auch vorhin in der Rede von Minister Pietzsch Ausführungen gemacht worden, ist für mich die Etablierung einer Stiftung Ehrenamt. Wichtig erscheint mir dabei, dass die Träger des Ehrenamtes im Rahmen eines intensiven Dialogs die Aufgaben und die Arbeit der zu gründenden Stiftung begleiten und ihre Anregungen zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes einbringen. Eine Stiftung ist nicht an bürokratische Vergaberichtlinien eines Ministeriums gebunden, sie kann das Geld dorthin geben, wo es am notwendigsten gebraucht wird oder wo neue Formen und Modelle erprobt werden. Die Beteiligung der Träger bürgerschaftlichen Engagements durch den beschriebenen Dialog, wird wesentlich zur Akzeptanz der Aufgaben und Ziele der zu gründenden Stiftung beitragen.
Natürlich ist es wichtig, mit welchen Finanzmitteln diese Stiftung ausgestattet wird und wir werden gemeinsam dazu Geldquellen erschließen, Minister Pietzsch sprach dies schon an. Bewußt mißverstehen wollten die Kollegen von der Opposition aber wohl dabei den Spielbankgedanken. Nicht die Gewinne bzw. Erträge, die eine Spielbank abwerfen könnte sollen der Finanzierung dienen, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Spielbankabgabe. Dies ist ein himmelweiter Unterschied. Gerade die Kollegen der SPD und auch der PDS sollten doch wissen, dass beispielsweise auch die Mineralölsteuer an den Zapfsäulen nichts mit dem Gewinn des Tankstellenpächters zu tun hat. Es wäre ihnen zu wünschen, dass sie wenigstens dies aus der Ökosteuerdebatte in Erinnerung behalten.
In die Arbeit der Stiftung sollen unter anderem auch die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie zum Ehrenamt einfließen. Defizite bei der Erfassung von Daten, aber auch zur Entwicklung des Ehrenamtes fordern empirische Untersuchungen, die CDU-Fraktion greift diese Forderung im vorliegenden Antrag auf.
In Vorbereitung der heutigen Landtagssitzung habe ich mir alte Plenarprotokolle heraus gesucht. Mehrmals wurde hier im Landtag bereits über verschiedene Formen der gesetzlichen Stärkung des Ehrenamtes und der Freistellung diskutiert. 1997/98 war es der Entwurf eines Ehrenamtsgesetzes auf Antrag der PDS und 1993/94 der Gesetzentwurf zur Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendarbeit auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Von der SPD war im übrigen diesbezüglich hier noch kein Antrag auf dem Tisch.
Während der erst genannte Gesetzentwurf in der Vergangenheit an der Frage der Anspruchsberechtigten und den begrenzten finanziellen Möglichkeiten scheiterte, wurde die Notwendigkeit zu einer Freistellungsregelung zwar stets von allen Seiten betont, aber aus Rücksicht auf zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft nicht umgesetzt. Wie sie wissen, gibt es daher im Freistaat derzeit nur eine Freistellungsregelung für den öffentlichen Dienst.
Ich spare mir Zitate, was der eine oder die andere Kollegin hier am Pult zu diesem Thema schon gesagt haben. Fakt ist aber, es ist an der Zeit, nunmehr endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Die CDU-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf zu prüfen, in welcher Form eine Regelung zur Freistellung für Maßnahmen der Jugendbetreuung oder Qualifikation für Inhaber der Jugendleiter-Card getroffen werden kann. Wohlgemerkt, weil ich die Kritik schon höre, nicht ob oder ob nicht, sondern in welcher Form die Freistellungsregelung getroffen werden kann! Wir wollen dabei innerhalb der nächsten sechs Monate eine Lösung, gleich ob nun mit einer Ergänzung im Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz (KJHAG) oder einer vergleichbaren Regelung.
Ich verhehle aber an dieser Stelle nicht, dass diese Regelung für die Inhaber der Jugendleiter-Card zunächst auf eine eher kleine Zielgruppe orientiert, nämlich die derzeit etwa 1000 Inhaber der Jugendleiter-Card in Thüringen. Diejenigen sind es allerdings auch, die vornehmlich bei der Betreuung von Kinder- und Jugendfreizeiten oder Qualifikationslehrgängen auch noch ihren Jahresurlaub opfern. Die angestrebte Freistellung soll aber auch dazu dienen, die Jugendleiter-Card weiter aufzuwerten und auch in Zukunft für ehrenamtlich Engagierte in der Jugendarbeit attraktiv zu halten. Eine Freistellungsregelung für den beschrieben Personenkreis wird von vielen Verbänden, als ein Kompromiss angesehen, zu einem derzeit nicht finanzierbaren generellem Freistellungsgesetz.
Ein weiterer wichtiger Punkt des vorliegenden Antrages ist die Forderung nach mehr Anerkennung ehrenamtlichen Engagements insbesondere in der Wirtschaft. Wir alle wissen dabei, dass nur gut zureden in diesem Punkt uns nicht viel weiterbringt. Es muss also darum gehen, den Nutzfaktor auch für Firmen, in denen ehrenamtlich Tätige arbeiten, darzustellen. Was in anderen Ländern, beispielsweise in Amerika, selbstverständlich ist, müssen wir erst ins Bewusstsein vieler Personal- und Firmenchefs bringen:
Ehrenamtliche sind ein Gewinn für jedes Unternehmen. Ihre soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und überdurchschnittliches Engagement liegen klar auf der Hand. Der geforderte Dialog soll genau hierbei ansetzen. Die Einflussmöglichkeiten der Landesregierung auf die freie Wirtschaft sind begrenzt, deshalb soll hierfür vor allem das Gespräch mit Vertretern der Wirtschaft und Arbeitgeberverbänden gesucht werden. Für den öffentlichen Dienst und die Schulen hat die Landesregierung hingegen stärkere Gestaltungsspielräume, die auch genutzt werden sollten.
Viel wurde in den letzten Monaten über neue Strukturen im Ehrenamtsbereich diskutiert, auch die Beantwortung der Großen Anfrage geht darauf ein. Viele der bestehenden großen Trägerverbände des Ehrenamts wurden Anfang des 20. Jahrhunderts gegründet. Aber auch bestehende Strukturen müssen sich wandeln können, sie müssen sich verändern und anpassen. Mit der Unterstützung für Freiwilligenagenturen bzw. Freiwilligenzentren wollen wir diesem Punkt Rechnung tragen. Neben dem bestehenden Zentrum in Saalfeld werden neue Zentren in Erfurt, Sondershausen, Suhl, Gotha, Sömmerda und Altenburg entstehen. Die personelle Unterstützung für diese Zentren ist über Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes bereits abgesichert. Darüber hinaus soll das Land eine Anschubfinanzierung für Sachkosten bereitstellen.
Als wichtigste Forderung von Trägern des Ehrenamtes und den Ehrenamtlichen selbst benennt der „Freiwilligen-Survey“ die Freistellung von der Sozialversicherungspflicht in Bezug auf das 630,- DM-Gesetz. Leider ist Thüringen mit einer Initiative diesbezüglich im Bundesrat gescheitert, die Große Anfrage verweist darauf. 56 % der Befragten nannten diese Forderung dringlichst, allerdings reichte dies nicht aus, um die Kollegen von der SPD zu Umdenken zu bewegen. Die zweitwichtigste Forderung mit immerhin 51 % ist die weitergehende steuerliche Freistellung von Aufwandentschädigungen und Übungsleiterpauschalen. Es gibt auch in Thüringen genügend Fälle bei denen die momentane Freigrenze überschritten wird, nämlich immer dann wenn sich mehrere Aufwandsentschädigungen addieren. Der Antrag der CDU-Fraktion greift beide Forderungen auf und fordert von der Landesregierung weitere diesbezügliche Aktivitäten im Rahmen der Bundesgesetzgebung. Wir dürfen sehr gespannt sein, wie sich die rot-grüne Bundesregierung und auch die Thüringer SPD dazu positionieren.
Zu hoffen bleibt in diesem Zusammenhang auf konkrete Ergebnisse der Enquete-Kommission des Bundestages „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“. Wichtige noch zu klärende Punkte für die Enquete-Kommission sind: Versicherungsfragen für Ehrenamtliche, Unterstützung beim Abbau finanzieller Belastungen für Ehrenamtliche und die Verfügbarkeitsregel im SGB III für Langzeitarbeitslose. Diskutiert werden muss aber auch die Anerkennung eines Freiwilligen Jahres im Ehrenamt analog des Freiwilligen Ökologischen und Freiwilligen Sozialen Jahres. Eine bessere schulische Anerkennung und die Berücksichtigung ehrenamtlichen Engagement bei der Studienortvergabe wären weitere mögliche Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes.
Ich hoffe, dass die Enquete-Kommission noch in diesem Jahr Ergebnisse vorlegen kann. Sicher bin ich mir hingegen, dass uns das Ehrenamt in Thüringen auch in Zukunft, über das Internationale Jahr der Freiwilligen hinaus, im positiven Sinne weiter beschäftigen wird.
Für den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion, bitte ich sie um Zustimmung, auch die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition.
Da die Umsetzung unserer dieser Forderungen einige Zeit bedarf, wollen wir mit der heutigen Beratung und dem Beschluss des Antrages im Zusammenhang mit der Großen Anfrage ein Signal dafür setzen, dass wir noch in diesem Jahr, also im Internationalen Jahr der Freiwilligen, Ergebnisse dazu erwarten.
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